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Entscheid

RRB Nr. 1679/2009

Gemeindewesen, Zweckverband Friedhof Elgg, Statuten, Genehmigung

28. Oktober 2009Deutsch2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Zweckverband Friedhof Elgg, Statuten, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. Oktober 2009

1679. Gemeindewesen (Zweckverband, Friedhof Elgg)

Erwägungen

1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Genehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatu- ten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Politischen Gemeinden Elgg, Hagenbuch, Hofstetten und Bertschikon bilden seit 1961 unter der Bezeichnung «Zweckverband Friedhof Elgg» einen Zweckverband (RRB Nr. 2746/1961), dem die Be- sorgung des Friedhof- und Bestattungswesen der beteiligten Gemein- den übertragen ist. 2002 wurden die Zweckverbandsstatuten letztmals revidiert (RRB Nr. 701/2002). Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vor- gabe, Zweckverbände demokratisch zu organisieren, sind die Gemein- den übereingekommen, die Zweckverbandsstatuten einer Totalrevision zu unterziehen. Am 13. Mai und am 16. und 18. Juni 2009 haben die Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden den neuen Statuten zuge- stimmt. Der Bezirksrat Winterthur hat bestätigt, dass gegen die Ge- meindebeschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen die demokratische Aus- gestaltung der Zweckverbandsstatuten. Im Weiteren werden die Finanz- und weitere Kompetenzen der Verbandsorgane neu geordnet sowie die Statuten redaktionell neu gefasst. Die Bestimmungen geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Statuten des Zweckverbands Friedhof Elgg werden genehmigt.

II. Mitteilung an den Zweckverband Friedhof Elgg, Sonja Lambrig- ger Nyffeler, Friedhofvorsteherin, Gemeinderatskanzlei, Lindenplatz 4, 8353 Elgg, an die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Elgg, Lin-

denplatz 4, 8353 Elgg, Hagenbuch, Dorfplatz 1, 8523 Hagenbuch, Hof- stetten, Hofstetten 23, 8354 Hofstetten, Bertschikon, Kantonsstrasse 3, 8543 Bertschikon, den Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Win- terthur, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi