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Entscheid

RRB Nr. 164/2024

Strassen, Zürich, Rotbuchstrasse, Projektgenehmigung

28. Februar 2024Deutsch3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. Februar 2024

164. Strassen (Zürich Rotbuchstrasse, Projektgenehmigung)

Erwägungen

Das Tiefbauamt der Stadt Zürich reichte mit Schreiben vom 11. Dezem- ber 2023 das Projekt an der Rotbuchstrasse im Bereich der Haltestelle «Nürenbergstrasse», Zürich, (Bau Nr. 22 676) zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechen- barkeit an die Baupauschale. Die Rotbuchstrasse ist als regionale Verbindungsstrasse (RVS 30048) klassiert. Auf der Rotbuchstrasse verläuft eine regional klassierte Velo- route. Diese Verbindungen gelten als überkommunal im Sinne von § 43 StrG, weshalb das Projekt der Genehmigung durch den Regierungsrat unterliegt (§ 45 Abs. 3 StrG). An der Rotbuchstrasse werden die beiden Haltekanten der Bushalte- stelle «Nürenbergstrasse» hindernisfrei ausgebaut. Dabei werden die Hö- hen der Haltekanten und des Wartebereichs angepasst. Zudem werden die Betonplatten auf der Fahrbahn ersetzt. Die Verkehrsführung und die Strassengeometrie der überkommunalen Rotbuchstrasse werden durch die Massnahmen nicht verändert. Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2024 geplant. Das Amt für Mobilität hat zum vorliegenden Projekt im Rahmen der Begehrensäusserung vom 5. April 2023 Stellung genommen und keine Anträge vorgebracht. Das Projekt führt aufgrund der unveränderten Ver- kehrsführung und Strassengeometrie zu keiner Verminderung der Leis- tungsfähigkeit für den motorisierten Individualverkehr weshalb es mit Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101) vereinbar ist. Das Strassenbauprojekt wurde vom 25. August bis 25. September 2023 ordnungsgemäss nach §§ 16 f. StrG öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Auf‌lagefrist sind keine Einsprachen eingegangen. Die Vorsteherin des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements hat im Einvernehmen mit der Vorsteherin des Sicherheitsdepartements und dem Vorsteher des Departe- ments der Industriellen Betriebe gestützt auf die massgebenden Bestim- mungen des Reglements über Organisation, Aufgaben und Befugnisse der Stadtverwaltung (AS 172.101) mit Verfügung Nr. 18 582 vom 5. De- zember 2023 die Ausgaben bewilligt und das Projekt festgesetzt. Einer Genehmigung steht nichts entgegen.

Die Gesamtkosten für das Projekt an der Rotbuchstrasse im Bereich der Haltestelle «Nürenbergstrasse» betragen voraussichtlich Fr. 820 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Davon können voraussicht- lich Fr. 650 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke) der Baupau- schale belastet werden. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt an der Rotbuchstrasse im Bereich der Haltestelle «Nü- renbergstrasse» in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli