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Entscheid

RRB Nr. 1778/2008

Anfrage Peter Roesler, Greifensee, und Thomas Kübler, Uster, betreffend Greifensee, Massnahmen Wasser, Beantwortung

19. November 2008Deutsch6 min

Source zh.ch

Anfrage Peter Roesler, Greifensee, und Thomas Kübler, Uster, betreffend Greifensee, Massnahmen Wasser, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 309/2008

Sitzung vom 19. November 2008

1778. Anfrage (Greifensee, Massnahmen Wasser) Die Kantonsräte Peter Roesler, Greifensee, und Thomas Kübler, Uster, haben am 8. September 2008 folgende Anfrage eingereicht: Der Greifensee hat bezüglich Wasserqualität trotz einer sehr guten Verbesserung immer noch die schlechtesten Messergebnisse der Zür- cher Seen. Aus diesem Grund wurde durch die Baudirektion ein Mass- nahmenplan Wasser (rev. 24.10.2006) in Auftrag gegeben. Dieser Mass- nahmenplan Wasser zeigt sehr detailliert auf, was zu tun ist, um dem See eine weitere Verbesserung zu ermöglichen. Die Baudirektion hat zusammen mit dem AWEL das Projekt einer Belüftungsanlage vorge- stellt, welche nicht im Massnahmenplan Wasser enthalten ist. Mitteilun- gen aus den Gemeinden zufolge ist es offenbar nicht möglich, die Anlage zu verwirklichen, weil der Bau der Pumpstation in der Schutzzone nicht möglich ist. Ich ersuche den Regierungsrat deshalb um die Beantwortung folgen- der Fragen:

Erwägungen

1. Warum wurde eine Belüftungsanlage vorgesehen, welche im Mass- nahmenplan Wasser nicht erwähnt wird?

2. Sofern immer noch eine Belüftungsanlage gebaut werden soll, wie wird das Projekt geändert?

3. Im Massnahmenplan Wasser sind Projekte vorgesehen, welche für die Verbesserung der Wasserqualität mehr Erfolg versprechen als die Belüftung. Zu welchem Zeitpunkt wird mit der Umsetzung dieser Projekte begonnen?

4. Wie hoch sind die Kosten für die Umsetzung und wer muss diese tra- gen?

5. Wie könnte ein Umsetzungsplan für die Massnahmen zeitlich aus- sehen?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Peter Roesler, Greifensee, und Thomas Kübler, Uster, wird wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Rund zehn verschiedene eidgenössische Gesetze regeln die Belange des Wassers. Für eine nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung des Wassers sowie für den ausreichenden Schutz der Lebensräume am und im Gewässer ist gesamtheitlich vorzugehen. Die Baudirektion hat des- halb die Handlungsschwerpunkte im Gewässer- und Hochwasserschutz mit der Nutzung der Gewässer – von der Trink- und Brauchwassernut- zung bis hin zur Freizeitnutzung – im Massnahmenplan Wasser koordi- niert. Die vorgesehene Belüftungsanlage ermöglicht, in einem begrenzten Bereich des Greifensees von rund 1 km2 die Sauerstoffsituation im Sommer zu verbessern. Damit soll eine Vergrösserung des natürlichen Fischrefugiums im Mündungsbereich der Aa geschaffen werden. Hier sollen die Kälte liebenden Felchen einen Bereich mit kühlerem Wasser und einer ausreichenden Sauerstoffversorgung vorfinden. Diese Mass- nahme verringert zudem die Gefahr eines grossen Felchensterbens. Die geplante Anlage ist jedoch nicht darauf ausgelegt, den gesamten Greifensee mit Sauerstoff zu versorgen. Dies würde eine rund zehnmal grössere Maschine und ein anderes Verfahren erfordern. Wie die Erfah- rungen aus anderen belasteten Mittellandseen zeigen, können mit einer Seebelüftung die Symptome der Gewässerüberdüngung zwar gelindert, jedoch die Gewässerqualität nicht dauerhaft verbessert werden. Daher verzichtete das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) dar- auf, eine Belüftungsanlage in den Massnahmenkatalog aufzunehmen, da die Nachhaltigkeitskriterien nicht erfüllt sind. Zu Frage 2: Die ersten Projektideen sahen eine Landanlage auf dem Areal der Abwasserreinigungsanlage (ARA) Uster vor. Weitere Abklärungen ergaben jedoch, dass die Leitungsführung von der ARA bis in den See technisch sehr aufwendig und damit entsprechend teuer wäre. Der nun vorgesehene Standort der landseitigen Anlage im Bootshaus der kanto- nalen Fischerei- und Jagdverwaltung in Greifensee weist entscheidende Vorteile auf, welche die rund 600 m längere Seeleitung bei Weitem auf- wiegen. Gemäss der Verordnung zum Schutz des Greifensees vom 3. März 1994 liegt das Gebäude in der Erholungszone VI B. Ausser zwei Lüf- tungsgittern an der Fassade sind keine sichtbaren baulichen Verände- rungen ausserhalb des bestehenden Gebäudes notwendig. Die Leitun- gen für die Luftzufuhr können bereits im Gebäude unter Wasser verlegt werden. Die See- und Uferschutzzone V B wird nicht beeinträchtigt und auch das nahe gelegene Bojenfeld kann ohne Beeinträchtigung umfah- ren werden. Eine entsprechende Lärmdämmung innerhalb des Gebäu- des verhindert, dass die Pumpenanlage ausserhalb des Bootshauses wahr-

genommen werden kann. Die Stromversorgung ist ebenfalls bereits vor- handen. Die Belüftungsanlage beeinflusst weder das Landschaftsbild noch den Wert des Schutzgebiets negativ. Eine Bewilligung gemäss der Verordnung zum Schutz des Greifensees ist daher nicht erforderlich. Zu Fragen 3 und 4: Im April 2004 orientierte das AWEL die Gemeinden im Einzugsge- biet des Greifensees anhand eines Berichts über die Phosphorbelastung des Sees sowie über Möglichkeiten zur Verringerung des Phosphorein- trags. Ferner wurden die Auswirkungen von Sanierungsmassnahmen auf den Seezustand und deren Kosten abgeschätzt. Allein für die mit vertretbarem Aufwand zutreffenden Verbesserungsmassnahmen im Kanalisationssystem und in den Kläranlagen müsste mit Investitions- kosten von rund 47 Mio. Franken gerechnet werden. Die jährlichen zu- sätzlichen Betriebs- und Kapitalkosten im Bereich Siedlungsentwässe- rung und für die Aufwendungen in der Landwirtschaft würden etwa 4,4 Mio. Franken betragen. Trotz dieser beachtlichen Aufwendungen würde das Sanierungsziel für den Greifensee nicht erreicht. Der Phosphoreintrag muss jedoch weiter verringert werden, um bei wachsender Bevölkerung mindestens das Erreichte zu erhalten. Daher wurden eine Anzahl von Verbesserungsmöglichkeiten in den Massnah- menplan Wasser aufgenommen. Nachfolgend werden nur jene Aspekte aus dem Massnahmenplan diskutiert, welche die Wasserqualität des Greifensees direkt beeinflussen. Das AWEL prüfte 2005/2006, ob eine Phosphor-Fällung als Pilot- anlage im Regenbecken Wilstrasse in Uster erstellt werden könnte. Auf- grund des sehr ungünstigen Kosten-Nutzen-Verhältnisses für eine solche Anlage wurde das Projekt nicht ausgeführt. Als weitere potenzielle Massnahme zur Verringerung der Phosphor- belastung wurde eine direkte Ableitung des gereinigten Abwassers aus der ARA Uster in die Glatt vorgeschlagen. Berechnungen des AWEL zeigten, dass diese Abwassereinleitung – auch bei sehr guter Reini- gungsleistung der ARA Uster – nur teilweise möglich wäre, da die Glatt die Qualitätsanforderungen zeitweise, bedingt durch den ungenügen- den Seezustand, auch ohne Zusatzbelastung nicht erfüllt. Ferner würde der Leitungsbau geschützte, empfindliche Uferbereiche betreffen. Da eine Verschlechterung der Wasserqualität im Oberlauf der Glatt und eine Beeinträchtigung des Schutzgebietes nicht hingenommen werden können, wurde dieses Projekt nicht weiter bearbeitet. 2003 betrug der Anteil der Landwirtschaft an der gesamten Phos- phorbelastung des Greifensees 34%. Die Verringerung von Nährstoff- auswaschungen aus Risikoflächen wie z. B. drainierten, ackerbaulich genutzten Flächen ist eine Daueraufgabe. Diese Verbesserungen sind

durch eine angepasste Bewirtschaftung, Kulturenauswahl und eine opti- mierte Düngepraxis erreichbar. Durch die regelmässige Beratung und Weiterbildung der Landwirte sowie durch eine gezielte Düngeplanung wird mittelfristig die Nährstofffracht aus der Landwirtschaft um etwa einen Drittel verringert. Das AWEL und das Amt für Landschaft und Natur haben daher entschieden, auf ein aufwendiges, vom Bund mitfi- nanziertes «Phosphor-Reduktionsprojekt» gemäss Art. 64 des Gewäs- serschutzgesetzes vom 24. Januar 1991 zu verzichten. Über 50% der gesamten Phosphorbelastung des Greifensees stam- men aus der Siedlungsentwässerung. Damit stellt sich für alle Gemein- den im Einzugsgebiet eine bedeutende Daueraufgabe im Rahmen der Werterhaltung und Verbesserung ihrer Abwasseranlagen. Durch den Neubau oder die Vergrösserung der Regenbecken können die Abwas- sermengen verringert werden, die während Regenfällen ungereinigt in die Gewässer gelangen. Eine tiefere Belastung ergibt sich in den meis- ten Fällen bei der Renovation, Erweiterung oder Optimierung von bestehenden Abwasserreinigungsanlagen. Zu Frage 5: Die wichtigsten Massnahmen, die in kleinen Schritten gesamthaft zu einer Verringerung der Phosphorbelastung beitragen, sind Dauerauf- gaben der Gemeinden oder Landwirte. Auf der kommunalen Ebene ist der Generelle Entwässerungsplan als Umsetzungsplan für die Mass- nahmen anzusehen.

I. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi