RRB Nr. 1565/2011
Verein Contetto, Winterthur, Beitragsberechtigung, Erneuerung
21. Dezember 2011Deutsch3 min
Source zh.ch
Verein Contetto, Winterthur, Beitragsberechtigung, Erneuerung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. Dezember 2011
1565. Verein Contetto, Winterthur
Erwägungen
(Erneuerung der Beitragsberechtigung) Gemäss § 10 der Jugendheimverordnung vom 4. Oktober 1962 (LS 852.21)
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat über die Beitragsberechtigung von Jugend- heimen bezüglich der Ausrichtung von Staatsbeiträgen (Kostenanteile) gemäss §§ 7 ff. des Jugendheimgesetzes vom 1. April 1962 (LS 852.2). Mit Beschluss Nr. 777/07 erteilte der Regierungsrat dem Verein Con- tetto eine Beitragsberechtigung für den Betrieb der Geschäfts- und Fachstelle in Winterthur. Mit Eingabe vom 3. Dezember 2010 ersucht der Verein Contetto um Erneuerung der Beitragsberechtigung. Der Verein Contetto betreibt in Winterthur eine Geschäfts- und Fachstelle, die für die administrative und fachliche Leitung der zurzeit 18 im Kanton wohnenden sozialpädagogischen Familien verantwortlich zeichnet. Der Geschäfts- und Fachstelle obliegen unter anderem die Rekrutierung neuer Familien, Führung, Beratung und Unterstützung der Pflegeeltern, die Erziehungsplanung, das Qualitätsmanagement, die interne Aufsicht sowie Öffentlichkeitsarbeit. Bei den sozialpädagogischen Familien handelt es sich um bewährte Institutionen. Insgesamt stehen 70 Plätze für Kinder und Jugendliche zur Verfügung, die in der Regel für längere Zeit einer professionellen Erziehung in einer kleinen, konstanten Betreuungseinheit bedürfen. Die Familien sind gut ausgelastet, der Bedarf ist ausgewiesen. Es ist geplant, die Änderung des Gesetzes über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge, welche die Vermittlungsstellen unter die Bewilligungspflicht stellt, im Laufe des Jahres 2012 in Kraft zu setzen. Bedingt durch diese Neuerung und weil die sozialpädagogischen Pflege- familien nicht beim Verein angestellt sind, sondern als Selbstständiger- werbende gelten, kann der Verein nicht mehr in der bestehenden Form als Heim anerkannt werden. Die Beitragsberechtigung wird deshalb letztmalig für ein Jahr verlängert. Ein Gesuch um Erneuerung der Bei- tragsberechtigung kann gestellt werden, sofern sich der Verein als Heim mit den entsprechenden Personal- und Finanzstrukturen anerkennen lässt. Das Beitragsgesuch ist von der Trägerschaft gegebenenfalls bis 30. September 2012 zusammen mit dem aktualisierten Rahmenkonzept einzureichen.
Der Verein Contetto verfügt über die notwendige Bewilligung zum Betrieb der Pflegefamilien, die ihm die Bildungsdirektion gestützt auf das anerkannte Rahmenkonzept erteilte. Der Betrieb der Pflegefami- lien beruht auf dem Rahmenkonzept vom Oktober 2005. Dieses stellt die verbindliche, qualitative und quantitative Grundlage für die vom Verein zu erbringenden Leistungen dar, an die der Kanton gestützt auf § 2 des Staatsbeitragsgesetzes (LS 132.2) in Verbindung mit §§ 7 ff. des Jugendheimgesetzes einen Kostenanteil leistet. Das Angebot des Vereins Contetto entspricht einem Bedarf und die Trägerschaft erfüllt die Voraussetzungen für die Ausrichtung von Staatsbeiträgen (vgl. § 2 Jugendheimverordnung). Dem Verein werden Fr. 70 000 an den Betrieb der Geschäftsstelle ausgerichtet. Über die Ausrichtung von Kostenanteilen an Jugendheime gemäss § 7 des Jugendheimgesetzes entscheidet die Bildungsdirektion.
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Beitragsberechtigung des Vereins Contetto für den Betrieb der Geschäftsstelle wird mit Wirkung ab 1. Januar 2012 erneuert.
II. Die Beitragsberechtigung gilt bis 31. Dezember 2012.
III. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
IV. Mitteilung an den Verein Contetto, Franziska Schär, Leiterin Geschäftsstelle, Lindstrasse 3, 8400 Winterthur (im Doppel für sich und für die Trägerschaft [E]), sowie an die Finanzdirektion und die Bildungs- direktion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi