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Entscheid

RRB Nr. 175/2018

Lotteriefonds, Allgemeine Fondsmittel, Beiträge 2018, 1. Serie

28. Februar 2018Deutsch20 min

Source zh.ch

Lotteriefonds, Allgemeine Fondsmittel, Beiträge 2018, 1. Serie

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. Februar 2018

175. Lotteriefonds des Kantons Zürich (Allgemeine Fondsmittel, Beiträge 2018, 1. Serie) Gemäss § 61 Abs. 3 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung kann der Regierungsrat in eigener Zuständigkeit aus den allgemeinen Mit- teln des Lotteriefonds pro Jahr Beiträge bis 20 Mio. Franken bewilligen. Der einzelne Beitrag darf dabei Fr. 500 000 nicht übersteigen. Zulasten der Quote 2018 wurden bis anhin keine Beiträge bewilligt. Da gestützt auf RRB Nr. 1503/2007 zugunsten der Staatskanzlei (Konto «Staats- beiträge an Kongresse, Veranstaltungen usw.») jährlich ein Beitrag von Fr. 200 000 bewilligt wird, stehen dem Regierungsrat zulasten der Quote 2018 somit noch Fr. 19 800 000 für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung. Die Finanzdirektion beantragt im Einvernehmen mit den zuständigen Fachdirektionen im Rahmen einer 1. Serie 2018 die folgenden Beitrags- leistungen aus dem Lotteriefonds:

1. Pilotprojekt «engage.ch» Bereich Politische Bildung Gesuchstellende Dachverband Schweizer Jugendparlamente DSJ: Organisation Der DSJ vereinigt kommunale, regionale und kantonale Jugendparlamente und vertritt ihre Anliegen auf nationaler Ebene. Er koordiniert deren Aktivitäten und vermittelt Kontakte und Austauschprojekte. Zudem leistet er Öffentlich- keitsarbeit. Der Regierungsrat hat den DSJ letzt- mals 2012 (RRB Nr. 178/2012) für das Projekt On- line-Plattform «easy vote» mit einem Beitrag von Fr. 14 500 unterstützt. Ausgangslage Die Gemeinden haben eine bedeutende Funktion bei der Organisation des politischen und zivil- gesellschaftlichen Zusammenlebens. Insbeson- dere jungen Bürgerinnen und Bürgern ist diese Funktion der Gemeinden für ihr persönliches und direktes Umfeld häufig nicht bewusst, weshalb sie sich wenig in den Gemeindealltag einbringen. Hier möchte der DSJ mit einem Pilotprojekt ansetzen. Projektziel Förderung des Engagements und der Mitwirkung von 12- bis 25-jährigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Gemeinden

Projektbeschrieb Seit 2015 stellt der DSJ jungen Bürgerinnen und Bürgern die Internet-Plattform www.engage.ch zur Verfügung, um ihre Anliegen und politischen Partizipationsideen präsentieren zu können. Die Plattform wird von einigen Jugendparlamenten genutzt, weitere sind an einer Nutzung interessiert, ebenso Gemeinden und Schulen, auch aus dem Kanton Zürich. «Engage.ch» wird um diese bereits bestehende Plattform herum entwickelt. Das Pilotprojekt um- fasst fünf Bereiche: – Weiterentwicklung der Online-Plattform mit Fokus auf einen einfachen Zugang und Nutzer- freundlichkeit – Mitwirkung der Jugendlichen in den Gemein- den durch zielgerichtete Angebote on- und off- line mit dem Ziel, langfristige Teilnahmestruk- turen einrichten zu können – Unterstützung der Jugendparlamente und -räte – Entwicklung und Anwendung eines neuen Bil- dungsangebotes für die Sekundarstufe I (Ver- anstaltungen, Workshops, lokale Kampagnen) welches das politische Wissen und die Hand- lungskompetenzen der Jugendlichen stärkt – Einbezug der Jugendlichen in die nationale Politik durch die Kampagne «Verändere die Schweiz!» Seit Frühjahr 2016 führt der DSJ in den Gemein- den Rüschlikon und Kilchberg ein Vorprojekt durch. In Bassersdorf, Wetzikon sowie Gemein- den aus dem Glattal und dem Bezirk Affoltern besteht Interesse, sich am Projekt zu beteiligen. Projektpartner sind die Pädagogische Hoch- schule Zürich und die kantonale Kinder- und Jugendförderung okaj. Aufgrund des grossen Interesses im Kanton an «engage.ch» soll das Pilotprojekt mit einem Schwerpunkt Kanton Zürich durchgeführt wer- den, zuerst mit zwei, dann mit mindestens acht Zürcher Gemeinden. Es ist vorgesehen, dass sich aus der übrigen Schweiz insgesamt 17 Gemeinden am Pilotvorhaben beteiligen. Nach einer Lauf- zeit von drei Jahren werden die Ergebnisse über- prüft.

Kosten Fr. 2 302 098 Gewünschter Beitrag Fr. 190 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 40 000. Von den Standortgemeinden wird ein Beitrag von Fr. 75 000 erwartet, von Stiftungen und Privaten ein Enga- gement von Fr. 1 267 098. Der Beitrag anderer Kantone ist mit Fr. 370 000 budgetiert (von der Loterie Romande werden Fr. 180 000 erwartet, von den einzelnen beteiligten Kantonen min- destens Fr. 30 000), derjenige des Bundes mit Fr. 360 000. Der Rest soll über den Kanton Zü- rich gedeckt werden. Würdigung Das Projekt entspricht den Richtlinien des Lotte- riefonds. Es weist einen breiten Bezug zum Kan- ton Zürich auf bzw. dient der politischen Bildung von Zürcher Jugendlichen. Das Projekt ist staats- politisch wertvoll. Mit dem vorgeschlagenen Fi- nanzierungsschlüssel wird der Kanton Zürich allerdings etwas stärker belastet als die übrigen Kantone der Deutschschweiz. Aus diesem Grund ist eine massvolle Kürzung am nachgesuchten Bei- trag gerechtfertigt. Bewilligter Beitrag Fr. 170 000 Auf‌lage Die Gewährung des Beitrages ist an die Auf‌lage gebunden, dass sich andere Kantone und der Bund mit mindestens je Fr. 300 000 am Vorhaben beteiligen. Tragen andere Kantone und der Bund weniger bei, erfolgt eine anteilmässige Kürzung am gewährten Betrag.

2. Nachbarschaftshilfe mit Zeitgutschriften Kanton Zürich Bereich Soziales Gesuchstellende Förderverein für Nachbarschaftshilfe mit Zeit- Organisation gutschriften Kanton Zürich: Der Verein besteht seit September 2017. Er fördert und unterstützt Gründung, Aufbau und Finanzierung von Ge- nossenschaften und anderen Organisationen, wel- che die Nachbarschaftshilfe mit Zeitgutschrif- ten und vergleichbare Aktivitäten im Kanton Zü- rich zum Ziel haben.

Ausgangslage Aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung ist davon auszugehen, dass der Bedarf an Unter- stützungsleistungen in der Zukunft steigen wird: Die Zahl der über 80-jährigen Personen in der Schweiz wird sich in den nächsten 20 Jahren bei- nahe verdoppeln. Kleinere Familien sowie höhere Mobilität führen zu einem sinkenden Potenzial an familiärer und nachbarschaftlicher Unterstüt- zung, weshalb der Bedarf an kostenpflichtigen Betreuungsleistungen steigen wird. Der Dach- verband Verein KISS Schweiz bietet daher Nach- barschaftshilfe mit Zeitgutschriften im Sinne einer geldfreien vierten Vorsorgeform an. Er strebt die Gründung möglichst vieler Genossen- schaften in Kantonen und Gemeinden an. Zur Um­setzung dieses Ziels im Kanton Zürich wur- de der Förderverein für Nachbarschaftshilfe mit Zeitgutschriften Kanton Zürich gegründet. Um ein möglichst breites Netz solcher Nachbarschafts- hilfen im Kanton anzuschieben, ersucht der För- derverein um einen Starthilfebeitrag. Projektziel Aufbau von acht neuen Genossenschaften für Nachbarschaftshilfe mit Zeitgutschriften bis Ende 2020 im Kanton Zürich Projektbeschrieb Nachbarschaftshilfe mit Zeitgutschriften be- ruht auf der Idee, dass Menschen anderen, insbe- sondere älteren Menschen freiwillig im Alltag hel- fen und im Gegenzug dazu zu einem späteren Zeitpunkt ähnliche Leistungen beanspruchen können. Für die erbrachten Leistungen wird die benötigte Zeit aufgeschrieben. Die Person, wel- che die Leistung erbringt, erhält die entsprechen- den Stunden gutgeschrieben. Dabei werden nur Begleitung und Betreuung angeboten und keine Pflege, die in die Hände von Fachkräften gehört. Die geleisteten und bezogenen Stunden werden in einem für diese Zwecke aufgebauten EDV-­ System festgehalten. Im Kanton Zürich sollen bis 2020 acht Genossen- schaften oder Vereine für Nachbarschaftshilfe mit Zeitgutschriften nach dem Modell KISS auf- gebaut werden. Längerfristig soll möglichst die

ganze Bevölkerung des Kantons Zugang zu einer solchen Organisation haben. Erste Projekte be- stehen bereits, sowohl im Kanton Zürich als auch in anderen Kantonen. Das Vorhaben ist dezen- tral organisiert. Es bestehen für die einzelnen Ge- nossenschaften nur einige zentrale Regeln und Standards, die einzuhalten sind. Im Übrigen sind die Genossenschaften eigenständig und auch weit- gehend selbstverantwortlich für die Beschaffung der Finanzen. Der gesuchstellende Förderver- ein geht für die Starthilfe über drei Jahre (2018 bis 2020) von Gesamtkosten von Fr. 1 260 000 aus. Vorgesehen ist eine Gesamtfinanzierung durch Beiträge der Gemeinden, der Kirchen, von Spon- soren und über weitere Zuwendungen. Kosten Fr. 1 260 000 Gewünschter Beitrag Fr. 339 750 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 15 000. Von den be- teiligten Gemeinden wird ein Beitrag von ins- gesamt Fr. 260 000 gewünscht. Von Stiftungen und Sponsoren werden Leistungen von insgesamt Fr. 645 250 erwartet. Der offene Betrag soll über den Lotteriefonds gedeckt werden. Hinweis Grundsätzlich verlangen die Richtlinien des Lot- teriefonds von einer gesuchstellenden Organisa- tion einen Leistungsausweis von fünf Jahren, damit eine Beitragsleistung möglich wird. Aus- nahmen von dieser Bestimmung sind gemäss Richtlinien dann möglich, wenn einem Vorhaben überregionale Bedeutung zukommt und der Kan- ton an der raschen Umsetzung des Vorhabens überdurchschnittlich stark interessiert ist. Beide Kriterien sind im vorliegenden Fall erfüllt. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lot- teriefonds. Der Aufbau von lokal und regional verankerten Zeitvorsorge-Systemen ist sinnvoll. Vor dem Hintergrund der demografischen Ent- wicklung und der zunehmenden Mobilität ist davon auszugehen, dass der Bedarf an Betreu- ungsleistungen steigen und aus unterschiedli- chen Gründen nicht vollumfänglich durch Geld

leistungen wird gedeckt werden können. Projekte, die das zivilgesellschaftliche Engagement för- dern, sind daher zu begrüssen. Schon 2014 hat sich der Regierungsrat im Rahmen einer Anfrage be- treffend System der Zeitvorsorge (KR-Nr. 187/ 2014, RRB Nr. 1150/2014) positiv zur Idee der Zeitvorsorge geäussert. Insofern ist es gerecht- fertigt, über den Lotteriefonds nun eine Anschub- finanzierung zu unterstützen, um diese Idee vo- ranzutreiben und in der Bevölkerung zu veran- kern. Da über den Fonds in aller Regel gerundete Beiträge ausgerichtet werden, ist eine Beitrags- leistung von Fr. 339 000 angebracht. Bewilligter Beitrag Fr. 339 000 Auf‌lagen Die Auszahlung des Beitrages ist an folgende Auf- ‌lagen gebunden: – Die Gemeinden beteiligen sich mit mindes- tens Fr. 200 000 am Vorhaben. Falls dieser Bei- trag geringer ausfällt, wird der Beitrag aus dem Lotteriefonds entsprechend gekürzt. – Vor Auszahlung der ersten Tranche des Bei- trages wird der Lotteriefonds schriftlich orien- tiert, wie gemäss Planung des Vereins Nach- barschaftshilfe die Finanzierung des Projekts nach Ablauf der Start- bzw. Aufbauphase si- chergestellt werden kann. – Die Sicherheitsdirektion und der Lotteriefonds sind jährlich schriftlich über den Stand des Projekts zu informieren.

3. Freizeit- und Velokarte Zimmerberg Bereich Freizeit Gesuchstellende Fachgruppe Energiestädte Zimmerberg (Adlis- Organisation wil, Horgen, Richterswil, Thalwil, Wädenswil) Ausgangslage Das Areal der Gemeinden in der Region Zim- merberg weist einen grossen Anteil an Freizeit- und Naherholungsräumen auf. Deshalb sind die Gemeinden attraktiv für Freizeitaktivitäten und den Langsamverkehr. Projektziele Herausgabe einer Freizeit- und Velokarte für die gesamte Bevölkerung und gleichzeitig Förderung des Langsamverkehrs

Projektbeschrieb Grundlage des neuen Produktes bildet eine geo- grafische Karte mit Wegen, die unter anderem auch die offiziellen Velo- und Mountainbike-­ Routen von «SchweizMobil» enthält. Hinzu kom- men Routenempfehlungen sowie Hinweise auf die Strassenqualität, relevante Steigungen, Zeit- und Distanzangaben, Velofachgeschäfte, Sehens- würdigkeiten und öffentliche Anlagen, den öV, Fahrzeugverleih, E-Bike-Ladestationen und Veloparkplätze. Die Karte im offenen Format 1300 × 450 mm wird kleingefalzt in jeder Tasche Platz finden. Die erste Auf‌lage der Karte soll in 50 000 Exemplaren erscheinen. Es ist vorgese- hen, die Karte alle fünf Jahre zu aktualisieren. Kosten Fr. 105 000 Gewünschter Beitrag Fr. 20 000 Übrige Finanzierung Die Standortgemeinden beteiligen sich mit einem Beitrag von Fr. 35 000. Von Sponsoren wird ein Beitrag von Fr. 30 000 erwartet, vom Bund eine Leistung von Fr. 20 000. Der offene Restbetrag soll über den Kanton gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lot- teriefonds. Aus Sicht des Kantons weist das Vor- haben einen Bezug zum kantonalen Veloförde- rungsprogramm auf und ist auch deshalb zu be- grüssen. Die Karte liefert wertvolle Informa- tionen und trägt dazu bei, dass die Region Zimmerberg an Attraktivität gewinnt. Bewilligter Beitrag Fr. 20 000 Auf‌lage Die Gewährung des Beitrages ist mit folgender Auf‌lage verbunden: Die Fachgruppe hat kurz vor Festsetzung direkt mit dem Amt für Verkehr folgende Punkte mit dem regionalen Richtplan Zimmerberg abzugleichen: zusätzliche Velover- bindungen (Alltagsvelonetz gemäss kantonalem Velonetzplan), Strassenqualität (Schwachstellen aus dem kantonalen Velonetzplan, Richtplan ge- plante/bestehende Verbindungen) und Velopark- plätze.

4. Nachhaltigkeits-Inkubator Bereiche Bildung, Ökologie Gesuchstellende Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen- Organisation schaften (ZHAW), Wädenswil, Institut für Um- welt und natürliche Ressourcen IUNR: Das In- stitut setzt sich ein für die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen und die Förderung eines verantwortungsbewussten Handelns gegenüber Mensch und Umwelt. Ausgangslage Während der letzten 30 Jahre sind in den Gär- ten um das IUNR (Campus Grüental) auf einer Fläche von rund 8 Hektaren vielfältige Gärten mit mehr als 4000 verschiedenen Pflanzenarten entstanden. Die Gärten werden mittlerweile jähr- lich von mehr als 10 000 Personen besucht. Sie die- nen aber nicht nur der Forschung und Erholung, sondern auch der Vermittlung von aktuellen The- men. So besteht z. B. ein Garten zum Thema nach- haltige Ernährung (mit Ausstellungspavillon zum Fleischkonsum) und einer zum Thema medizini- sche Pflanzen. Projektziel Einrichten und Gestalten von zwei neuen Gärten («Bodengarten» und «Landschaft der Zukunft») für Öffentlichkeit, Lehre und Forschung Projektbeschrieb Das Projekt besteht einerseits aus den beiden neuen Gärten und anderseits in der Entwicklung von neuen themenbezogenen Führungen und An- geboten für verschiedene Zielgruppen (Familien, Schulen, Studierende und Lernende, Fachperso- nen, breite Öffentlichkeit). Mit den beiden neuen Gärten soll der Aspekt der Nachhaltigkeit erleb- bar und auf emotionale Weise den verschiedenen Zielgruppen nähergebracht werden. Zudem sol- len Besucherinnen und Besucher befähigt wer- den, an der Diskussion über eine nachhaltige Ge- sellschaftsentwicklung teilzunehmen. So sollen sie Boden als wertvolles und sensibles Gut und als endliche Ressource wahrnehmen können (Ak- zeptanz und Unterstützung von verdichtetem Bauen, Verminderung von Bodenschäden, Ver- ständnis für lange Entwicklung von Böden usw.). Dazu werden verschiedene Installationen (Zah- len- und Faktensäule, Treppenabgang und Ein- tauchen in den Boden usw.) eingesetzt.

Kosten Fr. 1 215 355 Gewünschter Beitrag Fr. 496 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung der ZHAW beträgt Fr. 377 355. Von der Stadt Wädenswil sind Fr. 50 000 zugesi- chert. Von Stiftungen und Privaten wird ein Bei- trag von Fr. 292 000 erwartet. Der noch offene Be- trag soll über den Lotteriefonds gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lot- teriefonds. Der Inkubator hilft mit, das Bewusst- sein für eine ökologisch, wirtschaftlich und so- zial nachhaltige Entwicklung zu fördern. Dem Projekt liegt ein innovativer Ansatz zugrunde, mit dem Nachhaltigkeit nicht nur erforscht und gelehrt, sondern erlebbar gemacht werden soll. Das Vorhaben entwickelt die bisherigen Aktivi- täten der ZHAW am Standort Wädenswil weiter. Es baut auf vorhandenen Mitteln auf und ist da- rauf ausgerichtet, eine breite Wirkung zu erzeugen. Bewilligter Beitrag Fr. 496 000

5. Partizipatives Imagefilmprojekt «Viele sind wir» Bereiche Bildung, Soziales Gesuchstellende Verein Mädchenhaus Zürich: Der Verein besteht Organisation seit 1991. Er bezweckt den Betrieb einer Krisen- interventionsstelle für gewaltbetroffene Mädchen und junge Frauen im Alter zwischen 14 bis 20 Jah- ren, die Beratung und Unterstützung derselben sowie von nahen Bezugspersonen und Fachper- sonen, die Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung von Ursachen und Hintergründen der Gewalt an Mädchen und Frauen, die Präventionsarbeit und die Zusammenarbeit mit anderen Vereinen und Projekten ähnlicher Zielrichtung. Ausgangslage Das an einem geheimen Standort gelegene Mäd- chenhaus ist der schweizweit einzige Zufluchtsort dieser Art für gewaltbetroffene Mädchen und junge Frauen. Es bietet sieben stationäre Krisen- interventionsplätze für Aufenthalte bis zu drei Monaten. Im Mädchenhaus erfahren Mädchen, die körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt

erleben, Schutz und Unterstützung. In der Regel melden sich betroffene Mädchen selber und kön- nen innert ein bis zwei Tagen aufgenommen wer- den. Während des Aufenthalts werden passende Anschlusslösungen erarbeitet. Ist das Mädchen Opfer einer Straftat im Sinne des Opferhilfegesetzes geworden, finanziert die Opferhilfe Aufenthalte für eine gewisse Dauer. Das Mädchenhaus erhält für den Betrieb, nicht aber für das vorliegende Projekt, Staatsbeiträge gestützt auf die Jugendheimgesetzgebung (RRB Nr. 1015/2015). Die meisten eintretenden Mädchen und jungen Frauen sind aus dem Kanton Zürich. Noch ist die Bekanntheit dieses Zufluchtsorts für gewalt- betroffene Mädchen aber zu gering. Projektziel Mittels eines Filmes, bei dem das ganze Mäd- chenhaus (Mädchen und Team) Teil des künstle- rischen Prozesses und der Filmproduktion sind, werden Angebot und Leistungen des Mädchen- hauses in die breite Öffentlichkeit getragen, da- mit mehr betroffene Mädchen erreicht werden. Projektbeschrieb Durch den geplanten Imagefilm soll die Dienst- leistung des Mädchenhauses in die Öffentlich- keit getragen und bekannt gemacht werden für Mädchen in Notsituationen und für Geldgebe- rinnen und Geldgeber. Der Film richtet sich auch an Täterinnen und Täter, die erfahren, dass die Gesellschaft Gewalt an Mädchen nicht tole- riert und ihnen Schutz und Unterstützung bie- tet. Entlang der Produktion werden Workshops durchgeführt, zu denen das ganze Mädchenhaus eingeladen wird, Teil des künstlerischen Prozes- ses zu werden. Dabei lernen die Teilnehmerinnen konkrete Tools und Techniken kennen, die es ihnen erlauben, einen persönlichen künstlerischen Beitrag zu leisten, z. B. als Komponistinnen, Be- leuchterinnen, Kostümberaterinnen, Produk- tionsassistentinnen, Kommunikatorinnen usw. Als Koautorinnen des Films werden die jungen Frauen von Opfern zu Autorinnen ihrer eigenen Geschichten. Im Film folgt die Kamera der Reise

eines Mädchens aus der Enge seiner Not. Dabei wird auf die Sprache des Tanzes gesetzt. Der Soundtrack wird von einer jungen Zürcher Mu- sikerin und Songwriterin eigens für das Mädchen- haus komponiert. Die Texte stammen von jun- gen Frauen. Kosten Fr. 90 000 Gewünschter Beitrag Fr. 10 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 10 000. Von Stiftun- gen und Privaten wird ein Beitrag von Fr. 20 000 erhofft, von Sponsoren ein Betrag von Fr. 10 000. Der Bund soll Fr. 40 000 an das Projekt leisten. Der offene Betrag soll über den Lotteriefonds gedeckt werden. Würdigung Das Projekt entspricht den Richtlinien des Lot- teriefonds. Es greift die Thematik der Gewalt an Mädchen und jungen Frauen auf und macht die Leistungen des Mädchenhauses für Betroffene bekannt. Die Verbreitung über zeitgemässe Ka- näle (Social Media, Kinos, Festivals) gewährleis- tet, dass eine breite Öffentlichkeit erreicht wird. Dank der Mitwirkung von Betroffenen hat der Film auch eine Innenwirkung. Bewilligter Beitrag Fr. 10 000 Auf‌lage Die Auszahlung des Beitrages ist mit der Auf‌lage verbunden, dass das Mädchenhaus Zürich dem Lotteriefonds schriftlich darlegt, dass der Fokus des Filmprojekts eindeutig auf der Sensibilisie- rungs- und Aufklärungsarbeit liegt.

6. Publikation Kunstsammlung des Kantons Zürich Bereich Kunst Gesuchstellende Hochbauamt des Kantons Zürich Organisation Ausgangslage Seit über 100 Jahren sammelt der Kanton im Rah- men einer nachhaltigen Kulturförderung Kunst. Die Sammlung umfasst heute über 20 000 Kunst- werke und stellt ein einzigartiges Zeitdokument des regionalen künstlerischen Schaffens dar. Die Kunstsammlung wurde noch nie umfassend dar- gestellt. Ihre Geschichte ist der breiten Öffentlich- keit bis heute wenig bekannt.

