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Entscheid

RRB Nr. 1679/2022

Kantonale Volksabstimmung vom 27. November 2022, Feststellung der Rechtskraft der Ergebnisse

21. Dezember 2022Deutsch2 min

Source zh.ch

Kantonale Volksabstimmung vom 27. November 2022, Feststellung der Rechtskraft der Ergebnisse

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. Dezember 2022

1679. Kantonale Volksabstimmung vom 27. November 2022,

Erwägungen

Feststellung der Rechtskraft der Ergebnisse Am 27. November 2022 fand die kantonale Volksabstimmung über fol- gende Vorlagen statt: A.0Kantonale Volksinitiative «Gerechtigkeit schaffen – Krankenkassen-Prämienabzug der Realität anpassen (Gerechtigkeitsinitiative)» (ABl 2019-08-23) B.0 Gegenvorschlag des Kantonsrates Steuergesetz (StG)§ (Änderung vom 16. Mai 2022; Gegenvorschlag zur «Gerechtig- keitsinitiative») (ABl 2022-05-27) Der Zusammenzug der durch die Wahlbüros ermittelten Auswer- tungsergebnisse wurde am 2. Dezember 2022 im Amtsblatt gemeinde- weise veröffentlicht (ABl 2022-12-02). Einsprachen gemäss § 10d des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (LS 175.2) oder weitere Rechtsmittel sind innert der mit der Veröffent- lichung der Ergebnisse angesetzten Frist von fünf Tagen keine erhoben worden. Die veröffentlichten Auswertungsergebnisse sind demnach un- verändert geblieben. Gestützt auf § 83 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (LS 161) hat der Regierungsrat demzufolge als wahlleitende Behörde die Rechtskraft der Ergebnisse dieser kantonalen Volksabstimmung fest- zustellen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Es wird festgestellt, dass die Stimmberechtigten in der Volksabstim- mung vom 27. November 2022 gemäss den im Amtsblatt vom 2. Dezem- ber 2022 veröffentlichten Ergebnissen (ABl 2022-12-02) sowohl die Vor- lage A als auch die Vorlage B rechtskräftig angenommen haben und in der Stichfrage die Vorlage B rechtskräftig bevorzugt haben. II. Veröffentlichung im Amtsblatt.

III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Finanz- direktion, die Direktion der Justiz und des Innern sowie an das Statis- tische Amt.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli