RRB Nr. 1549/2021
Amt für Jugend und Berufsberatung, Stellenplan
15. Dezember 2021Deutsch7 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Dezember 2021
1549. Amt für Jugend und Berufsberatung, «viamia» (Stellenplan)
Erwägungen
A. Ausgangslage Der Bundesrat hat im Mai 2019 eine Reihe von Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials beschlossen. Eine dieser Massnahmen sieht vor, dass Personen über 40 Jahre schweizweit eine kostenlose Standortbestimmung, Potenzialabklärung und Lauf- bahnberatung in Anspruch nehmen können, bei der die berufliche und persönliche Situation analysiert und unter Einbezug der sich verän- dernden Erfordernisse des Arbeitsmarktes reflektiert wird. Das Bera- tungsangebot mit der Bezeichnung «viamia» (vormals «STAPAL») zielt darauf ab, die Arbeitsmarktfähigkeit der Klientinnen und Klienten zu erheben und je nach Ergebnis zu sichern oder zu verbessern. Es rich- tet sich an alle in der Schweiz wohnhaften Erwachsenen über 40 Jahre, die keinen Anspruch auf vergleichbare Abklärungs- und Beratungsan- gebote der Sozialversicherungen und/oder der Sozialhilfe haben. Zur Umsetzung dieser Massnahme subventioniert das Staatssekre- tariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) im Auftrag des Bundesrates den Strukturaufbau in den Kantonen. Die Kantone sorgen für die innerkantonale Abstimmung mit bestehenden Angeboten und für die Bereitstellung der entsprechenden Angebote. Sie verpflichten sich zur umfassenden Einführung und Schulung der beteiligten Mitarbeiten- den, zur Verwendung der vorgegebenen Instrumente und Beratungs- formate, zur Einhaltung des standardisierten Beratungsablaufs und zur Mitwirkung an allen Massnahmen zum Reporting und zur Evaluation. 2021 werden in einzelnen Kantonen, darunter auch im Kanton Zürich, Pilotprogramme zu «viamia» durchgeführt, in denen getestet wird, ob sich die vorgegebenen Instrumente und Beratungsformate für die Bera- tung der anvisierten Zielgruppe eignen. Nach der Evaluation der Pilot- phase soll «viamia» von 2022 bis 2024 in weiteren Kantonen umgesetzt werden (sogenannte Programmphase).
B. Umsetzung von «viamia» im Kanton Zürich Seit Januar 2021 beteiligt sich der Kanton Zürich am Pilotprogramm von «viamia». Im Hinblick auf die Teilnahme hat der Regierungsrat eine befristete Änderung der Verordnung über die Berufs-, Studien- und Lauf- bahnberatung vom 27. November 2013 (V BSLB, LS 413.319) beschlos-
sen und Personen über 40 Jahre, die eine Beratung gemäss der vom Bun- desrat beschlossenen Massnahme «viamia» in Anspruch nehmen, für die Dauer des Bundesprogramms von 2021 bis 2024 von der Gebührenpflicht befreit (§ 10 Abs. 1 lit. e V BSLB). Die «viamia»-Beratungen werden in allen sieben kantonalen Berufs- informationszentren (biz) sowie im Laufbahnzentrum der Stadt Zürich (LBZ) durchgeführt. Für die Pilotphase im Jahr 2021 wurde für den gan- zen Kanton ursprünglich von 400 Beratungsfällen ausgegangen. Die Nach- frage nach dem Beratungsangebot war jedoch so gross, dass das Fallkon- tingent im Einverständnis mit dem SBFI für den ganzen Kanton auf 800 bis 1200 Fälle erhöht wurde. Im Januar 2022 startet die «viamia»-Programmphase, die bis Ende 2024 dauern soll. Es lässt sich heute schwer abschätzen, wie viele Bera- tungen in Anspruch genommen werden. Aufgrund der grossen Nachfrage während der Pilotphase sowie der sonst üblichen Beratungszahlen der Zielgruppe der über 40-Jährigen muss der Kanton die Kapazität für rund 2500 Beratungsfälle bereitstellen. Erfahrungsgemäss entfallen davon rund 35% auf Personen mit Wohnsitz in der Stadt Zürich, die im LBZ beraten werden. Dies ergibt für das LBZ eine erforderliche Kapazität für 875 Fälle und in den kantonalen biz für 1625 Fälle.
C. Personalbedarf Die Bewältigung der zu erwartenden hohen Zahl von «viamia»-Be- ratungsfällen macht für die Dauer des Bundesprogramms «viamia» eine entsprechende Erhöhung der personellen Mittel in den kantonalen biz notwendig. Der zeitliche Aufwand für «viamia»-Beratungen beträgt rund acht Stunden pro Fall. In einem ersten Schritt wird die Arbeitsmarktfä- higkeit der ratsuchenden Person erhoben. Die Resultate dienen als Grund- lage für die Standortbestimmung, bei der die persönliche und berufliche Situation analysiert und ein allfälliger Handlungsbedarf ermittelt wird. Gemeinsam mit einer Berufsberaterin oder einem Berufsberater ent- wickelt und plant die ratsuchende Person konkrete Massnahmen zum Erhalt oder der Verbesserung ihrer Arbeitsmarktfähigkeit. Als Ergebnis des Abklärungs- und Beratungsprozesses für die Kundin bzw. den Kun- den dient ein schriftlicher Bericht der Berufsberatung mit einem per- sönlichen Aktionsplan mit ausformulierten nächsten Schritten. Für 1625 Beratungsfälle pro Jahr ergibt dies einen Gesamtaufwand von jährlich 13 000 Arbeitsstunden. Ausgehend von rund 1500 Produktiv- stunden pro Vollzeiteinheit und Jahr werden für die Bereitstellung die- ser Kapazität 8,7 Stellen Berufsberater/in (Lohnklasse 18) benötigt. Da- bei handelt es sich um Stellenaufstockungen.
Für die Aufgaben rund um den Aufbau, die Umsetzung und die Wei- terentwicklung des Angebotes im Kanton Zürich sowie auf nationaler Ebene, die Koordinierung über alle kantonalen biz-Standorte und das LBZ, die Schulung der beteiligten Mitarbeitenden, Kommunikations- und Informationsaufgaben sowie die Sicherstellung der Schnittstellen zwischen Bund und Kanton werden zusätzlich 1,0 Stellen Wissenschaft- liche/r Mitarbeiter/in (Lohnklasse 19) benötigt. Dabei handelt es sich um eine Stellenaufstockung. Der Stellenplan des Amtes für Jugend und Berufsberatung ist ab dem Beginn der Programmphase von «viamia» am 1. Januar 2022 bis zu de- ren Ende am 31. Dezember 2024 um 8,7 Stellen Berufsberater/in und um 1,0 Stellen Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in zu erweitern.
D. Kosten Die jährlichen Kosten für die 8,7 Stellen Berufsberater/in sowie die 1,0 Stellen Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in betragen insgesamt rund Fr. 1 576 000 einschliesslich Sozialversicherungsbeiträgen und Infrastruk- turkosten. Der Bund beteiligt sich gestützt auf die Bestimmungen der Projektförderung gemäss Art. 54 f. des Bundesgesetzes vom 13. Dezem- ber 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) an der Finanzierung des Programms. Während der Pilotphase im Jahr 2021 und im ersten Jahr der Programmphase (2022) beteiligt sich der Bund mit Fr. 960 pro bera- tene Person an den Kosten. Dieser Beitrag kann nach der Evaluation der Pilotphase noch angepasst werden. Voraussichtlich wird sich der Bundes- beitrag in den weiteren Jahren der Programmphase (2023 und 2024) in einem ähnlichen Rahmen bewegen. Es ist davon auszugehen, dass die bereitgestellten Beratungskapazi- täten im Durchschnitt zu rund 80% in Anspruch genommen werden. Der Bund beteiligt sich an den tatsächlich durchgeführten Beratungsfällen. Somit sind die voraussichtlichen Einnahmen mit rund Fr. 1 248 000 pro Jahr zu beziffern. Demzufolge verbleiben Kosten von rund Fr. 328 000, die nach § 34a des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Be- rufsbildung vom 14. Januar 2008 (EG BBG, LS 413.31) zu 60% vom Kan- ton und zu 40% von den Gemeinden zu tragen sind. Hinzu kommt der zusätzliche Kostenanteil des Kantons an die Stadt Zürich gemäss § 34b EG BBG, der jährlich rund Fr. 52 000 beträgt. Für die Dauer der drei- jährigen Programmphase betragen die beim Kanton verbleibenden Ge- samtkosten für die zusätzlichen Beratungskapazitäten und die Beglei- tung des Projekts durch eine Wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. einen Wissenschaftlichen Mitarbeiter rund Fr. 747 000 (Fr. 249 000 pro Jahr).
Die Kosten und Erträge sind im Budgetentwurf 2022 und in den Plan- jahren 2023 bis 2024 des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans 2022–2025 in der Leistungsgruppe Nr. 7502, Berufsberatung und Aus- bildungsbeiträge, nicht enthalten, können aber innerhalb der Leistungs- gruppe kompensiert werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Stellenplan des Amtes für Jugend und Berufsberatung (AJB) wird mit Wirkung ab 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024 wie folgt er- weitert: Stellen Richtposition Klasse VVO 2,6 Berufsberater/in 18
II. Der Stellenplan des AJB wird mit Wirkung ab 1. April 2022 bis 31. Dezember 2024 wie folgt erweitert: Stellen Richtposition Klasse VVO 2,1 Berufsberater/in 18 1,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 19
III. Der Stellenplan des AJB wird mit Wirkung ab 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024 wie folgt erweitert: Stellen Richtposition Klasse VVO 4,0 Berufsberater/in 18
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli