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Entscheid

RRB Nr. 16/2024

Verein Pinocchio, Zürich, Beitragsberechtigung 2024-2027

10. Januar 2024Deutsch3 min

Source zh.ch

Verein Pinocchio, Zürich, Beitragsberechtigung 2024-2027

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Januar 2024

16. Verein Pinocchio, Beratungsstelle für Eltern und Kinder, Zürich (Beitragsberechtigung 2024–2027)

Erwägungen

A. Ausgangslage Gemäss § 4 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 (LS 132.2) be- schliesst der Regierungsrat über die Beitragsberechtigung Privater für die Dauer von längstens acht Jahren. Gestützt auf § 40 Abs. 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vom 14. März 2011 (KJHG; LS 852.1) kann die Bildungsdirektion Gemeinden und Dritten, die zusätzliche Aufgaben im Bereich der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe erfüllen, Subventio- nen bis zu zwei Dritteln der anrechenbaren Kosten ausrichten. Als zusätz- liche Aufgaben gemäss § 40 Abs. 2 KJHG gelten insbesondere Angebote zur gezielten Förderung von Kindern im Vorschulalter, die Erprobung besonderer Angebots- und Betreuungsformen, Angebote der Jugendarbeit sowie allgemeine Förder- und Präventionsmassnahmen von gemeinde- übergreifender Bedeutung. Die Subventionen an Dritte berücksichtigen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gesuchstellenden (§ 40 Abs. 3 KJHG). Mit Gesuch vom 12. September 2023 beantragt der Verein Pinocchio, Zürich, für die von seiner Beratungsstelle für Eltern und Kinder durch- geführten Elternkurse «Kinder im Blick» eine Subvention nach § 40 KJHG.

B. Würdigung Der Verein Pinocchio wurde 1983 gegründet und ist spezialisiert auf Fragen rund um die psychische Entwicklung von Kindern im Vorschul- und Volksschulalter von 2 bis 14 Jahren in der Stadt Zürich. Der Eltern- kurs «Kinder im Blick» stellt ein wichtiges Angebot in der Prävention und Beratung dar. Das Angebot richtet sich an Eltern in einer konfliktbelas- teten Trennungssituation und umfasst Kurzvorträge, Gruppendiskussio- nen, Rollenspiele, Übungen und Hausaufgaben. Dabei stehen die Themen positive Beziehungsgestaltung zum Kind und Entwicklungsförderung, Stressverminderung und -abbau sowie positive Gestaltung des Kontak- tes zum anderen Elternteil im Interesse des gemeinsamen Kindes im Fo- kus. Der Kurs stützt sich auf den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnis- stand und ist umfassend erforscht und evaluiert. Nach dem Kursbesuch zeigen sich in der Regel Verbesserungen unter anderem in der Kommu- nikation zwischen den Eltern und bei der Verwendung von lösungsorien- tierten Strategien in der Elternbeziehung.

Der Elternkurs von Pinocchio ergänzt somit die Angebotspalette für Eltern in Trennung und stellt eine wichtige Erweiterung im Bereich der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe dar. Der Verein Pinocchio erfüllt mit dem Betrieb der Beratungsstelle die Voraussetzungen für die Zusi- cherung von Staatsbeiträgen. Die Beitragsberechtigung kann daher ge- stützt auf § 4 des Staatsbeitragsgesetzes ab 2024 für die Dauer von vier Jahren erteilt werden.

C. Finanzielles Bei den Subventionen gestützt auf § 40 KJHG handelt es sich um ge- bundene Ausgaben gemäss § 3 Abs. 2 lit. a des Staatsbeitragsgesetzes. Gestützt auf § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) entscheidet die Bildungsdirektion über die Bewilligung von ge- bundenen einmaligen Ausgaben bis 1 Mio. Franken.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Verein Pinocchio, Zürich, wird mit Bezug auf die von seiner Be- ratungsstelle für Eltern und Kinder durchgeführten Elternkurse «Kin- der im Blick» ab 1. Januar 2024 als beitragsberechtigt anerkannt. Die Bei- tragsberechtigung gilt bis zum 31. Dezember 2027. Ein Gesuch um Er- neuerung der Beitragsberechtigung ist bis zum 31. Dezember 2026 beim Amt für Jugend und Berufsberatung einzureichen.

II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.

III. Mitteilung an den Verein Pinocchio, Hallwylstrasse 29, 8004 Zü- rich, sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli