RRB Nr. 1671/2009
Kantonale Volksabstimmung am 7. März 2010, Verzicht
28. Oktober 2009Deutsch1 min
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. Oktober 2009
1671. Beschluss des Regierungsrates über den Verzicht auf Anordnung
einer kantonalen Volksabstimmung am 7. März 2010
Der Regierungsrat beschliesst: I. Am 7. März 2010 findet keine kantonale Volksabstimmung statt. II. Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen nach seiner Veröf- fentlichung im Amtsblatt schriftlich Stimmrechtsrekurs an den Regie- rungsrat erhoben werden (§§ 147 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte vom 1. September 2003). III. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss in beson- deren Abzügen den Präsidentinnen und Präsidenten der Stadt- und Ge- meinderäte als Vorstehende der Wahlbüros mitzuteilen. IV. Veröffentlichung im Amtsblatt, Textteil. V. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, das Statis- tische Amt als kantonales Abstimmungsbüro sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi