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Entscheid

RRB Nr. 169/2020

Justizvollzugsanstalt Pöschwies, Ersatz Notbeleuchtung, gebundene Ausgabe

26. Februar 2020Deutsch4 min

Source zh.ch

Justizvollzugsanstalt Pöschwies, Ersatz Notbeleuchtung, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Februar 2020

169. Justizvollzugsanstalt Pöschwies, Ersatz Notbeleuchtung

Erwägungen

(gebundene Ausgabe)

Ausgangslage Die heutige Justizvollzugsanstalt (JVA) Pöschwies wurde 1995 eröff- net. Die Notbeleuchtungsanlage wurde seit der Eröffnung stetig unter- halten, jedoch nie gesamthaft instand gesetzt. Die Notbeleuchtungsan- lage sowie die Notleuchten haben das Ende ihrer Lebensdauer erreicht und sind zu ersetzen. Zudem ist kein einheitliches Betriebssystem der Not- und Fluchtwegbeleuchtung in der JVA Pöschwies vorhanden. Verein- zelt gibt es Notleuchten, die nicht an einer Zentralbatterie angeschlossen sind. Aus den periodischen Kontrollen der Gebäudeversicherung Kan- ton Zürich (GVZ) gibt es zudem die Auf‌lage, die Installationsarten der Not- und Fluchtwegbeleuchtung an die heute geltenden Vorschriften der GVZ anzupassen sowie die Standorte der Fluchtwegbeleuchtung zu überprüfen. Aus technischer und finanzieller Sicht ist es daher sinnvol- ler, die Anlagen und Leuchten vollständig zu erneuern. Mit einer Erneue- rung der gesamten Anlage können die bestehenden Mängel behoben und die Auf‌lagen der GVZ umgesetzt werden.

Projekt Im Rahmen der baulichen Massnahme werden neue zentrale Notbe- leuchtungsanlagen erstellt. Das Projekt sieht die Platzierung der Not- beleuchtungsanlagen im Untergeschoss vor. Die Not- und Fluchtweg- leuchten sind inskünftig so ausgerüstet, dass der technische Unterhalt der Anlage vereinfacht wird. Die Fluchtwegleuchten laufen im Dauerbetrieb und die Notleuchten im Bereitschaftsbetrieb. Die Notleuchten müssen in der gesamten JVA Pöschwies ersetzt wer- den. Teilweise sind die Standorte für Notleuchten zu erweitern. Die be- stehenden Standorte der Fluchtwegleuchten werden in Absprache mit der GVZ soweit möglich belassen, auch wenn diese nicht vorschriftsmässig platziert sind, da beispielsweise die Erkennungsweite überschritten wird. Die Sicherheitsvorgaben der GVZ und die Sicherheitsanforderungen der JVA Pöschwies müssen aufeinander abgestimmt werden. Das Hochbau- amt holte daher in der Projektierungsphase die Standpunkte der GVZ und der JVA Pöschwies ab. Vor den Ausführungsarbeiten müssen die Pläne für die Installationen der Fluchtwegleuchten nochmals mit der GVZ geprüft werden.

Finanzielles Die Kosten für den Ersatz der Notbeleuchtung in der JVA Pöschwies belaufen sich gemäss Kostenvoranschlag vom 28. März 2018 auf Fr. 2 666 000 und setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan (BKP) BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 0 2 Gebäude 2 150 000 3 Betriebseinrichtungen 0 4 Umgebung 0 5 Baunebenkosten 285 000 6 Reserve 231 000 9 Ausstattung 0 Total (einschliesslich 7,7% MWSt) 2 666 000 Der Kostenvoranschlag weist eine Genauigkeit von +10% aus (Kosten- stand 28. März 2018, Zürcher Index der Wohnbaupreise: 1. April 2018, Basis 1939, 1036,8 Punkte). In den Gesamtkosten von Fr. 2 666 000 sind die mit Verfügungen des Amtes für Justizvollzug vom 23. Oktober 2015 bewilligten Fr. 50 000 und des Immobilienamtes vom 6. Juni 2019 bewilligten Fr. 80 000 der Projek- tierungskosten enthalten. Diese Ausgabenbewilligungen von insgesamt Fr. 130 000 sind aufzuheben. Bei den Kosten für den Ersatz der Notbeleuchtung von Fr. 2 666 000 handelt es sich um eine gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611), da sie zur Erhaltung und zeitgemässen Ausstattung der vorhandenen Bau- substanz nötig sind. Die gebundene Ausgabe ist gemäss § 36 lit. b CRG durch den Regierungsrat zu bewilligen. Die Kapitalfolgekosten betra- gen jährlich Fr. 108 862. Tabelle 2: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 0 0 80 0 0 0 Hochbauten Rohbau 2 0 0 40 0 0 0 Hochbauten Ausbau 0 0 30 0 0 0 Hochbauten Installationen 2 666 000 100 30 88 867 19 995 108 862 Hochbauten Ausstattung 0 0 10 0 0 0 Total 2 666 000 100 88 867 19 995 108 862

Es fallen keine personellen und betrieblichen Folgekosten an. Für das Bauprojekt sind in der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, im Budget 2020 und im Konso- lidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2020–2023 keine Mittel einge- stellt. Der Betrag von Fr. 2 000 000 im Jahr 2020 und von Fr. 536 000 im Jahr 2021 wird innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, kompensiert.

Auf Antrag der Baudirektion und der Direktion der Justiz und des Innern

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Für den Ersatz der Notbeleuchtung in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 666 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Ver- waltungsvermögen, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohn- baupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2018)

III. Die Ausgabenbewilligungen des Amtes für Justizvollzug vom 23. Oktober 2015 und des Immobilienamtes vom 6. Juni 2019 von insge- samt Fr. 130 000 werden aufgehoben.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Direktion der Justiz und des Innern sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Peter Hösli