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Entscheid

RRB Nr. 160/2017

Eidgenössische Volksabstimmung vom 21. Mai 2017, Durchführung

1. März 2017Deutsch1 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. März 2017

160. Beschluss des Regierungsrates über die Durchführung

Erwägungen

der eidgenössischen Volksabstimmung vom 21. Mai 2017 Gemäss Beschluss des Bundesrates vom 11. Januar 2017 und ergänzen- der Mitteilung der Bundeskanzlei vom 31. Januar 2017 über das Zustan- dekommen des Referendums gegen die Vorlage findet am 21. Mai 2017 die eidgenössische Volksabstimmung über folgende Vorlage statt: Energiegesetz (EnG) vom 30. September 2016 (BBl 2016, 7683) Der Regierungsrat beschliesst: I. Die Wahlbüros übermitteln die Abstimmungsergebnisse am Abstim- mungstag ab 10.00 Uhr bis spätestens 15.30 Uhr dem kantonalen Ab- stimmungsbüro mit der Wahl- und Abstimmungssoftware WABSTI II. II. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss in besonde- ren Abzügen den Präsidentinnen und Präsidenten der Stadt- und Gemein- deräte als Vorstehende der Wahlbüros mitzuteilen. III. Veröffentlichung im Amtsblatt. IV. Mitteilung an das Statistische Amt als kantonales Abstimmungs- büro sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Hösli