RRB Nr. 158/2013
Erdbebensicherheit, Untersuchungen, zusätzliche gebundene Ausgabe
20. Februar 2013Deutsch4 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. Februar 2013
158. Erdbebensicherheit, Untersuchung der kantonalen Gebäude
Erwägungen
(zusätzliche Ausgabe) Innerhalb der Schweiz liegt das Gebiet des Kantons Zürich in einer seismisch ruhigen Zone. Aufgrund der dichten Besiedlung und der damit verbundenen grossen Zahl von Gebäuden und Infrastrukturanla- gen ist jedoch das von einem Erdbeben ausgehende Schadenspotenzial erheblich und die entsprechende Gefahr daher nicht zu unterschätzen. Die Anforderungen bezüglich Erdbebensicherheit bei bestehenden Bau- ten ergeben sich aus der SIA-Norm 2018 [2] und aus der Weisung der Baudirektion vom 15. Juli 2011. Zur Abschätzung der bestehenden Gefährdung und des Ausmasses der notwendigen Verbesserungen wurden beispielhaft 80 Liegenschaften ausgewählt und nach der vom Bundesamt für Umwelt (BAFU), Koor- dinationsstelle für Erdbebenvorsorge, empfohlenen Untersuchung der Stufe 1 (BAFU Stufe 1) untersucht. Diese umfasst eine erste grobe Ein- schätzung der Erdbebensicherheit aufgrund von Plänen und Nutzungs- daten. Die Abklärung ergab, dass bei rund 40% der Gebäude eine er- höhte Gefährdung besteht und sich diesbezüglich weiterführende Un- tersuchungen aufdrängen. Damit stand fest, dass – übertragen auf den gesamten Gebäudebestand des Kantons Zürich und unter Berücksich- tigung der unterschiedlichen Bauwerksklassen – rund 260 Gebäude einer Untersuchung gemäss BAFU Stufe 1 zu unterziehen sind. Die danach als heikel eingestuften Gebäude sind einer vertieften Prüfung zu unterziehen (BAFU Stufe 3). Damit lassen sich der Erdbebensicher- heitsfaktor bestimmen und konkrete Umsetzungsmassnahmen ableiten. Aufgrund der bisherigen Untersuchungsergebnisse ist davon auszuge- hen, dass bei rund 40% der Gebäude, die einer Untersuchung der Stufe 1 unterzogen wurden, eine vertiefte Prüfung gemäss Stufe 3 erfolgen muss. Gestützt auf diese Überlegungen und die daraus abgeleitete Kosten- schätzung für die genannten Untersuchungen bewilligte der Regierungs- rat mit Beschluss Nr. 240/2012 eine Ausgabe von Fr. 1 105 000. Zur Vergabe der entsprechenden Abklärungen wurden die Gebäude in Lose aufgeteilt und die Untersuchungsmassnahmen ausgeschrieben. Dabei hat sich gezeigt, dass der zeitliche Aufwand insbesondere für eine Untersuchung der Stufe 3 höher ausfällt, als im ursprünglichen Kosten- voranschlag vorgesehen. Auch wenn bis Ende Oktober 2012 Aufträge
von Fr. 875 000 vergeben wurden, ist absehbar, dass die Gesamtkosten höher ausfallen. Neu ergeben sich bis zum Abschluss der Vorstudien- phase folgende Kosten: BKP Arbeitsgattung In Franken In Franken 5 Baunebenkosten 52 Muster, Modelle, Vervielfältigungen 90 000 521 Muster, Materialprüfungen 25 700 523 Fotos 6 400 524 Vervielfältigungen, Plankopien 38 600 525 Dokumentation 19 300 56 Übrige Baunebenkosten 5 000 565 Reisespesen 5 000 59 Übergangskonto für Honorare 1 240 000 592 Bauingenieur 1 226 000 596 Spezialisten 14 000 6 Reserve 165 000 61 Reserve fest / Unvorhergesehenes 165 000 Total 1 500 000 Die ursprüngliche Ausgabe wurde in RRB Nr. 240/2012 gestützt auf § 37 Abs. 2 lit. d des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 als gebunden erwogen, jedoch mit Dispositiv I als neu bewilligt. Dies ist mit dem vorliegenden Beschluss zu berichtigen und es ist sodann eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 395 000 zu bewilligen. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt damit Fr. 1 500 000. Die Finanzierung erfolgt über die Erfolgs- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 8700, Immobilienamt. Die Kosten gehen zulasten des Kontos 3142 0 00000, Hochbauten. Der Betrag ist im Budget 2013 sowie im KEF 2013–2016 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die mit RRB Nr. 240/2010 als neu beschlossene Ausgabe von Fr. 1 105 000 wird als gebunden behandelt.
II. Für die Untersuchungen der Erdbebensicherheit wird zur Aus- gabenbewilligung gemäss RRB Nr. 240/2010 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 395 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8700, Immobilienamt, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 1 500 000.
III. Die Baudirektion wird beauftragt, die entsprechenden Verträge abzuschliessen.
IV. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi