RRB Nr. 176/2014
BVK-Sanierungsbeiträge, Rückstellungen, Beurteilung für die Rechnung 2013
12. Februar 2014Deutsch5 min
Source zh.ch
BVK-Sanierungsbeiträge, Rückstellungen, Beurteilung für die Rechnung 2013
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Februar 2014
176. Rückstellung für die BVK-Sanierungsbeiträge, Beurteilung für die Rechnung 2013
Erwägungen
1. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 1358/2011 legte der Regierungsrat fest, dass für die Massnahmen zur Sanierung der BVK in der Rechnung 2011 Rückstellun- gen von 2,617 Mrd. Franken zu bilden seien. Davon betreffen 2 Mrd. Fran- ken die Anfang 2013 geleistete Einmaleinlage in die BVK und 617 Mio. Franken die während der Sanierungsdauer vom Kanton zu leistenden Sanierungsbeiträge an die BVK. Während die Rückstellung für die Einmaleinlage betragsmässig ein- deutig feststeht und vollumfänglich im 2013 verwendet wird, ist die An- gemessenheit der Rückstellung für die BVK-Sanierungsbeiträge jährlich neu zu beurteilen. Die Festlegung des Betrags der Rückstellung von 617 Mio. Franken in der Rechnung 2011 stützte sich auf die Angaben in der Vorlage 4851, welcher der Kantonsrat am 2. April 2012 zugestimmt hat. Darin wurde von folgenden Annahmen über die erwartete Sanierungsdauer von sie- ben Jahren (2013–2019) bis zur Erreichung eines BVK-Deckungsgrads von 100% ausgegangen: Tabelle 1: Sanierungsfahrplan Jahr Deckungsgrad Arbeitgeberbeitrag Rückstellungsbetrag BVK Sanierung in % des in Mio. Franken versicherten Lohns 2013 80–90% 3,75% 116 2014 80–90% 3,75% 116 2015 90–100% 2,5% 77 2016 90–100% 2,5% 77 2017 90–100% 2,5% 77 2018 90–100% 2,5% 77 2019 90–100% 2,5% 77 Total 617 Mit Beschluss Nr. 915/2012 legte der Regierungsrat zudem fest, dass sich der Kanton über die eigenen Arbeitgeberbeiträge hinaus auch anteils- mässig an den BVK-Sanierungsbeiträgen verschiedener staatsbeitrags- berechtigter Institutionen beteiligen werde. Dabei wurde erwartet, dass
die dadurch entstehende Mehrbelastung ungefähr durch die erwartete Entlastung aus der Mitfinanzierung von BVK-Sanierungsbeiträgen durch Dritte kompensiert wird.
2. Beurteilung Dank guter Anlagerenditen in den letzten zwei Jahren hat sich der Deckungsgrad schneller verbessert, als bei der Planung der BVK-Sanie- rung vorausgesehen wurde. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung von Deckungsgrad und Anlagerendite der BVK über die letzten zehn Jahre. Tabelle 2: Entwicklung von Anlagerendite und Deckungsgrad der BVK Jahr Anlagerendite Deckungsgrad 2004 4,0% 91,4% 2005 10,6% 97,7% 2006 7,3% 101,4% 2007 2,9% 100,7% 2008 –15,6% 81,0% 2009 11,2% 87,3% 2010 2,2% 86,5% 2011 –0,7% 83,4% 2012 8,0% 87,5%* 2013 (provisorisch) 7,4% 96,1% * 90,9% am 1. Januar 2013 einschliesslich Einmaleinlage von 2 Mrd. Franken
Unter Berücksichtigung der Einmaleinlage überschritt der Deckungs- grad bereits per 1. Januar 2013 die Schwelle von 90%. Das führte dazu, dass der Arbeitgeberbeitrag an die BVK-Sanierung bereits 2013 nur 2,5% statt 3,75% des versicherten Lohnes betrug. Der provisorische Deckungsgrad Ende 2013 liegt bei 96,1%. Damit steht fest, dass der Arbeitgeberbeitrag an die BVK-Sanierung bis Mitte 2015 weiterhin bei 2,5% liegen wird. Läge der Deckungsgrad per 31. Dezember 2014 unter 90% (würde eine Erhöhung des Sanierungsbeitrags auf 3,75% bedeuten) oder über 100% (würde den Wegfall des Sanierungsbeitrags bedeuten), würde die Ände- rung des Sanierungsbeitrags gemäss § 70 e lit. c der Statuten der BVK auf Mitte des folgenden Jahres, also auf den 1. Juli 2015 wirksam. Würde 2014 eine ähnliche Anlagerendite wie in den beiden Vorjah- ren erzielt, wäre das Sanierungsziel von 100% Deckungsgrad statt Ende 2019 bereits Ende 2014 in Reichweite. Davon kann aber nicht ausgegan- gen werden. Wie die oben stehende Statistik der letzten zehn Jahre zeigt, muss auch immer wieder mit bedeutend tieferen Renditen oder mit Ver- lusten gerechnet werden. Daher rechnet die BVK unverändert damit, dass bis 2019 jährlich Arbeitgeber-Sanierungsbeiträge von 2,5% notwen- dig sein werden.
Der Jahresabschluss der Kantonsrechnung 2013 liegt noch nicht vor. Gemäss den jetzigen Erkenntnissen kann davon ausgegangen werden, dass im ersten Jahr der voraussichtlichen Sanierungsperiode von 2013– 2019 Rückstellungen von rund 72 Mio. Franken für die Arbeitgeber-Sanie- rungsbeiträge 2013 verwendet werden müssen. Dabei entfallen 69 Mio. Franken auf die ordentlichen jährlichen Arbeitgeber-Sanierungsbeiträge und 3 Mio. Franken auf einmalige Abgeltungen. Das würde bedeuten, dass der Bestand der Rückstellung von 617 Mio. Franken auf rund 545 Mio. Franken sinken würde. Wenn davon ausge- gangen wird, dass die Sanierung unverändert erst Ende 2019 abgeschlos- sen sein wird und der Deckungsgrad sich in der Zwischenzeit dauernd zwischen 90 und 100% bewegt, werden für 2014 bis 2019 noch Rückstel- lungen von 414 Mio. Franken benötigt. Der verbleibende Betrag von 131 Mio. Franken wird zugunsten der Rechnung 2013 aufgelöst werden (vgl. nachstehende Tabelle 3). Tabelle 3: Entwicklung der Rückstellung für die BVK-Sanierungsbei- träge in Mio. Franken Bestand 31.12.2012 617 Verwendung 2013 (Schätzung KRW 28.1.2014) 72 Bestand 31.12.2013 vor einer eventuellen Teilauflösung 545 Voraussichtliche Verwendung 2014–2019, wenn Deckungsgrad dauernd zwischen 90 und 100% liegt (Annahme: jährlicher Betrag von 69 Mio. Franken) 414 Mögliche Teilauflösung 131 Die Teilauflösung der Rückstellungen verbessert das Rechnungser- gebnis 2013 zwar um 131 Mio. Franken. Keinen Einfluss hat sie aber auf den mittelfristigen Haushaltsausgleich. Die Bildung der Rückstellung von 617 Mio. Franken in der Rechnung 2011 wurde gemäss Beschluss des Kantonsrates nicht dem mittelfristigen Ausgleich belastet. Folglich führt eine nachträgliche Verminderung der Rückstellung ebenso wenig zu einer Entlastung des mittelfristigen Ausgleichs. In den mittelfristigen Ausgleich eingerechnet werden nur die tatsächlichen jährlichen Zahlungen der Arbeitgeber-Sanierungsbeiträge. Im nächsten Jahr ist die Lage wieder neu zu beurteilen. Insbesondere ist dann zu prüfen, ob die im Budget 2014 eingestellte Auflösung von weiteren 40 Mio. Franken aufgrund des Anlageerfolgs 2014 der BVK er- folgen kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Von der in der Rechnung 2011 gebildeten Rückstellung für die wäh- rend der Sanierungsdauer vom Kanton zu leistenden Sanierungsbeiträge an die BVK werden 131 Mio. Franken in der Rechnung 2013 aufgelöst.
II. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung der Rechnung 2013 nicht öffentlich.
III. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi