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Entscheid

RRB Nr. 17/2019

Gesetz für ein Polizei- und Justizzentrum Zürich, Änderung, Inkraftsetzung

16. Januar 2019Deutsch2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. Januar 2019

17. Gesetz für ein Polizei- und Justizzentrum Zürich

Erwägungen

(Änderung vom 27. März 2017; vollständige Freigabe des Kasernen- areals; Inkraftsetzung) Der Kantonsrat beschloss am 27. März 2017 eine Änderung des Geset- zes für ein Polizei- und Justizzentrum Zürich vom 7. Juli 2003 (LS 551.4; vollständige Freigabe des Kasernenareals; ABl 2017-04-07). Mit Verfügung vom 23. Juni 2017 stellt die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen ist (ABl 2017-06-30). Diese Verfügung ist rechtskräftig. Die Änderung des Gesetzes für ein Polizei- und Justizzentrum kann auf den 1. April 2019 in Kraft gesetzt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Änderung vom 27. März 2017 des Gesetzes für ein Polizei- und Justizzentrum Zürich wird auf den 1. April 2019 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.

II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentli- chung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

III. Veröffentlichung dieses Beschlusses und der Begründung im Amts- blatt sowie von Dispositiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.

IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Direk- tion der Justiz und des Innern, die Sicherheitsdirektion und die Baudirek- tion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli