Lexipedia

Entscheid

RRB Nr. 16/2014

Strassen, Winterthur, Schlosstalstrasse RVS 31038, Projektgenehmigung

7. Januar 2014Deutsch3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Januar 2014

16. Strassen (Winterthur, Schlosstalstrasse RVS 31038)

Erwägungen

Mit Schreiben vom 7. November 2013 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Winterthur der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Projekt für die Erneuerung der Schlosstalstrasse, Abschnitt Schlachthof- bis Schlosstalstrasse Nr. 96, Winterthur (Bau Nr. 11 349), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Stras- sengesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Bau- und Unterhaltspauschale. Das Projekt sieht vor, den Belag in der Schlosstalstrasse im Abschnitt Schlachthof- bis Schlosstalstrasse Nr. 96 zu erneuern. Die Bushaltestelle «Grafenstein» wird für den stadtauswärts fahrenden Bus um 80 m stadt- auswärts verschoben und neu nach der Einmündung der Strasse Im Grafenstein angeordnet. Die Bushaltestellen werden neu mit einer Betonplatte ausgestattet. Die Haltestellenbucht für den stadteinwärts fahrenden Bus wird aufgehoben und die Haltekante begradigt. Die Ein- mündung der Strasse Im Grafenstein wird neu als Gehwegüberfahrt ausgebildet. Da die Strassenabwässer heute noch teilweise direkt in die Töss eingeleitet werden, muss die Strassenentwässerung neu an die Mischwasserkanalisation angeschlossen werden. Im Zuge der Bauar- beiten werden auch verschiedene Erneuerungen und Anpassungen an Werkleitungen durchgeführt. Der Baubeginn ist für März 2014 vorgesehen, und die Bauarbeiten werden bis etwa November 2015 dauern. Mit Begehrensäusserung vom 14. Februar 2013 hat sich das AFV zum Vorhaben ohne Auflagen geäussert. Der bestehende Strassenkörper der Schlosstalstrasse wird nur geringfügig verändert. Durch die Aufhebung der Busbucht an der Bushaltestelle «Grafenstein» (Fahrtrichtung stadt- einwärts) kann der motorisierte Individualverkehr einen stehenden Bus nicht mehr überholen. Da die Haltestelle nur von einer Buslinie im Viertelstundentakt bedient wird, entsteht kein nennenswerter Einfluss auf die Leistungsfähigkeit der regional klassierten Schlosstalstrasse. Das Auflageverfahren nach §§ 16 f. StrG wurde ordnungsgemäss durch- geführt. Innerhalb der Auflagefrist ist gegen das Projekt der Schloss- talstrasse keine Einsprache eingegangen. Das Projekt wurde mit Stadt- ratsbeschluss vom 18. September 2013 festgesetzt. Dieser Beschluss ist rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen.

Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Schlosstalstrasse betragen voraussichtlich rund Fr. 1 500 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf voraussichtlich rund Fr. 490 000. Die Aufwendungen zulasten der Unterhaltspauschale be- laufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf voraussichtlich rund Fr. 1 010 000. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (FCV; LS 611.2) diejenigen Beträge festsetzen, welche die Stadt Winterthur der Abrechnung der Bau- und Unterhaltspauschale gemäss §§ 46 und 47 StrG belasten kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt der Stadt Winterthur für die Erneuerung der Schloss- talstrasse (Objekt Nr. 11 349) wird im Sinne von § 45 StrG genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat Winterthur, Postfach, 8402 Winterthur, das Tiefbauamt der Stadt Winterthur, Neumarkt 1, Postfach, 8402 Winter- thur, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi