RRB Nr. 167/2024
Strassen, Winterthur, Wartstrasse, Projektgenehmigung
28. Februar 2024Deutsch3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. Februar 2024
167. Strassen (Winterthur, Wartstrasse, Projektgenehmigung)
Erwägungen
Das Tiefbauamt der Stadt Winterthur reichte mit Schreiben vom 21. No- vember 2023 das Projekt Wartstrasse, Abschnitt Rudolf- bis Tellstrasse, Winterthur, (Projekt Nr. 11 519) zur Genehmigung durch den Regierungs- rat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Die Wartstrasse ist für den motorisierten Individualverkehr (MIV) kommunal klassiert. Auf ihr verläuft eine als regional klassierte Velo- route. Diese Verbindung gilt als überkommunal im Sinne von § 43 StrG, weshalb das Projekt der Genehmigung durch den Regierungsrat unter- liegt (§ 45 Abs. 3 StrG). Die Rudolfstrasse und das Neuwiesenquartier wurden im Rahmen des «Masterplans Stadtraum Bahnhof» mit verschiedenen Massnahmen aufgewertet. Die vorliegende Umgestaltung der Wartstrasse ist ein zen- trales Element des «Verkehrskonzepts Neuwiesen 4.0», das ein Teilpro- jekt des Masterplans ist. Gemäss diesem Verkehrskonzept werden in der Wartstrasse zugunsten des fliessenden Verkehrs weder Velo- noch Auto- abstellplätze angeboten. Die Fahrbahnbreite wird zugunsten des Fuss- gängerbereichs reduziert und die Strassenbeläge werden ganzflächig er- neuert. Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2024 geplant. Das Amt für Mobilität hat zum vorliegenden Projekt im Rahmen der Begehrensäusserung vom 21. Januar 2021 Stellung genommen und kei- ne Anträge vorgebracht. Die praktische Leistungsfähigkeit des MIV auf der angrenzenden überkommunalen Neuwiesenstrasse wird durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Das Projekt ist daher mit Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101) vereinbar. Zum vorliegenden Projekt wurde vom 13. November bis 14. Dezem- ber 2020 ein Mitwirkungsverfahren gemäss § 13 StrG durchgeführt. Vom 2. September bis 3. Oktober 2022 wurde das Projekt gemäss §§ 16 f. StrG öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Auflagefrist sind zwei Einspra- chen eingegangen. Mit Beschluss Nr. SR.23.327-1 vom 10. Mai 2023 hat der Stadtrat Winterthur über die Einsprachen entschieden und das Pro- jekt festgesetzt. Der Beschluss ist rechtskräftig. Der Stadtrat Winterthur hat mit Beschluss SR.23.800-1 vom 1. November 2023 die entsprechen- den Ausgaben bewilligt. Einer Genehmigung steht nichts entgegen.
Die Gesamtkosten für das Projekt an der Wartstrasse, Abschnitt Ru- dolf- bis Tellstrasse, betragen voraussichtlich Fr. 1 750 000 (einschliess- lich Verwaltungskosten Werke und Stadtratsreserven). Die Aufwendun- gen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung voraussichtlich auf rund Fr. 821 800 (einschliesslich Verwal- tungskosten Werke und Stadtratsreserven). Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Ver- bindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Winterthur der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt an der Wartstrasse, Abschnitt Rudolf- bis Tellstrasse, der Stadt Winterthur wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat Winterthur, Pionierstrasse 7, 8400 Win- terthur, das Tiefbauamt der Stadt Winterthur, Pionierstrasse 7, 8400 Win- terthur, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli