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Entscheid

RRB Nr. 1587/2009

Case Management in der kantonalen Verwaltung, Berichterstattung 2008

30. September 2009Deutsch6 min

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. September 2009

1587. Berichterstattung Case Management 2008

1. Ausgangslage und Auftrag Mit Beschluss Nr.1569 vom 24. Oktober 2007 hat der Regierungsrat entschieden, auf den 1. April 2008 Case Management in der kantonalen Verwaltung einzuführen. Der Beschluss sieht vor, dass der Personaldienst- Rapport die Qualität und die Wirtschaftlichkeit des Case Managements jährlich überprüft und bei Bedarf die notwendigen Massnahmen einlei- tet. Ausserdem wird die Qualität der Fallbegleitung stichprobenweise durch externe Expertinnen und Experten überprüft. Dem Regierungs- rat wird in der Folge jährlich zusammenfassend Bericht erstattet. Nach drei Jahren ist eine Evaluation betreffend Qualität und Nutzen des Case Managements durchzuführen.

2. Ergebnisse 2008 Die vorliegende Auswertung bezieht sich grundsätzlich auf die Case- Management-Aktivitäten für die Zeit vom 1. April bis 31. Dezember 2008. Die Auswertung weist erste Trends und Entwicklungen aus, erhebt also keinesfalls den Anspruch einer umfassenden Betrachtung in Bezug auf Effizienz und Effektivität. In Anbetracht der dezentralen Organisationsstruktur liegt die Ver- antwortung für die Umsetzung des Case-Management-Konzepts und somit auch für das Reporting bei den einzelnen Direktionen. Das Per- sonalamt, dem die Case-Management-Daten von den Direktionen zur Verfügung gestellt werden, analysiert die Informationen und wertet diese aus. Für die untersuchte Zeitperiode ist zu berücksichtigen, dass einzelne Organisationseinheiten Case-Management-Begleitungen be- reits vor dem offiziellen Einführungszeitpunkt eingeleitet haben. Diese Case-Management-Fälle sind in der vorliegenden Auswertung ebenfalls berücksichtigt. Für die Erfassung der anonymisierten Daten zu Controllingzwecken ist gemäss geltenden Datenschutzbestimmungen die Einwilligung der betroffenen Mitarbeitenden erforderlich. Nicht alle durch Case Mana- gement begleiteten Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung haben diese Einwilligung erteilt. Aus diesem Grund lassen sich die Daten nicht in jedem Fall eindeutig zuordnen. Insgesamt wurden 80 Mitarbeitende mit Case Management begleitet und betreut: 41 Frauen, 37 Männer, zwei ohne Angaben. Die grosse Mehr- zahl der betreuten Mitarbeitenden (61 von 80) gehörte den Altersgrup-

pen 41–50 (32 von 80) und 51–60 (29 von 80) an. Bemerkenswert ist, dass auch elf jüngere Mitarbeitende im Alter zwischen 31 und 40 Jahren mit Case Management betreut wurden. Mit Ausnahme der Altersgruppe 31–40 (neun Frauen / zwei Männer) lässt sich sagen, dass in den anderen Altersgruppen keine wesentlichen geschlechtsspezifischen Unterschie- de bestehen. Als Grund für die Begleitung durch Case Management lag gross- mehrheitlich eine Krankheit vor (73 von 80). Die Diagnosen wurden in die Gruppen von Krankheitsbildern gemäss SVA/IV-Klassifikation un- terteilt. Die grösste Zahl (35 von 80) der betreuten Mitarbeitenden muss der IV-Klassifikation «Psychosen, Neurosen, Persönlichkeitsstörungen» zugeordnet werden, gefolgt von Beeinträchtigungen im Bereich der «Knochen und Bewegungsorgane» (15 von 80). Diese Verteilung deckt sich mit jener der IV-Statistiken. 13 Mitarbeitende willigten nicht in eine statistische Erfassung ihrer Krankheitsbilder ein. Von den insgesamt 80 eingeleiteten Case-Management-Fällen konn- ten 27 im Jahr 2008 abgeschlossen werden. Die durchschnittliche Be- treuungsdauer betrug 188 Tage. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Case-Management-Betreuungen grundsätzlich erst seit April 2008 angeboten werden, hat diese Zahl eine bedingte Aussagekraft. Die durchschnittliche zukünftige Betreuungsdauer bleibt abzuwarten. Von den 27 abgeschlossenen Fällen wurden mehr als die Hälfte der Case-Management-Betreuungen (15 von 27) zu einem positiven Ab- schluss geführt: Acht Mitarbeitende konnten vollständig und zwei Mitarbeitende teilweise wieder eingegliedert werden. Bei fünf Mitar- beitenden konnte eine kritische Arbeitssituation mit Leistungsbeein- trächtigung mit Case Management stabilisiert und somit eine Langzeit- absenz frühzeitig verhindert werden. Bei den Mitarbeitenden, die nicht wieder eingegliedert werden konnten, wurde im Betrachtungszeitraum lediglich eine Invalidisierung notwendig. Sechs Case-Management- Betreuungen wurden zufolge personeller Massnahmen (Kündigung sei- tens der Mitarbeitenden oder des Arbeitgebers bzw. einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses) zu einem Abschluss gebracht. Drei Mitarbeitende haben eine Case-Management-Begleitung abgelehnt oder abgebrochen. Die Kosten für die Honorare der externen Case-Management-An- bieter betrugen im Jahr 2008 insgesamt rund Fr. 300 000. Gemäss RRB Nr. 1569/2007 ergibt sich die Wirtschaftlichkeit von Case Management «aus den Aufwendungen für das Case Management abzüglich der Ein- sparungen aufgrund tieferer Absenzen sowie tieferer Invalidisierungs- kosten». Aus heutiger Sicht kann festgestellt werden, dass für den Kanton Case Management auch im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit positive Auswirkungen aufweist: Wenn die 15 Mitarbeitenden, die mit Case Management erfolgreich betreut wurden, längerfristig arbeitsun-

fähig geblieben wären oder hätten invalidisiert werden müssen, so wären die Kosten hierfür unvergleichlich höher gewesen als die 2008 für alle 80 CM-Betreuungen angefallenen Kosten der externen Case-Manage- ment-Dienstleistungen. Die Kosten für eine Invalidisierung betragen bei der BVK durchschnittlich Fr. 500 000 pro Person. Von der BVK wurden 2008 insgesamt 77 Mitarbeitende der kantona- len Verwaltung invalidisiert. Gemessen am gesamten Personalbestand 2008 (rund 34 000 Mitarbeitende) entspricht dies einer Invalidisierungs- rate von 0,23%. Dem gegenüber steht eine (höhere) Invalidisierungsra- te von 0,4%, die für die Erarbeitung des RRB zur Einführung von Case Management auf der Grundlage der Jahre 2004 und 2005 errechnet wurde. Ob die tiefere Invalidisierungsrate des Jahres 2008 auf die Case- Management-Aktivitäten zurückzuführen ist, kann im jetzigen Zeit- punkt noch nicht gesagt werden. Die weitere Entwicklung der Invalidi- sierungsrate in den kommenden Jahren bleibt somit abzuwarten. Eine umfassende Wirtschaftlichkeitsrechnung gemäss RRB Nr. 1569/ 2007 wird erstmals für 2009 erstellt werden können. Bis dann sind die technischen Voraussetzungen für die Auswertung der Langzeitabsen- zen im Palas geschaffen. Insgesamt kann die erste Berichtsperiode der die gesamte kantonale Verwaltung umfassenden Case-Management-Aktivitäten als positiv und zukunftsweisend beurteilt werden. Trotz der kurzen Einführungs- phase von neun Monaten kann das Angebot Case Management bereits Erfolgsergebnisse ausweisen. Das Case-Management-Potenzial war al- lerdings in dieser Anfangsphase bei Weitem noch nicht ausgeschöpft. Nachdem in der Bildungsdirektion im Verlaufe des Jahres 2009 zwei Koordinatorenstellen geschaffen werden konnten, ist davon auszuge- hen, dass die Case-Management-Fälle gerade in dieser Direktion mit ihrem grossen Personalkörper deutlich ansteigen werden. Bei der Einführung und Umsetzung des Case-Management-Ange- bots in der kantonalen Verwaltung zählt die Akzeptanz von Case Mana- gement bei Mitarbeitenden, Vorgesetzten und Personalverantwortli- chen zu den entscheidenden Erfolgsfaktoren. Die Rückmeldungen, die das Personalamt von diesen internen Anspruchsgruppen erhält, sind positiv. Die Mitarbeitenden interpretieren das neue Angebot als Wert- schätzung seitens des Arbeitgebers.

3. Überprüfung der Qualität der Fallbegleitung durch externe Expertinnen und Experten Das Personalamt hat die Hochschule Luzern – Soziale Arbeit beauf- tragt, die Qualität der Fallbegleitung im Sinne von RRB Nr. 1569/2007 stichprobenweise zu überprüfen. Diese Überprüfung erfolgt im Rah- men eines Pilotprojekts erstmals für 2009. Ein erster Bericht der Hoch- schule Luzern – Soziale Arbeit wird Anfang 2010 vorliegen.

4. Weiteres Vorgehen Für die Berichterstattung 2009 werden die Direktionen eingeladen, ihre Kennzahlen dem Personalamt bis Ende Februar 2010 zu liefern, so- dass die Zusammenstellung und Auswertung durch das Personalamt in der ersten Jahreshälfte 2010 erfolgen kann. In diese Berichterstattung werden auch die ersten Auswertungen der Hochschule Luzern Soziale Arbeit integriert werden können.

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Von der Berichterstattung über die Durchführung des Case Mana- gements 2008 wird Kenntnis genommen.

II. Die Direktionen und die Staatskanzlei werden beauftragt, die Kenn- zahlen für die Berichterstattung 2009 dem Personalamt bis Ende Feb- ruar 2010 mitzuteilen.

III. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi