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Entscheid

RRB Nr. 161/2017

Kantonale Volksabstimmung vom 21. Mai 2017, Anordnung

1. März 2017Deutsch2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. März 2017

161. Beschluss des Regierungsrates über die Anordnung der kantonalen Volksabstimmung vom 21. Mai 2017

Dispositiv

Der Regierungsrat beschliesst: I. Die kantonale Volksabstimmung über die Vorlagen

1.

Gesetz über die Kantonsspital Winterthur AG (vom 31. Oktober 2016) (ABl 2016-11-11)

2.

Gesetz über die Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unter- land AG (vom 5. Dezember 2016) (ABl 2016-12-16)

3.

Kantonale Volksinitiative «Mehr Qualität – eine Fremdsprache an der Primarschule» (ABl 2015-08-28) wird auf Sonntag, den 21. Mai 2017, angesetzt. II. Den Stimmberechtigten werden die nachstehenden Fragen zur Be- antwortung mit Ja oder Nein vorgelegt: Stimmzettel 1 Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Gesetz über die Kantonsspital Winterthur AG (vom 31. Oktober 2016) Stimmzettel 2 Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Gesetz über die Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unter- land AG (vom 5. Dezember 2016) Stimmzettel 3 Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Kantonale Volksinitiative «Mehr Qualität – eine Fremdsprache an der Primarschule» III. Die Wahlbüros übermitteln die Abstimmungsergebnisse am Abstim- mungstag ab 10.00 Uhr bis spätestens 15.30 Uhr dem kantonalen Abstim- mungsbüro mit der Wahl- und Abstimmungssoftware WABSTI II. IV. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss in besonde- ren Abzügen den Präsidentinnen und Präsidenten der Stadt- und Gemein- deräte als Vorstehende der Wahlbüros mitzuteilen. V. Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen nach seiner Veröf- fentlichung im Amtsblatt schriftlich Einsprache beim Regierungsrat er- hoben werden (§ 10d Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 24. Mai 1959).

VI. Veröffentlichung im Amtsblatt. VII. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, das Statisti- sche Amt als kantonales Abstimmungsbüro sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Hösli