Projektziel Erarbeitung und Veröffentlichung einer publi- kumsfreundlichen und reich bebilderten Publi- kation über die seit über 100 Jahren bestehende kantonale Kunstsammlung Projektbeschrieb Grundlage des Projekts ist eine Dissertation, wel- che die Fachstellenleiterin der Kunstsammlung vor Kurzem erfolgreich abgeschlossen hat. Darin werden die Ursprünge der Sammlung, ihre Werke und Entwicklungszusammenhänge dargestellt. Auf der Grundlage des vorhandenen Datenma- terials soll eine leicht lesbare, informative und fundierte Darstellung des regionalen Kunstschaf- fens für das breite Publikum entstehen. Diesem sollen die Vielschichtigkeit und die Eigenheiten des regionalen Kunstschaffens im Kanton anhand von ausgewählten Ereignissen beispielhaft vor Augen geführt werden. In einer verständlichen Sprache, angemessenen Länge und in der Form der Erzählung soll der reich bebilderte Text eine kunsthistorische Spur durch die Zeit legen. Die rund 320 Seiten umfassende, durchgehend far- bige Publikation soll etwa 100 Seiten Abbildun- gen enthalten. Geplant ist eine Auf‌lage von 1000 Exemplaren. Der vorgesehene Verkaufspreis beträgt Fr. 49. Kosten Fr. 230 000 Gewünschter Beitrag Fr. 150 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 80 000. Der Rest soll durch den Lotteriefonds gedeckt werden. Würdigung Das Projekt entspricht den Richtlinien des Lotte- riefonds. Dank der Publikation wird die kanto- nale Kunstsammlung einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Da es sich um eine kantons- eigene Publikation handelt, erscheint eine Finan- zierung durch Dritte unrealistisch. Bewilligter Beitrag Fr. 150 000 Auf‌lage Die Gewährung des Beitrages ist mit der Auf‌lage verbunden, dass das Hochbauamt das Manuskript rechtzeitig vor Drucklegung der Fachstelle Kul- tur vorlegt.

7. Jubiläum 200 Jahre Lesegesellschaft Bülach Bereiche Kultur, Bildung Gesuchstellende Lesegesellschaft Bülach LGB: Die LGB besteht Organisation seit 1818. Ihr Zweck besteht in der Förderung des kulturellen Lebens in Bülach und in der Region. Ausgangslage Aus Anlass des 200-jährigen Bestehens möchte die LGB im Jubiläumsjahr mehrere besondere Aktivitäten durchführen, u. a. eine besondere Generalversammlung, ein Jubiläumskonzert, die Herausgabe eines Jubiläums-Neujahrsblattes und eine Ausstellung im Ortsmuseum. Projektziel Durchführung von mehreren Jubiläumsaktivi- täten Projektbeschrieb Das geplante Neujahrsblatt (rund 120 Seiten) ist inhaltlich grösstenteils der LGB gewidmet. Da- rin werden die Geschichte der LGB im Überblick und einzelne besondere Ereignisse ausführlicher dargestellt. Vorgesehen ist eine Auf‌lage von min- destens 500 Exemplaren mit einem Verkaufspreis von Fr. 35. Die Ausstellung «200 Jahre LGB» im Ortsmuseum Bülach weist neben der Geschichte der LGB folgende Schwerpunkte auf: Wie haben sich die Schwerpunkte und die Aktivitäten der LGB verändert? Welche Zukunft ist für die LGB vorstellbar? Zudem wird anhand verschiedener Neujahrsblätter die Veränderung des Zürcher Unterlandes dokumentiert. Die Kosten der gesamten Jubiläumsaktivitäten betragen Fr. 95 000. Die Aufwendungen für das Neujahrsblatt sind mit Fr. 50 000 budgetiert, die Kosten für die Ausstellung mit Fr. 7000. Kosten Fr. 95 000 Gewünschter Beitrag Fr. 50 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung der LGB beträgt Fr. 12 000. Von der Stadt Bülach wird ein Beitrag von Fr. 22 500 gewünscht. Von Stiftungen und Privaten werden Beiträge von insgesamt Fr. 10 500 erwartet. Die offenen Kosten von Fr. 50 000 sollen über den Lotteriefonds gedeckt werden.

Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lot- teriefonds. Die Lesegesellschaft verfügt über eine 200-jährige Tradition. Da jedoch nur die Teile Neujahrsblatt und Ausstellung unterstützt werden können, ist der gewünschte Beitrag von Fr. 50 000 wesentlich zu hoch. Es ist angebracht, den Beitrag des Fonds demjenigen der Stadt Bülach anzuglei- chen. Bewilligter Beitrag Fr. 22 500 Auf‌lage Die Gewährung des Beitrages ist mit der Auf‌lage verbunden, dass die Lesegesellschaft gegenüber dem Lotteriefonds den Nachweis erbringt, dass das Neujahrsblatt von ausgewiesenen Fachperso- nen verfasst bzw. die Ausstellung von entspre- chenden Personen kuratiert wird.

8. Neugestaltung des Bergbaumuseums Bereich Denkmalpflege Gesuchstellende Bergwerkverein Käpfnach: Der 1982 gegründete Organisation Verein will die traditionsreiche Geschichte des Bergbaus in Horgen, Teile der Stollenanlage, ehe- malige Gebäude und Relikte des Bergwerkes erhalten und einer breiten Öffentlichkeit als In- dustriedenkmal zugänglich machen. Ausgangslage Das Bergbaudenkmal ist in die Jahre gekommen. Das Museumskonzept entspricht nicht mehr den heutigen Bedürfnissen. Anlässlich der durch einen Brand in den Räumlichkeiten oberhalb des Mu- seums nötig gewordenen Renovierungsarbeiten bietet sich die Chance, das Museum neu und ak- tuell zu gestalten. Projektziel Das Bergbaumuseum soll neu gestaltet und den heutigen Bedürfnissen angepasst werden. Projektbeschrieb Im Einzelnen sind folgende Massnahmen vorge- sehen: – Lokführerstand mit Simulation einer Stollen- fahrt – Schaffen von Atmosphäre durch bergmänni- sche Einbauten – Bergwerk-Modell und 3D-Visualisierung zu Themen wie Geologie, Stollenvortrieb, Förde- rung usw.

– Bergwerksübersicht schweizweit, nach ver- schiedenen Bodenschätzen abrufbar – moderne Wiedergabegeräte (Tablets) für In- formationen zum Bergwerk Käpfnach, zur Kohleförderung gestern, heute und morgen, Filmprojektionsmöglichkeit – Zeitmaschine, Entwicklung der Erde, Kohle- entwicklung – Stationen zum Riechen und Tasten, Vitrinen für Exponate Die Ausstellung richtet sich an Besucherinnen und Besucher aller Altersklassen. Kosten Fr. 150 000 Gewünschter Beitrag Fr. 35 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 35 000. Von der Standortgemeinde werden ebenfalls Fr. 35 000 und von Stiftungen und Privaten Beiträge von insgesamt Fr. 45 000 erwartet. Die offenen Kos- ten von Fr. 35 000 sollen über den Lotteriefonds gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lot- teriefonds. Das Bergwerk Käpfnach ist ein über- regionales Denkmal der Industriekultur des Kantons. Mit dem Projekt soll das Museum mit aktuellen und attraktiven didaktischen Mitteln neugestaltet werden. Das durch eine professio- nelle Trägerschaft solide geplante Projekt über- zeugt. Die Kosten erscheinen verhältnismässig und plausibel. Bewilligter Beitrag Fr. 35 000

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, folgende Beiträge zulasten des Lotteriefonds auszurichten (Konto 3636 3 00000): in Franken

1. Dachverband Schweizer Jugendparlamente Projektbeitrag «engage.ch» zur Förderung des Engagements und der Mitwirkung von Jugendlichen in der Gemeinde 170 000

2. Förderverein für Nachbarschaftshilfe mit Zeitgutschriften Kanton Zürich Starthilfebeitrag zum Aufbau von acht Genossenschaften im Kanton Zürich 339 000

3. Fachgruppe Energiestädte Zimmerberg Beitrag zur Herausgabe einer Freizeit- und Velokarte Zimmerberg 20 000

4. Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Wädenswil Investitionsbeitrag zur Erstellung eines Nachhaltigkeits-Inkubators 496 000

5. Verein Mädchenhaus Zürich Projektbeitrag für partizipativen Imagefilm 10 000

6. Kantonales Hochbauamt Publikationsbeitrag Kunstsammlung des Kantons Zürich 150 000

7. Lesegesellschaft Bülach Jubiläumsbeitrag 200 Jahre LGB 22 500

8. Bergwerkverein Käpfnach Investitionsbeitrag Neugestaltung Bergbaumuseum 35 000 Total 1 242 500

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und die Finanz- direktion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli