RRB Nr. 1580/2022
Gemeinnütziger Fonds des Kantons Zürich, Beiträge 2022, 3. Serie
30. November 2022Deutsch18 min
Source zh.ch
Gemeinnütziger Fonds des Kantons Zürich, Beiträge 2022, 3. Serie
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. November 2022
1580. Gemeinnütziger Fonds (Beiträge 2022, 3. Serie) Gemäss dem Lotteriefondsgesetz vom 2. November 2020 (LFG; LS 612) entscheidet der Regierungsrat auf Antrag der zuständigen Direktion über die Gewährung von Beiträgen aus dem Gemeinnützigen Fonds. Übersteigt ein Beitrag 1 Mio. Franken, bedarf der Entscheid der Geneh- migung des Kantonsrates. Das fakultative Referendum ist ausgeschlossen (§ 9 Abs. 1 LFG). Der Entscheid kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden (§ 9 Abs. 4 LFG). Bedingungen und Auflagen von untergeordneter Bedeutung kann die Fondsverwaltung nachträglich ganz oder teilweise aufheben (§ 9 Abs. 5 LFG). Alle Beiträge werden praxisgemäss auf ein Vielfaches von Fr. 1000 abgerundet. Nach § 6 Abs. 1 LFG können aus dem Fonds Beiträge an Vorhaben gewährt werden, die gemeinnützig sind und nicht der Erfüllung öffentlich- rechtlicher gesetzlicher Verpflichtungen dienen (lit. a), einen Bezug zum Kanton Zürich haben und in erster Linie dessen Bevölkerung zugute- kommen (lit. b) sowie von hoher Qualität und langfristiger Wirksamkeit sind (lit. c). Zusätzlich gelten die Voraussetzungen für die Gewährung von Beiträgen gemäss der Verordnung über den Gemeinnützigen Fonds vom 9. Dezember 2020 (VGF; LS 612.1). Bis zum Vortag dieses Beschlusses hat der Regierungsrat 2022 bereits die folgenden Beschlüsse zur Gewährung von Beiträgen aus dem Gemein- nützigen Fonds mit dem folgenden Gesamtbetrag gefasst (in den mit einem * bezeichneten Fällen unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Kantonsrates): RRB Nr. 71/2022 Ein Naturmuseum für Zürich Fr. 6 000 000 RRB Nr. 73/2022 Special Olympics World Winter Games 2029 Fr. 1 800 000 RRB Nr. 357/2022 Soforthilfe für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine Fr. 1 000 000 RRB Nr. 720/2022 Beiträge 2022, 1. Serie Fr. 2 046 000 RRB Nr. 813/2022 Soforthilfe für die Ukraine Fr. 100 000 RRB Nr. 971/2022 Soforthilfe für die Hungersnot in Ostafrika Fr. 300 000 RRB Nr. 1145/2022* Gastauftritt Kanton Zürich OLMA 2023 Fr. 1 682 000 RRB Nr. 1147/2022 Beiträge 2022, 2. Serie Fr. 1 123 000 RRB Nr. 1262/2022* Neubau und Sanierung Fotomuseum Winterthur Fr. 6 500 000 RRB Nr. 1264/2022* Betriebsbeitrag 2023–2027 an die Zoo Zürich AG Fr. 16 801 000 RRB Nr. 1304/2022* Phänomena Fr. 5 000 000 RRB Nr. 1393/2022 Beiträge 2022, Entwicklungszusammenarbeit Fr. 1 990 000 RRB Nr. 1394/2022 Beiträge 2022, Inlandhilfe Fr. 2 000 000 RRB Nr. 1528/2022* Beitrag an das Amt für Landschaft und Natur für Fr. 7 500 000 Leistungen im Bereich Naturbildung 2024–2028 Total Fr. 53 842 000 Die Finanzdirektion hat zu weiteren Gesuchen die erforderlichen Stellungnahmen der betroffenen Fachdirektionen eingeholt. Unter Be- rücksichtigung der massgeblichen Umstände ist darüber wie folgt zu ent- scheiden:
1. Verein Zürcher Jugendradio (Bau eines Radiostudios einschliesslich Redaktion) Gesuchsteller/in Der Verein Zürcher Jugendradio wurde 2022 gegründet und entstand aus einer Erweiterung des Vereins Radio Summernight. Vorhaben Durch die Errichtung eines Radiostudios sowie einer Redaktion bietet das Projekt jungen Menschen aus dem Zürcher Oberland und Umgebung eine spannende Alternative für deren Freizeitgestaltung, indem sie aktiv beim Betrieb eines Jugendradios mitwirken können. Sie werden dabei sowohl vom Verein als auch von weiteren pro- fessionellen Radiomoderatorinnen und -moderatoren unterstützt und können ihre Kompetenzen im Bereich der Kommunikations- fähigkeit stärken und die Medienbranche kennenlernen. Es werden auch regelmässig Kurse sowie Workshops und der sogenannte Ferienpass stattfinden. Bei diesen Anlässen wird in einem bis zwei Tagen Einblick in die Welt des Radios gewährt werden. Auch sollen die Jugendlichen dabei die Grundlagen des Moderierens oder der Interviewführung erlernen, um anschliessend davon profitieren zu können. Kosten Fr. 35 605 Beantragter Beitrag Fr. 17 800 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 2 005 Stiftungen und Private Fr. 4 000 Standortgemeinde Fr. 10 000 Sponsoren Fr. 1800 Gewährter Beitrag Fr. 17 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF, mit Ausnahme von § 2 Abs. 2 VGF, wonach die juristische Person im Bereich ihres Vorhabens über einen mehrjährigen, in der Regel mindestens fünfjährigen erfolgreichen Leistungsausweis verfügen muss. Gestützt auf § 5 Abs. 3 VGF kann im vorliegenden Fall davon abgewichen werden, da der Verein Zürcher Jugendradio aus einer Erweiterung des Vereins Radio Summernight entstand. Dieser be- treibt bereits seit 2016 ein nicht kommerzielles Jugendradio mit Sitz in Aarau und konnte seither zahlreiche junge Menschen mit seinem Angebot erreichen. Auf diese Erfahrung kann beim Bau und Betrieb des Zürcher Jugendradios zurückgegriffen werden, da in beiden Vereinen dieselben Personen die Verantwortung tragen. Mit Blick auf § 3 Abs. 2 lit. i VGF ist festzuhalten, dass dem Vorhaben über- regionale Bedeutung zukommt und die Weiterführung nach der Startphase als gesichert gilt, zumal die Betriebskosten durch ver- schiedene Sponsoren, Mitgliederbeiträge sowie aus Erträgen aus Kursen und Anlässen gedeckt werden. Da es sich bei der Förderung der Teilhabe an der Zivilgesellschaft und insbesondere am kulturellen Leben um ein Legislaturziel des Regierungsrates handelt, liegt die Verwirklichung des Projekts auch im Interesse des Kantons.
2. Verband der Schweizerischen Volkshochschulen (Pilotprojekt Allgemeine kulturelle Weiterbildung für Sehbehinderte) Gesuchsteller/in Der 1943 gegründete Verband der Schweizerischen Volkshoch- schulen (VSV) bezweckt die Förderung der allgemeinen Weiterbildung für Erwachsene. Vorhaben Die Beteiligung sehbehinderter und blinder Menschen an den Ange- boten der allgemeinen Erwachsenenbildung ist äusserst gering, da weder die Kommunikation noch die Betreuung oder die Didaktik den Bedürfnissen dieser Bevölkerungsgruppe entsprechen. Das Vorhaben zielt darauf ab, die allgemeine kulturelle Weiterbildung für sehbehinderte und blinde Menschen zu fördern. Dazu werden im Rahmen eines Pilotprojekts in Kooperation mit dem Schweizeri- schen Blinden- und Sehbehindertenverband und der Travail.Suisse Formation je ein Dutzend reguläre Kurse mit Beteiligung von seh- behinderten oder blinden Menschen durchgeführt, um Erkenntnisse darüber zu erlangen, wie deren Bedürfnisse langfristig in die Planung, die Kommunikation sowie weitere Prozesse eingebaut werden können. Kosten Fr. 96 080 Beantragter Beitrag Fr. 15 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 5 000 Stiftungen und Private Fr. 14 080 Andere Kantone Fr. 5 000 Bund Fr. 35 000 Andere Fr. 22 000 Gewährter Beitrag Fr. 15 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF, mit Ausnahme von § 6 Abs. 1 lit. b LFG, wonach das Vorhaben in erster Linie der Bevölkerung des Kantons Zürich zugutekommen soll, und von § 3 Abs. 1 lit. c VGF, der eine angemessene Beteiligung der Standortgemeinde oder des Standortkantons voraussetzt. Gestützt auf § 5 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 VGF kann im vorliegenden Fall davon abgewichen werden, da es sich um ein nationales Projekt handelt, das sowohl vom Bund als auch von anderen Kantonen unterstützt wird, und demnach keine Standortgemeinde vorhanden ist. In der Startphase spielt die Volkshochschule Zürich zudem als Pilotschule für die deutschsprachige Schweiz eine zentrale Rolle, und es gibt im Kanton Zürich acht weitere Volkshochschulen, die Mitglieder des VSV sind und für eine spätere Implementierung infrage kommen. Betreffend § 3 Abs. 2 lit. i VGF gilt es festzuhalten, dass längerfristig vorgesehen ist, dass die Kosten, die nur noch rund einen Zehntel der Kosten der Startphase betragen werden, aus laufenden Mitteln bzw. durch die Beteiligungen der Schulen gedeckt werden sollen. Darüber hinaus hat der Kanton Zürich ein grosses Interesse an der Verwirklichung der Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen (vgl. Art. 11 Kantonsverfassung [LS 101]).
3. PRO FILIA, Kantonalverein Zürich (Renovation der drei Gemeinschaftsküchen im Untergeschoss des Wohnhauses PRO FILIA) Gesuchsteller/in Der 1898 gegründete Verein PRO FILIA, Kantonalverein Zürich, unterstützt Jugendliche bei der Lösung ihrer Bildungs-, Berufs- und Lebensfragen sowie hilfsbedürftige Menschen jeden Alters bei der Bewältigung ihres Alltags. Vorhaben Im Wohnhaus PRO FILIA, das 30 bis 32 jungen und in Ausbildung stehenden Frauen (mehrheitlich aus dem Kanton Zürich) in der Stadt Zürich einen Wohnraum bietet, haben die drei Gemeinschaftsküchen im Untergeschoss nach 38 Jahren das Ende ihrer Lebensdauer erreicht und entsprechen nicht mehr einem zeitgemässen Standard. Jeder Wohnetage ist eine Küche zugeordnet und für jede Bewohnerin steht ein eigenes, abschliessbares Küchen- und Kühlschrankfach zur Verfügung. Das Ziel des Projekts besteht darin, die bestehenden Gemeinschaftsküchen durch moderne, solide und funktionale Holzküchen zu ersetzen. Gleichzeitig werden auch die gesamten Küchenräumlichkeiten instand gesetzt und insbesondere die elek- trischen Installationen erneuert. Trotz dem grossen Investitions- bedarf sollen den jungen Frauen weiterhin günstige Mietpreise angeboten werden können. Kosten Fr. 220 000 Beantragter Beitrag Fr. 10 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 115 000 Stiftungen und Private Fr. 15 000 Standortgemeinde Fr. 10 000 Andere Fr. 70 000 Gewährter Beitrag Fr. 10 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Der geschützte und preiswerte Wohnraum für junge Frauen, die sich in einer Ausbildung befinden, stellt ein wertvolles Angebot für den Bildungsstandort Zürich dar. Dies gilt umso mehr, als sich die Nach- frage nach günstigem Wohnraum gemeinhin als gross erweist.
4. Verein Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft (Neues MS-Zentrum der Schweiz) Gesuchsteller/in Der 1959 gegründete Verein Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft (MS-Gesellschaft) bezweckt die Unterstützung und Begleitung von MS-Betroffenen und Familien, die Förderung und Unterstützung der MS-Forschung sowie die Sensibilisierung und Information der Öffentlichkeit zum Thema MS. Vorhaben Am heutigen Standort der MS-Gesellschaft an der Josefstrasse in Zürich kann den komplexen Bedürfnissen von MS-Betroffenen bezüglich barrierefreier Zugänglichkeit und Benutzbarkeit nicht entsprochen werden. Es fehlt auch an geeigneten Räumen für Beratungen sowie an Ausstellungs- und Veranstaltungsflächen. Die MS-Gesellschaft hat sich deshalb entschlossen, beim Bahnhof Effretikon ein mustergültig ausgestaltetes neues MS-Zentrum zu schaffen, das optimal mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln erreicht werden kann, uneingeschränkt für Menschen mit Ein- schränkungen zugänglich und benutzbar ist und wo Beratungen, Ausstellungen und Veranstaltungen in den Bedürfnissen entspre- chenden Räumen angeboten werden können. Für den Innenausbau der im Stockwerkeigentum erworbenen Liegenschaft beantragt die MS-Gesellschaft einen Beitrag aus dem Gemeinnützigen Fonds. Kosten Fr. 11 650 000 Beantragter Beitrag Fr. 750 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 1 500 000 Stiftungen und Private Fr. 1 150 000 Andere Kantone Fr. 750 000 Hypothek Fr. 1 500 000 Erlös Verkauf Objekt Josefstrasse Fr. 6 000 000 Gewährter Beitrag Fr. 750 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF, mit Ausnahme von § 3 Abs. 1 lit. c VGF, der eine angemessene Beteili- gung der Standortgemeinde voraussetzt. Gestützt auf § 5 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 VGF kann im vorliegenden Fall davon abgewichen werden, da es sich um ein nationales Projekt handelt, das auch von anderen Kantonen unterstützt wird. Für MS-Betroffene und deren Familien und Angehörige verändern sich Lebensumstände, Lebensqualität und Alltag radikal. Der Umgang mit dieser äusserst unberechenbaren und nach wie vor unheilbaren Krankheit verlangt Patientinnen und Patienten oft alles ab. Das Projekt bietet den dringend benötigten Platz mit verbesserter Verkehrsanbindung für den öffentlichen und den privaten Verkehr sowie behinderten- gerechte und rollstuhlgängige Räumlichkeiten, Ausstellungs- und Veranstaltungsflächen. Weitere Dienstleistungssysteme werden sich im selben Gebäudekomplex ansiedeln, darunter auch Fach- ärztinnen und Fachärzte, wodurch ein einzigartiges Kompetenz- zentrum entsteht. Die Höhe des Beitrags ist angesichts der grossen Eigenleistungen und Fundraising-Anstrengungen angemessen.
5. Yvonne Scheiwiller (Publikation Historische Schiffe auf Schweizer Gewässern) Gesuchsteller/in Die Autorin befasst sich seit Längerem mit der Schweizer Industrie- geschichte und hat bereits mehrere Bücher und Artikel dazu publiziert. Vorhaben In einer rund 300-seitigen Publikation mit rund 650 Bildern sollen rund 230 historische Schiffe auf Schweizer Gewässern (davon 35 im Kanton Zürich immatrikuliert sowie 15 in Grenzgewässern zum Kanton) abgehandelt werden. Behandelt werden u. a. Ruderboote, Segelyachten, Dampf-, Motor- und Elektroschiffe und Lastkähne. Im geplanten Sachbuch soll auch auf den Schiffbau im Kanton Zürich (u. a. durch Escher Wyss, Gebrüder Sulzer, Bootsbauer Bösch, Portier oder Faul) eingegangen werden. Geplant sind eine Auflage von 1000 Büchern und ein Verkaufserlös von rund Fr. 18 000. Kosten Fr. 118 000 Beantragter Beitrag Fr. 10 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 40 000 Stiftungen und Private Fr. 20 000 Andere Kantone Fr. 30 000 Andere Fr. 18 000 Gewährter Beitrag Fr. 10 000 Bedingungen Leisten andere Kantone nicht mindestens einen Beitrag von insgesamt Fr. 30 000 an das Vorhaben, erfolgt eine anteilmässige Kürzung am Beitrag. Auflagen Der Beitrag darf nur für die Druckkosten verwendet werden. Dem Gemeinnützigen Fonds sind zwei Belegexemplare abzuliefern. Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF, abge- sehen davon, dass es durch eine Privatperson verwirklicht wird. Dies ist jedoch bei Publikationen manchmal unumgänglich, weshalb sich in Anwendung von § 5 Abs. 3 VGF eine Ausnahme von § 2 Abs. 1 VGF rechtfertigt. Die Publikation ist von breitem allgemeinem Interesse und kantonaler Bedeutung (§ 3 Abs. 2 lit. g VGF), weshalb gemäss langjähriger Praxis des Fonds Beiträge an die anrechenbaren Druck- kosten geleistet werden können. Da es sich um ein gesamtschwei- zerisches Projekt handelt, wird von anderen Kantonen ein angemes- sener Beitrag erwartet.
6. Linthwerk (Linthwerkschau) Gesuchsteller/in Das Linthwerk ist ein im 19. Jahrhundert geschaffenes Hochwasser- schutzbauwerk der Linth zwischen Mollis/Näfels und dem Walensee (Escherkanal) sowie dem Walensee und dem Zürichsee (Linthkanal). Zum Linthwerk gehören die Linth, alle Dämme, die angrenzenden Seitengewässer (Hintergraben), das Gebiet Gäsi am Walensee sowie mehrere Wälder und Wiesen. Heute ist das Linthwerk auch ein Nah- erholungsraum für die Bevölkerung mit rund 70 km Wegstrecken entlang der Kanäle. Geführt wird das Linthwerk durch die Linthkommission, die aus Vertretern der vier Konkordatskantone Zürich, Glarus, Schwyz und St. Gallen sowie einem Vertreter des Bundes mit konsultativer Stimme besteht. Als grösster kostenpflichtiger Kanton – mit 50% Anteil an den Kosten – hat St. Gallen zwei Sitze in der Linthkommis- sion, Glarus mit 25%, Schwyz mit 15% und Zürich mit 10% der Kosten haben je einen Sitz. Vorhaben Aus Anlass des 200-jährigen Bestehens des Linthwerks im August 2023 soll mit der «Linthwerkschau» am Linthkanal bei der Grynau (Gemeinde Tuggen, Kanton Schwyz) in einer permanenten Ausstellung und Anlaufstelle für Besucherinnen und Besucher der reichhaltige Fundus zur Baugeschichte des Linthwerks mit Plänen, Zeichnungen, Werkzeugen, historischen Überlieferungen und vielen persönlichen Dokumenten zur Person Hans Konrad Escher von der Linth öffentlich zugänglich gemacht werden. Das Konzept des Vorhabens sieht zudem Wechselausstellungen zu verschiedenen Themen rund um das Linthwerk vor. Auch die Gegenwart und Zukunft des Werks haben dabei einen grossen Stellenwert. Ebenso der Paradigmenwechsel im Wasserbau bzw. im Hochwasserschutz, den das Linthwerk beispielhaft veranschaulicht. Ein weiterer Fokus liegt in der Aufbereitung von spannendem Unterrichtsstoff für Jugendliche. Die Ausstellung soll in einer alten Scheune untergebracht werden, die bereits im Besitz des Linthwerks ist. Zu diesem Zweck soll diese umgebaut und die Umgebung neu gestaltet werden. Der bauliche Zustand der Scheune ist schlecht, daher sind ein neues Dach sowie ein Innenausbau einschliesslich Stromanschluss notwendig. Die Linthwerkschau soll tagsüber (Frühling bis Herbst) frei und kosten- los zugänglich sein. Dies bedingt ein entsprechendes technisches Ausstellungskonzept mit automatischer Schliessanlage, Bewegungs- meldern und Kameraüberwachung. Originale werden entweder gut geschützt ausgestellt oder durch Kopien ersetzt. Damit entstehen keine oder nur geringfügige Personalkosten. Während der Winter- monate bleibt die Anlage geschlossen und muss deshalb nicht beheizt werden. Eine WC-Anlage ist nicht vorgesehen. Vor dem Eingangsbereich werden ganzjährig nutzbare Sitzflächen geschaffen und Bäume gepflanzt.
Kosten Fr. 645 000 Beantragter Beitrag Fr. 35 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 135 000 Stiftungen und Private Fr. 110 000 Standortgemeinden Fr. 100 000 Sponsoren Fr. 100 000 Andere Kantone Fr. 165 000 Gewährter Beitrag Fr. 35 000 Bedingungen Am Projekt müssen sich die anderen Konkordatskantone mit einem Beitrag von insgesamt mindestens Fr. 150 000 beteiligen, ansonsten erfolgt eine anteilmässige Kürzung am Beitrag. Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF mit Ausnahme von § 6 Abs. 1 lit. b LFG, wonach das Vorhaben in erster Linie der Bevölkerung des Kantons Zürich zugutekommen soll. Da es sich aber um ein von mehreren Kantonen getragenes Vorhaben handelt, das durch den damaligen Zürcher Leiter des Korrektions- projekts, Hans Konrad Escher von der Linth, sowie durch die auch heute noch bestehende Vertretung des Kantons in der Linthkommis- sion einen engen Bezug zum Kanton hat, ist eine Ausnahme davon gestützt auf § 5 Abs. 1 lit. a VGF gerechtfertigt. Das Ausstellungs- konzept, das durch spezielle Angebote für Schulen ergänzt werden kann, bietet einen spannenden Anschauungsunterricht für Jugend- liche und Erwachsene zu den Bereichen Geschichte, Technik, Natur und Politik. Zudem reflektiert die Ausstellung auch die Gegenwart und die mögliche Zukunft. Der Ausstellungsort an der linken Seite des Linthkanals ist gut erreichbar und ergänzt das bereits beste- hende «Freiluftmuseum» entlang des Escher- und Linthkanals vorbildlich, wodurch beide Ausstellungen aufeinander verweisen.
7. Arud – Zentrum für Suchtmedizin (Living Colors – Ein lebendiges Zentrum für Patient:innen und Mitarbeitende) Gesuchsteller/in Der 1991 von Ärztinnen und Ärzten gegründete Verein Arud bezweckt die medizinische, psychotherapeutische Behandlung und sozial- arbeiterische Begleitung von Menschen mit Abhängigkeitserkran- kungen und Ko-Morbidäten. Er leistet im Kanton seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag für Menschen mit problematischem Sucht- verhalten und ist mit zwei Standorten in Horgen und Zürich und rund 130 Mitarbeitenden eine der grössten Institutionen in der Schweizer Suchtmedizin. Die enge Zusammenarbeit der Bereiche Psychiatrie/Psychotherapie, Allgemeinmedizin/Infektiologie und Sozialarbeit sollen eine optimale Betreuung gewährleisten. Arud ist ausserdem eine FMH-anerkannte Weiterbildungsstätte für an-gehende Fachärztinnen und Fachärzte (Psychiatrie und Psycho- therapie, Allgemeine Innere Medizin) und Praxisausbildungs- organisation für angehende Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Sie führt eine eigene Forschungs- und Evaluationsabteilung. Vorhaben 2017 wurden die damals noch bestehenden drei Stadtzürcher Standorte in einem ehemaligen Bankgebäude beim Hauptbahnhof Zürich zusammengelegt. Der Lotteriefonds leistete an den Einbau eines Medikamentenroboters einen Beitrag von Fr. 151 000 (RRB Nr. 684/2017). Nachdem beim Umzug 2017 nur die nötigsten Umbauarbeiten ausgeführt wurden, drängen sich nach einigen Betriebsjahren bedingt durch die grosse (und steigende) Anzahl Patientinnen und Patienten und die als abweisend empfundene Materialisierung des ehemaligen Bankgebäudes Verbesserungen für den medizinischen und therapeutischen Alltag auf. Das vorliegende Projekt beinhaltet die umfassende Renovation und zeitgemässe Neugestaltung der Innen- und Aussenräume des Zentrums beim Hauptbahnhof Zürich. Es sollen Schäden und Mängel behoben und das Gebäude optisch als Ort einer empathischen Wirkungsstätte für Mitarbeitende und Patientinnen und Patienten wahrgenommen werden. Ziele sind die Steigerung der Sicherheit und der Schutz der Privatsphäre beim medizinischen Schalter (Abgabestelle), die verbesserte Orientierung innerhalb des Gebäudes für Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeitende (Signaletik), die Erstellung von adäquaten Wartebereichen im Empfangs- und Schalterbereich sowie im Bereich der Räumlichkeiten der inneren Medizin und der Psychiatrie. Weiter sollen das Wohlbefinden der Patientinnen und Patienten gesteigert und stressbedingte Krisen vermieden werden. Schliesslich soll der interdisziplinäre Austausch innerhalb der Ärzteschaft in den gemeinschaftlich genutzten Räumen verbessert werden.
Kosten Fr. 783 000 Beantragter Beitrag Fr. 60 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 337 000 Stiftungen und Private Fr. 364 000 Standortgemeinde Fr. 12 000 Kirchengemeinde Fr. 10 000 Gewährter Beitrag Fr. 60 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Die vorgeschlagenen Massnahmen sind zielführend, die Investitions- kosten plausibel und angemessen. Angesichts der grossen Eigen- leistung und Fundraising-Anstrengungen ist der angesuchte Beitrag für diese Institution, welche die Suchtmedizin in den 30 Jahren ihres Bestehens nachhaltig beeinflusst und einen relevanten Beitrag zu einem pragmatischen und lösungsorientierten Umgang mit Suchtmittelpatientinnen und -patienten geleistet hat, angemessen. Die Beträge sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2023–2026 eingestellt und der Fonds kann diese Verpflichtungen mit den ihm zugewiesenen Mitteln erfüllen.
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Den folgenden Empfängerinnen und Empfängern werden für die genannten Vorhaben die folgenden Beiträge aus dem Gemeinnützigen Fonds gewährt:
1. Verein Zürcher Jugendradio Fr. 17 000 (Bau eines Radiostudios einschliesslich Redaktion)
2. Verband der Schweizerischen Volkshochschulen Fr. 15 000 (Pilotprojekt Allgemeine kulturelle Weiterbildung für Sehbehinderte)
3. PRO FILIA, Kantonalverein Zürich Fr. 10 000 (Renovation der drei Gemeinschaftsküchen im Untergeschoss des Wohnhauses PRO FILIA)
4. Verein Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft Fr. 750 000 (Neues MS-Zentrum der Schweiz)
5. Yvonne Scheiwiller Fr. 10 000 (Publikation Historische Schiffe auf Schweizer Gewässern)
6. Linthwerk Fr. 35 000 (Linthwerkschau)
7. Arud – Zentrum für Suchtmedizin Fr. 60 000 (Living Colors – Ein lebendiges Zentrum für Patient:innen und Mitarbeitende) Total Fr. 897 000
II. Die Gewährung erfolgt unter den Bedingungen und Auflagen, die in den Erwägungen zu den einzelnen Beiträgen genannt sind, sowie unter den folgenden allgemeinen Bedingungen und Auflagen: a) Die Empfängerin oder der Empfänger hat der Fondsverwaltung elek- tronisch die Erfüllung aller Auflagen zuzusichern (Bedingung). b) Die Empfängerin oder der Empfänger hat die Fondsverwaltung innert drei Jahren seit der Gewährung elektronisch um die Auszahlung der ersten 90% des Beitrags zu ersuchen (Bedingung für diese Auszah- lung). c) Die Empfängerin oder der Empfänger hat die Fondsverwaltung innert fünf Jahren seit der Gewährung elektronisch um die Auszahlung der restlichen 10% des Beitrags zu ersuchen und der Fondsverwaltung den Schlussbericht gemäss § 11 Abs. 2 Satz 1 LFG in einer von dieser ak- zeptierten Fassung einzureichen (Bedingung für diese Auszahlung). d) Die Empfängerin oder der Empfänger hat geeignete Massnahmen zur Verhinderung einer Zweckentfremdung der Mittel, insbesondere durch Korruption und Kickbacks, zu treffen (Auflage).
e) Die Empfängerin oder der Empfänger hat den Gemeinnützigen Fonds an geeigneter Stelle als Geldgeber zu erwähnen, wenn möglich unter Verwendung des Logos des Gemeinnützigen Fonds (Auflage). f) Ergibt sich nach der Verwirklichung des Vorhabens eine Überfinan- zierung, hat die Empfängerin oder der Empfänger dem Gemeinnüt- zigen Fonds davon den Teil zu erstatten, der dem Anteil des Fonds an der Finanzierung des Vorhabens entspricht (Auflage). III. Die Finanzdirektion wird beauftragt, die Beiträge gemäss Dis- positiv I unter Berücksichtigung der Bedingungen und Auflagen gemäss Dispositiv II auszubezahlen. IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen. V. Mitteilung an die Empfängerinnen und Empfänger der Beiträge ge- mäss Dispositiv I (durch die Finanzdirektion), die Genossenschaft Swiss- los Interkantonale Landeslotterie, Lange Gasse 20, 4052 Basel, die Fi- nanzkommission des Kantonsrates sowie an die Direktionen des Regie- rungsrates und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli