RRB Nr. 164/2019
Anfrage Robert Brunner, Steinmaur, betreffend Bewirtschaftung Uferbereich Fliessgewässer, Beantwortung
27. Februar 2019Deutsch6 min
Source zh.ch
Anfrage Robert Brunner, Steinmaur, betreffend Bewirtschaftung Uferbereich Fliessgewässer, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 400/2018
Sitzung vom 27. Februar 2019
164. Anfrage (Bewirtschaftung Uferbereich Fliessgewässer) Kantonsrat Robert Brunner, Steinmaur, hat am 17. Dezember 2018 fol- gende Anfrage eingereicht: Der Uferbereich von Fliessgewässern hat hohe Bedeutung für den Er- halt der Biodiversität. Verschiedenste Pflanzen- und Tierarten besiedeln diesen Bereich, Uferbereiche sind aber auch für die Längsvernetzung (Stichwort ökologische Infrastruktur) von höchster Bedeutung. Wenn Ge- meinden Bewirtschaftungsverträge für kommunale Fliessgewässer ab- schliessen, werden Pflegeziele formuliert. In diesem Zusammenhang in- teressiert, ob der Kanton für die Bewirtschaftung der Uferbereiche der kantonalen Fliessgewässer ebenfalls Pflegeziele formuliert hat, sei es, dass die Pflege in Auftrag gegeben wird oder dass der Unterhalt mit eigenem Personal ausgeführt wird. Ich bitte den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Verfügt der Kanton über Pflegepläne für den Uferbereich sämtlicher kantonalen Fliessgewässer?
2. Sind diese Pflegepläne auf Ziele zur Förderung von naturnahen Le- bensräumen mit hoher Qualität sowie von einheimischen Arten aus- gerichtet?
3. Verfügt der Kanton über Inventare, aus denen ersichtlich wird, welche dieser Ziele in welchen Abschnitten der kantonalen Fliessgewässer prioritär sind?
4. Kann exemplarisch anhand von verschiedenen kantonalen Fliessge- wässern ausgeführt werden, welche dieser Ziele verfolgt werden, zum Beispiel anhand der Glatt auf der Höhe Riedmatt bei Rümlang, Fisch- bach auf der Höhe Neeracherried und Aabach auf der Höhe Gossauer- riet?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Robert Brunner, Steinmaur, wird wie folgt beantwortet:
Der Gewässerunterhalt an Fliessgewässern in kantonaler Zuständig- keit richtet sich nach drei Schwerpunkten: – Hochwasserschutz: Verhindern von Hochwasser mittels Pflege- und Unterhaltsmassnahmen. – Ökologie: Erhalten und Fördern der einheimischen Flora und Fauna durch einen ökologischen Gewässerunterhalt. – Erholung: Schaffung ansprechender Erholungsräume an und im Wasser. Die Bewirtschaftung umfasst den baulichen Unterhalt und die eigent- liche Grünpflege. Die Massnahmen erfolgen je nach Notwendigkeit und auf den jeweili- gen Gewässertyp abgestimmt. Zu unterscheiden sind: – Pflege: Mähen der regelmässig überfluteten und nährstoffreichen Vor- länder (ab Mitte Mai), Mähen der Uferböschungen (ab Mitte Juni), Mähen von ausgewählten Flächen (ab Mitte September, abschnittwei- ses Stehenlassen), zurückhaltender Schnitt der Übergangsbereiche und der Hochstaudensäume, Entfernen von invasiven Neophyten, Ge- hölz- und Heckenpflege (etwa alle sechs bis neun Jahre). – Unterhalt: Instandhalten von Verbauungen (Schwellen, Buhnen, Faschi- nen), Instandsetzen von unzulässigen Erosionsstellen, Entfernung von Auflandungen zur Gewährung der Abflusskapazität und von Schwemm- holz zur Verhinderung von Verklausungen. Die Böden vieler Ufer sind nährstoffreich, insbesondere in den regel- mässig überfluteten Bereichen. Artenreiche Wiesen sind an diesen Stand- orten kaum möglich. Gleichwohl hat der Uferbereich ein grosses Förde- rungspotenzial für die Biodiversität. Wegen des Düngeverbots und weil kein landwirtschaftlicher Nutzungsdruck herrscht, können artenreiche Lebensgemeinschaften mit seltenen und gefährdeten Arten bestehen. Naturnahe Uferbereiche vernetzen Wasser- und Landlebensräume und leisten als geradlinige Strukturen einen wichtigen Beitrag zur ökologi- schen Vernetzung. Um das Förderungspotenzial besser auszuschöpfen, sieht die Umsetzungsplanung zum Naturschutz-Gesamtkonzept des Kan- tons Zürich (RRB Nr. 240/2017) vor, den Gewässerraum und Revitali- sierungen als Chance für die Förderung der Biodiversität zu nutzen. Um diese Lebensräume zu erhalten und zu fördern, sind auf Zielarten ab- gestimmte Pflegepläne und -massnahmen erforderlich. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel kann dieser erhöhte Aufwand nur teil- weise geleistet werden.
Zu Frage 1: Der Kanton erstellt bei jedem Hochwasserschutz- und Revitalisie- rungsprojekt ein Pflege- und Unterhaltskonzept mit den dazugehörigen Plänen. An ökologisch besonders wertvollen Gewässerabschnitten, etwa dem «Ökokorridor Reppisch», werden die Ufer nach einem Pflegekonzept bewirtschaftet. Die Pflegemassnahmen und -ziele werden an regelmäs- sigen Begehungen mit Ökologinnen und Ökologen überprüft. Innerhalb von überkommunalen Naturschutzgebieten sind Pflegepläne für den Unterhalt der Uferbereiche vorhanden. Sie sind auf die jeweili- gen Schutzziele und Zielarten ausgerichtet und legen Schnittzeitpunkte und -intervalle fest. Die Verordnung über Bewirtschaftungsbeiträge für Naturschutzleistungen vom 14. Mai 2014 (LS 702.25) legt weitere Anfor- derungen an die Bewirtschaftung fest. Der Kanton hat demnach nicht für sämtliche Uferbereiche der Fliess- gewässer in kantonaler Zuständigkeit eigens festgelegte Pflegepläne, sondern arbeitet nach allgemeinen Grundsätzen und Richtlinien. Diese Grundsätze und Richtlinien bestimmen die Pflege der Mähflächen und Gehölze für den kantonalen Gewässerunterhalt sowie für Unternehmen, die im Auftrag des Gewässerunterhalts arbeiten. Alle Pflegearbeiten sind auf die Ausprägungen der Lebensräume und die damit verbunde- nen Pflegeziele ausgerichtet. Die Grundsätze und Richtlinien sind Grund- lage für Merkblätter, die regeln, worauf beim Mähen und der Gehölz- pflege zu achten ist. Dies betrifft etwa Zeitpunkt und Intervalle der Pflege- und Unterhaltsarbeiten, die Abstimmung auf Brut- und Schonzeiten von Vögeln und Fischen, den schonenden Einsatz von Maschinen und Weiteres mehr. Zu Frage 2: Wie ausgeführt, ist die Förderung der ökologischen Vielfalt ein Schwer- punkt des Gewässerunterhalts. Der Uferbereich soll Lebensraum für vielfältige, einheimische und standortgerechte Tier- und Pflanzengesell- schaften sein. Der Kanton fördert Hochstaudenfluren und artenreiche, durchlässige Hecken mit stufigen Beständen. Die Unterhalts- und Pflege- pläne sowie die Richtlinien und Merkblätter richten sich danach. Zu Frage 3: Ende 2019 wird die Datenerhebung über alle kantonalen Fliessgewäs- ser mittels Geografischen Informationssystems (GIS) abgeschlossen sein. Darin sind alle unterhalts- und pflegerelevanten Objekte und Flächen inventarisiert. Ökologisch wertvolle Standorte wie zum Beispiel Eisvogelbrutwände, Biberdämme und -bauten, Orchideenstandorte oder wertvolle Einzel- bäume sind darin verzeichnet, und die Pflege- und Unterhaltsziele sind auf die Förderung von wertvollen Arten ausgerichtet.
Zu Frage 4: Bei den genannten Fliessgewässerabschnitten handelt es sich um klas- sisch ausgebaute, begradigte und kanalisierte Gewässer mit Trapezprofil und mehrheitlich hart verbauten Ufern. Der ökomorphologische Zustand ist schlecht. Es handelt sich nicht um überkommunale Naturschutzge- biete mit eigens festgelegten Pflegeplänen. Gleichwohl hat sich an allen drei Gewässern der Biber wieder angesiedelt. – Glatt auf der Höhe Riedmatt: Die Ufer werden in diesem Bereich nach den bei der Beantwortung der Frage 1 genannten Richtlinien des kan- tonalen Gewässerunterhaltes bedarfsgerecht gepflegt. Die Böschung zwischen Unterhaltsweg und dem mit Natursteinen befestigten Ufer ist sehr nährstoffreich, dies wird durch starken Brennnesselbewuchs angezeigt. Der Abschnitt wird durch den angrenzenden Wald stark be- schattet. Diese Faktoren verhindern botanische Besonderheiten. An den offenen, besonnten Abschnitten sind die Wiesen an der Böschungs- oberseite artenreicher. Mit der grossen, geplanten Revitalisierung «Aufwertung Glatt – Flughafen Zürich» werden diese Bereiche künf- tig ökologisch bedeutend aufgewertet. – Aabach auf der Höhe Gossauer Riet: Wo die ursprüngliche Böschungs- sicherung mit Natursteinen aufgebrochen ist, wird die Ufererosion zu- gelassen oder sogar gefördert. Dadurch haben sich etliche Aufweitun- gen des Gerinnes ergeben und der Bach hat an Strukturvielfalt, Brei- ten- und Tiefenvariabilität gewonnen. Ebenfalls werden die Tosbecken und Kiessammler von der Tägernau bis zum Aaspitz seit 20 Jahren nicht mehr geleert. Als Folge hat sich eine stabile Kiessohle gebildet, die auf dem Abschnitt Gossauer Ried zu vereinzelten Kiesbänken ge- führt hat. Wo die Ufererosion berichtigt werden muss, werden Faschi- nen eingebaut. – Fischbach auf der Höhe Neeracher Ried: Pflege und Unterhalt werden mit dem Gebietsbetreuer der Fachstelle Naturschutz des Neeracher Rieds abgesprochen. Damit kann auf Änderungen der Rahmenbe- dingungen reagiert werden. Entlang des Fischbachs werden Kopfwei- den als traditionelle gewässerbegleitende und ökologisch wertvolle Bewirtschaftungsform gefördert. Wie am Aabach werden Uferanris- se wo möglich zugelassen und gefördert, andernfalls mit Faschinen gesichert.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli