RRB Nr. 1723/2008
Lotteriefonds, Zoo Zürich AG, Betriebsbeitrag 2008, Erhöhung
5. November 2008Deutsch4 min
Source zh.ch
Lotteriefonds, Zoo Zürich AG, Betriebsbeitrag 2008, Erhöhung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. November 2008
1723. Lotteriefonds des Kantons Zürich (Zoo Zürich AG, Betriebsbeitrag 2008, Teuerungsausgleich 2008)
Erwägungen
A. Für die Angestellten der Zoo Zürich AG (früher Genossenschaft Zoologischer Garten) gelten die selben Bestimmungen wie für die Arbeitnehmer der Stadt Zürich. Für den Kanton zeigen sich die prakti- schen Auswirkungen dieser Regelung hauptsächlich bei der teuerungs- bedingten Anpassung der Besoldungen. Die dadurch notwendigen Mehraufwendungen und die Beiträge für den Einkauf der Besoldungs- erhöhungen in die Versicherungskasse wurden regelmässig durch Stadt und Kanton je hälftig gedeckt, da der Zoo nicht in der Lage war und ist, diese Ausgaben selbst zu tragen. Die Stadt Zürich prüft jeweils bei teuerungsbedingten Anpassungen der Staatsbeiträge die Unterlagen des Zoos eingehend und erhöht als Erste den Beitrag sowie die einmalige Zuwendung für den Einkauf der Erhöhungen in die Pensionskasse. Diese Praxis berücksichtigt den Um- stand, dass für die Angestellten der Zoo Zürich AG die städtische Besol- dungsregelung gilt und das Personal der städtischen Versicherungskasse angeschlossen ist.
B. Mit Vorlage 3279a (KRB vom 5. April 1993) wurden die Leistungen an die damalige Genossenschaft Zoologischer Garten Zürich den dama- ligen Fonds für gemeinnützige Zwecke übertragen. Mit diesem Beschluss gewährte der Kantonrat der Genossenschaft ab 1. Januar 1993 einen jährlichen Beitrag von Fr. 1 602 000 zusammen mit einer teuerungsbe- dingten Anpassung der Besoldung des Personals sowie für den Einkauf der gewährten Teuerungszulagen in die Versicherungskasse zulasten des Fonds. 1994 (RRB Nr. 12/1994) erhöhte der Regierungsrat die jähr- liche Beitragsleistung des Fonds erstmals und gewährte gleichzeitig eine teuerungsbedingte Anpassung der Pensionskassenleistungen. Eine letzte Anpassung erfolgte mit RRB Nr.1183/2007, wodurch der jährliche Betriebsbeitrag auf Fr. 3 154 300 stieg.
C. Mit Beschluss des Stadtrates von Zürich vom 12. März 2008 wurde festgelegt, dass auf den 1. April 2008 die Besoldung des städtischen Per- sonals zum Ausgleich der Teuerung mit Wirkung ab 1. April 2008 generell um 2,2% erhöht werde. In die Beitragserhöhung eingerechnet wurden zu- dem die erforderlichen Anpassungen der Sozialversicherungsbeiträge.
Vor einem Jahr wurde kein Teuerungsausgleich gewährt, hingegen erfolgte eine Nachzahlung der im Jahr zuvor nicht ausgerichteten Teue- rungszulage für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 2006. Damals belie- fen sich die teuerungsbedingten Lohnanpassungen auf 1,2%.
D. Die Teuerung wird zunächst für ein ganzes Kalenderjahr ausge- wiesen. Da der Teuerungsausgleich erst auf den 1. April 2008 in Kraft gesetzt worden ist, wird dieser Betrag anschliessend um den Anteil der ersten drei Monate von diesem Jahr gekürzt. Da 2007 – wie unter C erwähnt – kein Teuerungsausgleich gewährt wurde, entfällt auch eine entsprechende Nachzahlung für die ersten drei Monate des Vorjahres.
E. Die unter Punkt C aufgeführten Massnahmen führen zu folgen- dem Betrag: Fr. – Teuerungsausgleich * 113 400 – Abzüglich nicht ausgerichtete Teuerungszulage für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 2008 * –28 400 Total * 85 000
Somit berechnet sich der Betriebsbeitrag 2008 wie folgt: Fr. – Jahresbeitrag 2007 3 154 300 – Erhöhung Teuerungszulage 85 000 Jahresbeitrag 2008 3 239 300
F. Im Budget 2008 waren Fr. 3 350 000 als Betriebsbeitrag für die Zoo Zürich AG eingestellt. Fr. 3 154 300 sind bereits ausbezahlt. Folglich kann der Betrag von Fr. 85 000 ohne Beantragung eines Nachtrags- kredites ausbezahlt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der letztmals mit RRB Nr. 1183/2007 festgesetzte Jahres-Betriebs- beitrag von Fr. 3 154 300 für die Zoo Zürich AG wird rückwirkend auf den 1. Januar 2008 auf insgesamt Fr. 3 239 300 erhöht.
II. Die Erhöhung des Betriebsbeitrages erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Stadt Zürich die Beitragserhöhung ebenfalls umsetzt.
III. Mitteilung an die Zoo Zürich AG, Zürichbergstrasse 221, 8044 Zürich, das Finanzdepartement der Stadt Zürich, 8022 Zürich, sowie an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi