RRB Nr. 167/2011
Schweizerische Bundesbahnen SBB, Vorprojekte der 4. Teilergänzungen S-Bahn Etappe 3, Investitionsbeitrag an SBB
16. Februar 2011Deutsch7 min
Source zh.ch
Schweizerische Bundesbahnen SBB, Vorprojekte der 4. Teilergänzungen S-Bahn Etappe 3, Investitionsbeitrag an SBB
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. Februar 2011
167. Schweizerische Bundesbahnen SBB, Investitionsbeitrag für die Vorprojekte der 4. Teilergänzungen S-Bahn (Etappe 3)
Erwägungen
1. Ausgangslage Gemäss § 28 des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr (PVG, LS 740.1) beschliesst der Kantonsrat mit dem Rahmenkredit auch die Grundsätze über die mittel- und langfristige Entwicklung von Angebot und Tarif im öffentlichen Verkehr. Mit entsprechenden Be- schlüssen des Kantonsrates vom 26. Februar 2007 (Vorlage 4335a) und 23. Februar 2009 (Vorlage 4531a) wurde der ZVV beauftragt, die Ange- botsschritte im Rahmen der 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn zeitlich auf die Fertigstellung der Durchmesserlinie abzustimmen und überwiegend in den Jahren 2013 bzw. 2015 umzusetzen. Die Hauptbauarbeiten an der Durchmesserlinie wurden im Septem- ber 2007 aufgenommen, sodass mit der Eröffnung der Kernobjekte in den Jahren 2014 (Wiedikon–Oerlikon) und 2015 (Anschluss Altstetten) gerechnet werden kann. Planung und Bau dieser Infrastrukturaus- bauten werden durch die Schweizerischen Bundesbahnen SBB vorge- nommen. Die 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn (nachfolgend:
4. Teilergänzungen) sind die regionalen Ergänzungen der Durchmesser- linie für die S-Bahn und erlauben deren sinnvolle Nutzung. Bei den 4. Teilergänzungen bestehen grosse Abhängigkeiten zu den Projekten Durchmesserlinie und «Zukünftige Entwicklung der Bahn- infrastruktur» des Bundes (ZEB). In enger Zusammenarbeit mit den SBB wurden deshalb eine Etappierung der Ausbauschritte erarbeitet und entsprechende Angebotskonzepte für die 4. Teilergänzungen er- stellt. Daraus wurden die notwendigen Infrastrukturausbauten und deren zeitliche Umsetzung abgeleitet. Die Inbetriebnahme der 4. Teil- ergänzungen erfolgt in drei Etappen: – Etappe 1: Mit der Inbetriebnahme der Durchmesserlinie Nord–Süd (Wiedikon–Bahnhof Löwenstrasse–Oerlikon; voraussichtlich im Som- mer 2014) wird am linken Seeufer auf der Strecke Zürich–Thalwil– Zug/Ziegelbrücke ein neues Fahrplankonzept eingeführt. – Etappe 2: Mit der Inbetriebnahme des Westastes der Durchmesser- linie (Anschluss Altstetten; voraussichtlich im Dezember 2015) wird das Angebot im Knonaueramt, Limmattal, Furttal, Unterland, am rechten Zürichseeufer und vereinzelt zwischen Zürich und Winter- thur sowie nach Pfäffikon ZH ausgebaut.
– Etappe 3: Mit dem Fortschritt der Bauarbeiten zwischen Zürich und Winterthur (überwiegend ZEB) sowie in Winterthur und Umgebung wird etwa 2018 das Angebot zwischen Zürich und Winterthur sowie in Winterthur und Umgebung verbessert. Die Vorprojektierungen der Etappen 1 und 2 wurden per Ende 2009 abgeschlossen und dem Bund im Rahmen des Agglomerationspro- gramms «Siedlung und Verkehr» termingerecht eingereicht. Mit Be- schluss des Regierungsrates vom 21. Oktober 2009 (RRB Nr. 1650/2009) und Verfügung der Volkswirtschaftsdirektion vom 21. Dezember 2009 wurden die Auflage- und Bauprojekte für die Etappen 1 und 2 bewilligt. Sie sind in Erarbeitung. Die Objekte der Etappe 3 werden Bestandteil der 2. Generation des Agglomerationsprogramms des Kantons Zürich sein, das Mitte 2012 dem Bund eingereicht werden soll. Damit eine Mitfinanzierung durch den Bund ab 2015 möglich wird, sind anschliessend die Vorprojekte bis spätestens Ende 2013 dem Bund einzureichen. Damit die Etappe 3 jedoch termingerecht bis ungefähr 2018 umgesetzt werden kann, müs- sen die Vorprojekte bereits bis etwa Mitte 2013 ausgearbeitet werden. Um diese Terminplanung einhalten zu können, müssen die Vorprojekte möglichst rasch in Angriff genommen werden.
2. Kredit und Vereinbarung zur Vorprojektierung, Etappe 3 Mit Beschluss vom 4. Oktober 2010 hat der Kantonsrat zulasten des Verkehrsfonds einen Rahmenkredit von Fr. 346 555 000 (einschliesslich MWSt) für die Ausrichtung eines Staatsbeitrages an die SBB AG für den Ausbau der 4. Teilergänzungen bewilligt (Vorlage 4675a). Der vorliegende Antrag umfasst einerseits den Investitionsbeitrag des Kantons Zürich für die Vorprojekte der Etappe 3 der 4. Teilergän- zungen, anderseits den Auftrag zur Unterzeichnung der «Vereinbarung zwischen dem Kanton Zürich und den Schweizerischen Bundesbahnen SBB betreffend Erstellung und Finanzierung von Vorprojekten im Zu- sammenhang mit den 4. Teilergänzungen der S-Bahn Zürich (Etappe 3) auf dem Gebiet des Kantons Zürich» (nachfolgend: «Vereinbarung Vorprojekte Etappe 3»). Die vorliegenden Projekte der Etappe 3 be- treffen ausschliesslich den Kanton Zürich. Die «Vereinbarung Vorpro- jekte Etappe 3» wird deshalb bilateral zwischen den SBB, vertreten durch die Infrastruktur, und dem Kanton Zürich, vertreten durch die Volkswirtschaftsdirektion, abgeschlossen. Die beiden Projekte «Halte- stelle Rheinfall» und «Wendegleis Wil SG», welche die Nachbarkan- tone Schaffhausen bzw. St. Gallen betreffen, sind weniger zeitkritisch und werden später gesondert geregelt. In der Etappe 3 der 4. Teilergänzungen sind zahlreiche Projekte auf unterschiedlichen Korridoren und in verschiedenen Ortschaften im Raum Winterthur vorgesehen (Korridore Winterthur–Zürich, Winter-
thur–Rüti und Winterthur–Stein am Rhein). Dabei handelt es sich um Gleis- und Perronanpassungen, Bahnhofausbauten und Abstellgleise. Die Umsetzung ist etwa 2018 geplant. Die Richtkosten (+/– 30%) belau- fen sich insgesamt auf 255 Mio. Franken. Ein Teil dieser Kosten wird durch ZEB-Mittel aus dem FinöV-Fonds finanziert. Auf der Grundlage der Richtkosten errechnet sich eine Kostenschätzung für die Vorprojek- te von 2% des Investitionsvolumens oder 5,1 Mio. Franken, zuzüglich MWSt. Davon entfallen 2,04 Mio. Franken auf ZEB und 3,06 Mio. Fran- ken auf die 4. Teilergänzungen. Der Betrag für die 4. Teilergänzungen wird zu je 50% auf den Kanton Zürich und die SBB aufgeteilt. Der Investitionsbeitrag des Kantons Zürich für diese Vorprojekte beträgt damit 1,53 Mio. Franken. Da der Kantonsbeitrag an die SBB als A-fonds- perdu-Beitrag geleistet werden muss, kann die Mehrwertsteuer nicht zurückgefordert werden. Der erforderliche Beitrag an die SBB beträgt damit 1,65 Mio. Franken (1,53 Mio. Franken zuzüglich MWSt). Die «Vereinbarung Vorprojekte Etappe 3» entspricht grundsätzlich den Vereinbarungen, wie sie bereits für die Etappen 1 und 2 der 4. Teil- ergänzungen abgeschlossen wurden.
3. Finanzierung Die 4. Teilergänzungen sind Bestandteil des Agglomerationsprogram- mes «Siedlung und Verkehr» des Kantons Zürich. Die Objekte der Etappen 1 und 2 wurden dem Bund Ende 2007 zur Mitfinanzierung ein- gereicht (Agglomerationsprogramm 1. Generation). Die Objekte der Etappe 3 sollen dem Bund Mitte 2012 eingereicht werden (Agglome- rationsprogramm 2. Generation). Es kann davon ausgegangen werden, dass die Projekte von Bund und Kanton gemeinsam finanziert werden. Da die Vorprojektierungskosten in den Agglomerationsprojekten an- erkennbare Kosten sind, kann mit einem späteren Bundesbeitrag aus dem Infrastrukturfonds an die 1,65 Mio. Franken gerechnet werden. Der Beitragssatz des Bundes beim Agglomerationsprogramm der
1. Generation beträgt zum Vergleich 35%. Weil die Zusicherung der Bundesbeiträge noch fehlt, muss der Kan- ton Zürich vorerst den gesamten Kantonsanteil für die Vorprojekte von 1,65 Mio. Franken übernehmen. Es wird somit ein Bruttokredit bean- tragt. In Ziff. 4.7 der «Vereinbarung Vorprojekte Etappe 3» wird aber festgehalten, dass die später vom Bund an diese Projekte zu leistenden Beiträge dem Kanton Zürich zustehen. Gemäss Ziff. 4.4. der «Vereinbarung Vorprojekte Etappe 3» werden die tatsächlichen Kosten der Auflage- und Bauprojektierung finanziert. Mehr- oder Minderkosten gehen anteilsmässig zulasten bzw. zugunsten des Kantons. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die SBB die veranschlagten Kosten bei Projektierungen jeweils einhalten, weshalb darauf verzichtet wird, eine Reserve in den Objektkredit aufzunehmen.
Der Investitionsbeitrag an die SBB von 1,65 Mio. Franken für die Vorprojektierung der Etappe 3 der 4. Teilergänzungen wird als Objekt- kredit aus dem Rahmenkredit für den Ausbau der 4. Teilergänzungen der S-Bahn geleistet. Der Betrag ist im Budget 2011 und im Konso- lidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2011–2014 in der Leistungs- gruppe Nr. 5920, Verkehrsfonds, für die Jahre 2011–2012 eingestellt. Der ZVV ist zu beauftragen, die Auszahlungen an die Schweizerischen Bundesbahnen SBB im Rahmen der vereinbarten Kostenübernahme in den Jahren 2011–2012 zu leisten.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Aus dem Rahmenkredit für die Beteiligung des Staates am Ausbau von SBB-Anlagen (4. Teilergänzungen) gemäss Kantonsratsbeschluss vom 4. Oktober 2010 wird ein Objektkredit von Fr. 1 650 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 5920, Verkehrsfonds, als Investitionsbeitrag an die Schweizerischen Bundesbahnen für die Vorprojekte der Etappe 3 der 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn freigegeben.
II. Die Volkswirtschaftsdirektion wird beauftragt, die Vereinbarung mit den Schweizerischen Bundesbahnen SBB betreffend Erstellung und Finanzierung von Vorprojekten im Zusammenhang mit den 4. Teil- ergänzungen (Etappe 3) auf dem Gebiet des Kantons Zürich (Kosten- übernahme für die Vorprojekte) zu unterzeichnen.
III. Der Zürcher Verkehrsverbund wird beauftragt, die Auszahlungen an die Schweizerischen Bundesbahnen SBB im Rahmen der vereinbar- ten Kostenübernahme zu leisten.
IV. Mitteilung an die Schweizerischen Bundesbahnen SBB AG, Infrastruktur, Mittelstrasse 43, 3000 Bern 65, sowie an die Finanzdirek- tion und die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi