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Entscheid

RRB Nr. 1641/2008

Gemeindewesen, Zweckverband ARA Weinland, Statuten, Genehmigung

29. Oktober 2008Deutsch2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Zweckverband ARA Weinland, Statuten, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Oktober 2008

1641. Gemeindewesen (Zweckverband ARA Weinland)

Erwägungen

1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Genehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatuten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Politischen Gemeinden Benken, Kleinandelfingen, Marthalen und Trüllikon bilden seit 1974 einen Zweckverband für den Bau und Betrieb einer gemeinsamen Kläranlage (RRB Nr. 1277/1974). Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgabe, Zweckverbände demokratisch zu organisieren, sind die Gemeinden übereingekommen, die Zweckver- bandsstatuten einer Totalrevision zu unterziehen. Am 28. Mai, am 2. Juni und am 5. Juni 2008 haben die vier Verbandsgemeinden den neuen Sta- tuten zugestimmt. Der Bezirksrat Andelfingen hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen die demokratische Aus- gestaltung der Zweckverbandsstatuten. Im Weiteren werden die Finanz- befugnisse der Verbandsorgane und der Kostenverteiler neu geordnet sowie die Statuten redaktionell neu gefasst. Die Neuerungen geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu geneh- migen.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirek- tion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Statuten des Zweckverbands ARA Weinland werden geneh- migt.

II. Mitteilung an den Verbandsvorstand ARA Weinland, Gemeinde- verwaltung Marthalen, Postfach, 8460 Marthalen, die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Benken, 8463 Benken, Kleinandelfingen,

8451 Kleinandelfingen, Marthalen, 8460 Marthalen, Trüllikon, 8466 Trül- likon, den Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi