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Entscheid

RRB Nr. 178/2012

Lotteriefonds, Allgemeine Fondsmittel, Beiträge 2012, 1. Serie

29. Februar 2012Deutsch58 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Februar 2012

178. Lotteriefonds des Kantons Zürich (Allgemeine Fondsmittel, Beiträge 2012, 1. Serie) Gemäss § 61 Abs. 3 des Gesetzes über Controlling und Rechnungsle- gung kann der Regierungsrat in eigener Zuständigkeit aus den allge- meinen Mitteln des Lotteriefonds pro Jahr Beiträge bis 10 Mio. Franken bewilligen. Der einzelne Beitrag darf dabei Fr. 500 000 nicht übersteigen. Zulasten dieses Gesamtbetrages sind bis anhin noch keine Beiträge bewilligt worden. Da gemäss RRB Nr. 1503/2007 zugunsten der Staats- kanzlei (Konto «Staatsbeiträge an Kongresse, Veranstaltungen usw.») jährlich ein Beitrag von Fr. 200 000 bewilligt wird, stehen dem Regie- rungsrat zulasten der Quote 2012 insgesamt noch Fr. 9 800 000 zur Ver- fügung. Mehrere der im Antrag enthaltenen Geschäfte werden dem Regie- rungsrat mit Verzögerung vorgelegt, in einzelnen Fällen wurde das Vor- haben bereits umgesetzt. Diese Situation ist entstanden, weil die Summe von 10 Mio. Franken, die dem Regierungsrat jährlich zur Verfü- gung steht, im vergangenen Jahr bereits im Juli zu rund Fr. 9 100 000 aus- geschöpft war. Somit mussten mehrere Geschäfte bis zur 1. Serie 2012 zurückgestellt werden. Die Finanzdirektion beantragt im Einvernehmen mit den zustän- digen Fachdirektionen im Rahmen einer 1. Serie 2012 die folgenden Beitragsleistungen aus dem Lotteriefonds:

1. «Systemisches Betriebliches Gesundheitsmanagement»: Pilotvorhaben Bereich Gesundheit/Volkswirtschaft Gesuchstellende Institut für Sozial- und Präventivmedizin Organisation (ISPM) der Universität Zürich: Das Institut befasst sich unter anderem mit Gesundheits- problemen in der Arbeitswelt sowie mit pra- xisorientierten Ansätzen zur Verbesserung der Gesundheitsbedingungen in Betrieben. Projektrahmen Mit RRB Nr. 1763/2005 hat der Kanton das Schwerpunktprogramm «Betriebliche Gesund- heitsförderung im Kanton» mit Fr. 396 000 aus dem Lotteriefonds unterstützt und damit den Aufbau des Beratungszentrums «Betriebliches Gesundheitsmanagement» (BGM) ermöglicht.

Durch die veränderte Wirtschaftslage bzw. durch Veränderungen im Arbeitsumfeld (Be- schleunigung, Wettbewerbsdruck, hohe zusätz- liche psychosoziale Belastungen für Erwerbs- tätige) ist die Bereitschaft für das Umsetzen von BGM-Massnahmen zurückgegangen. So sind bedarfsgerechte Neu- und Weiterent- wicklungen des bisherigen BGM-Ansatzes notwendig geworden. Deshalb hat das ISPM mit interessierten Vertreterinnen und Ver- tretern aus Betrieben ein Folgemodell ent- wickelt. Es soll den Betrieben mit einer ver- besserten BGM-Steuerung und -Vernetzung Kostensenkungen und eine bessere Wirkung bringen und gleichzeitig Gesundheit, Motiva- tion und Leistung der Erwerbstätigen unter den veränderten wirtschaftlichen Rahmen- bedingungen gewährleisten. Projektinhalt Zielgruppe sind mittlere und grosse private und öffentliche Betriebe im Kanton. In min- destens fünf solcher Betriebe soll von 2012 bis 2014 das überarbeitete systemische BGM aus- getestet werden. Der vom Kanton gewünschte Beitrag ist notwendig für die Suche nach ge- eigneten Pilotbetrieben, zur Unterstützung der Umsetzung des BGM in den Pilotbetrie- ben, zur Anpassung der Informatik, zum Auf- bau eines Netzwerkes sowie für administrative Begleitarbeiten. Gesamtkosten Fr. 1 209 150 Gewünschter Betrag Fr. 479 150 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des ISPM beträgt Fr. 480 000. Von Unternehmen und Ämtern werden ins- gesamt Fr. 250 000 erwartet. Der Restbetrag ist über Dritte zu decken. Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Der betrieblichen Gesundheits- förderung kommt grosse Bedeutung zu. Es ist die Aufgabe universitärer Institutionen, ent- sprechende Ansätze praxisgerecht weiterzu- entwickeln und Erkenntnisse aus der Forschung in den Alltag der Betriebe zu überführen. Be- triebe investieren jedoch erfahrungsgemäss

erst Geld, wenn erprobte Ansätze vorliegen. Da es vorab Aufgabe der privaten Unter- nehmen sein muss, ein modernes betriebliches Gesundheitsmanagement anzuwenden, ist es angebracht, den Betrag, der nicht durch das ISPM gedeckt wird (Fr. 729 150), zu gleichen Teilen zwischen Unternehmen und Kanton aufzuteilen. Somit ist ein Beitrag von rund Fr. 360 000 angemessen. Bewilligter Betrag Fr. 362 000

2. Theater Stadelhofen: Infrastruktur und Jubiläumsaktionen Bereich Kultur Gesuchstellende Verein Theater Stadelhofen: Der Zweck des Organisation Vereins besteht darin, das Theater (vormals Zürcher Puppentheater) zu betreiben. Direkt leistet der Verein jährlich einen Anteil von rund Fr. 20 000 an die Betriebskosten. In un- regelmässigen Abständen übernimmt er zu- dem die Kosten für Neuanschaffungen und Investitionen. Projektrahmen 2011 feierte das Theater sein 30-jähriges Be- stehen. Das Spektrum des Theaters reicht von den traditionellen Formen des klassischen Puppentheaters bis zu den modernen Spiel- arten des Figurentheaters. Es bietet inszenie- rungsabhängig Platz für 60 bis 140 Personen. Übers Jahr werden rund 220 öffentliche Ver- anstaltungen angeboten. Die Auslastung liegt bei rund 75%. Der Anteil der Kostendeckung des Betriebes aus Eigenmitteln (Billettver- kauf, Mittel von Kunstförderern, Erträge aus Vermietungen) beläuft sich auf 45%. Das Theater ist im Gebäude Stadelhofer- strasse 12 eingemietet, das der Stadt Zürich gehört und von ihr für den Betrag von 2,3 Mio. Franken umgebaut wurde. Die Erneuerung und Ergänzung der mobilen Geräte und Ein- richtungen im Rahmen des Bauetats konnte allerdings nicht mehr finanziert werden.

Projektinhalt Der Verein ersucht um einen Beitrag von Fr. 305 200 zur Erneuerung der Infrastruktur. Die Anschaffungen mit erster Priorität belau- fen sich auf Fr. 241 000 und umfassen vor allem die Bereiche Ton, Licht und Video sowie die technische Ausstattung des Betriebsbüros. Zusätzlich wünscht er einen Beitrag von Fr. 160 000 für zwei Jubiläumsproduktionen und Werbemassnahmen. Gesamtkosten Fr. 465 200 Gewünschter Betrag Fr. 465 200 Übrige Finanzierung Aufgrund des grossen Beitrages der Stadt an die Sanierung des Gebäudes kann auf eine Be- teiligung der Stadt an den Kosten für Infra- struktur und Jubiläumsproduktion verzichtet werden. Die durch den Lotteriefonds nicht ge- deckten Kosten müssen von Dritten übernom- men werden. Beurteilung Das Vorhaben entspricht grundsätzlich den Richtlinien des Lotteriefonds. Das Theater ist ein wichtiger Bestandteil des kulturellen Angebotes im Kanton, weshalb eine Unter- stützung des Vorhabens angezeigt ist. Die Er- neuerung der Infrastruktur ist – soweit ihr

1. Priorität zukommt (Fr. 241 000) – sinnvoll und notwendig; nur so ist ein zeitgemässer Betrieb zu gewährleisten. Gemäss Richtlinien des Lotteriefonds dürfen keine Aktivitäten mitfinanziert werden, die zum normalen Be- trieb der Institution gehören. Somit entfällt eine Beitragsleistung zugunsten von Werbe- massnahmen. Ebenso sind Beiträge für ein Festival, das 2013 in Zürich und Luzern durch- geführt werden soll, nicht möglich. Zudem ist davon auszugehen, dass der Verein erhebliche Drittmittel beschaffen kann. Somit ist es ge- rechtfertigt, die Investitionen 1. Priorität im Betrag von Fr. 241 000 und die Jubiläumspro- duktion im Betrag von Fr. 45 000 zu berück- sichtigen. Dies ergibt einen Gesamtbetrag von Fr. 286 000. Bewilligter Betrag Fr. 286 000

3. Tössbergland: Aufwerte- und Schutzmassnahmen Bereich Naturschutz Gesuchstellende Schweizerische Stiftung für Vogelschutzgebiete: Organisation Die Stiftung arbeitet seit mehr als 30 Jahren für den Erhalt der natürlichen Lebensgrund- lagen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Dabei kommt der Umweltbil- dung von Kindern und Jugendlichen ein hoher Stellenwert zu. Projektrahmen Die Kulturlandschaft Tössbergland (Hörnli– Schnebelhorn–Tössstock–Tweralpspitz) ist vom Wald geprägt. Im Rahmen eines kantonsüber- greifenden Aufwerte- und Pflegeprojektes soll ein Mosaik von lichten Waldbereichen mit vielfältiger Pflanzen- und Tierwelt geschaffen werden. Besonderer Wert wird auf die Förde- rung von Beerenbeständen gelegt, um da- durch Lebensraum für die stark gefährdeten Hasel- und Auerhühner, für Reptilien, Lurche und andere Kleintierarten schaffen zu kön- nen. Die Massnahmen sind mit bereits laufen- den Waldaufwertungsvorhaben des Kantons koordiniert. Projektinhalt Insgesamt sind 84 Holzschläge von rund je einer Hektare geplant. Diese Schläge werden bewusst auf ehemaligen Wiesen- und Weide- flächen, Moorpartien und eingewachsenen Waldrandbereichen durchgeführt, da diese wertvolle und seltene Waldnutzungsformen darstellen. Dabei werden auch gut besonnte Waldpartien und Gratlagen miteinbezogen. Die Waldeigentümer halten eine Pauschalent- schädigung an die Kosten der Holzschläge. Sie verpflichten sich mittels einer Vereinbarung, während 15 Jahren die vertraglichen Zielset- zungen einzuhalten und eine Nachpflege nach Weisung des Forstdienstes auszuführen. Im Kanton sind die Gemeinden Sternenberg und Fischenthal betroffen. Grosse Teile des Projektperimeters sind Waldstandorte von naturkundlicher Bedeutung gemäss dem ent- sprechenden kantonalen Inventar. Ausserdem liegen zahlreiche Trockenstandorte von natio-

naler und regionaler Bedeutung sowie ver- schiedene Objekte Lichter Wald im Projekt- gebiet. Der Forstdienst, die Abteilung Wald und die Fachstelle Naturschutz wurden früh ins Projekt einbezogen. Gesamtkosten Fr. 1 240 000 Gewünschter Betrag Fr. 225 000 Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Es ergänzt die im Naturschutz- Gesamtkonzept des Kantons festgelegten Ziele in Bezug auf die zu fördernden Arten und Lebensräume. Um diese Ziele zu errei- chen, braucht es eine hervorragende Zusam- menarbeit und Koordination zwischen den be- teiligten Forstbetrieben, Gemeinden und kan- tonalen Behörden. Bewilligter Betrag Fr. 225 000 Auflagen Die Bewilligung des Beitrages ist mit folgen- den Auflagen verknüpft: – Zur Koordination mit weiteren kantonalen Projekten (Lichter Wald, Schutzziele WNB, Waldschutzzonen usw.) ist jeweils Anfang Jahr eine Besprechung mit der Fachstelle Naturschutz des Kantons durchzuführen. – Eine zweimalige Nachpflege ist zwingend.

4. Qbus Uster: Übergangslösung für Kleinkunstbühne Bereich Kultur Gesuchstellende Stadt Uster Organisation Projektrahmen Die Kleinkunstbühne «Qbus» war bis Ende 2011 in einem alten Fabrikgebäude im Zen- trum von Uster eingemietet. Da dieses Ge- bäude einer Überbauung weichen muss, soll «Qbus» für die nächsten fünf bis zehn Jahre im ehemaligen Kino Central an der Brauerei- strasse untergebracht werden. Danach soll sie in ein städtisches Kulturzentrum eingebettet werden. «Qbus» weist regionale Bedeutung auf; pro Jahr wird das Lokal rund 200 Mal ge- nutzt.

Projektinhalt Die bestehenden Raumaufteilungen im ehe- maligen Kino werden grösstenteils übernom- men, allerdings muss der Hauptzugang gemäss den geltenden Brandschutzvorschriften neu erstellt werden. Eingebaut werden eine Lift- anlage für Gehbehinderte sowie ein Behinder- ten-WC. Notwendig sind zudem ein Technik- und ein Lagerraum für das Mobiliar. Für den Betrieb der mobilen Bühne werden die vor- handenen Installationen soweit als möglich übernommen, Ergänzungen sind notwendig. Die Elektro-, Lüftungs- und Heizungsanlagen müssen saniert und angepasst werden, nötig sind auch Schall- und Brandschutzschutzmass- nahmen. Gesamtkosten Fr. 900 000 Gewünschter Betrag Fr. 302 000 Übrige Finanzierung Die voraussichtliche Leistung der Stadt Uster beträgt Fr. 548 000. Von einer privaten Stiftung sind Fr. 50 000 zugesichert. Der offene Rest- betrag ist über Dritte zu decken. Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Das ehemalige Kinogebäude ist für die neue Nutzung gut geeignet und kann mit moderaten Eingriffen an die Bedürfnisse von «Qbus» und die geltenden technischen Vor- gaben angepasst werden. Die insgesamt ver- anschlagten Umbaukosten sind plausibel. Auf- grund der regionalen Bedeutung des «Qbus» ist die Übernahme von rund einem Drittel der anstehenden Kosten gerechtfertigt. Die Stadt Uster wird Qbus weiterhin mit einem Be- triebsbeitrag unterstützen (voraussichtlich Fr. 70 000). Bewilligter Betrag Fr. 300 000

5. Studie: Lebensqualität und die Lebenswelten kleiner Kinder im Kanton Bereich Pädagogik, Gesundheit Gesuchstellende Marie Meierhofer Institut für das Kind: Das Organisation private Institut setzt sich für gute Entwick- lungs- und Lebensbedingungen von Kindern, vorab von kleinen Kindern, ein. Besondere

Aufmerksamkeit gilt der Familie, der familien- ergänzenden Betreuung und dem weiteren Umfeld, in dem Kinder aufwachsen. Projektrahmen Die städte- und raumplanerischen Entwick- lungen gehen zunehmend in Richtung Zer- siedelung und Verdichtung von Wohnräumen, was zu einer Verinselung und Komplexität der Lebenswelten führt. Bereits kleine Kinder sind einer Beschleunigung ihrer Lebensrhyth- men und einer hohen Mobilität ausgesetzt. Dabei werden die Aktions- und Bewegungs- räume kleiner Kinder stark eingegrenzt, was für deren Entwicklung und Gesundheit Aus- wirkungen haben könnte. Mit dem Projekt wird die Lebensumwelt von Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren in ausgewählten Gemeinden erfasst und anhand von zuvor erarbeiteten Kriterien für kindsgerechte, ent- wicklungsfördernde Lebenswelten verglichen. Projektinhalt Das Projekt verfolgt neben der Erfassung un- terschiedlicher Lebenswelten (Familie, Krip- pe, Gemeinde usw.) von Vorschulkindern das Ziel, sowohl aus objektiver Sicht als auch aus der Sicht der betroffenen Kinder Indikatoren für die Lebensqualität von Kindern in ihren Lebenswelten zu erarbeiten. Die Erkenntnisse und die Materialien der Untersuchung werden für Fachleute und Entscheidungsträger in den Bereichen Raumplanung, Stadt- und Quar- tierentwicklung, Kinder- und Familienhilfe sowie für die Ausbildung von Fachpersonen nutzbar gemacht. Damit liefert das Vorhaben auch wichtige, heute weitgehend fehlende Grundlagen für die frühe Förderung von Kin- dern. Gesamtkosten Fr. 941 122 Gewünschter Betrag Fr. 386 145 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des Instituts beträgt Fr. 110 000. Von Stiftungen ist ein Beitrag von Fr. 444 977 zugesichert. Der Restbetrag muss über Dritte gedeckt werden.

Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds und ist Teil der laufenden und geplanten Massnahmen zur frühen Förderung von Kindern. Das Vorhaben wird einen Bei- trag dazu leisten, das Bewusstsein für die Be- lange von kleinen Kindern und ihren Be- treuungspersonen zu stärken. Bewilligter Betrag Fr. 340 000

6. Naturschutz: Schmetterlingsförderung an ausgewählten Standorten im Kanton Bereich Ökologie Gesuchstellende Verein Schmetterlingsförderung im Kanton Organisation Zürich: Der Verein setzt sich seit vielen Jahren professionell für die Erhaltung und Förderung von Schmetterlingen und ihrer Lebensräume im Kanton Zürich ein. Seit vier Jahren führt der Verein Aufwertungsmassnahmen durch und bündelt bestehende Aktivitäten im zür- cherischen Schmetterlingsschutz. Projektrahmen Schmetterlinge stellen oft sehr spezifische Ansprüche an ihren Lebensraum. In der inten- siv genutzten Agrarlandschaft und den heute typischen Hochwäldern finden spezialisierte Arten immer seltener die lebensnotwendigen Pflanzen und Strukturen. Letztmals erhielt der Verein mit RRB Nr. 633/2007 einen Bei- trag von Fr. 210 000. Projektinhalt Bis 2014 will der Verein einige seltene Schmet- terlingsarten – wie z. B. der Perlgrasfalter oder der Rundaugenmohrenfalter – mit artspezi- fischen Massnahmen fördern. Voraussetzung dafür ist eine Datenerhebung in einzelnen, ausgewählten Gebieten. Diese Kartierung lie- fert die Grundlage für das gezielte Ausarbei- ten von Projekten. Da die Zielarten in den vergangenen Jahrzehnten stark unter Druck geraten sind, geht es vor allem darum, die entsprechenden Lebensräume wieder aufzu- werten. Vorgesehen sind mindestens 14 Vor- haben sowohl in neuen als auch in bisherigen Projektgebieten in den Gemeinden Bauma, Dättlikon, Eglisau, Flaach, Hüntwangen, Pfan-

nenstiel, Rheinau, Schöfflisdorf, Volketswil, Weiach und Winterthur. So werden beispiels- weise neue Magerwiesen angelegt, die Struk- turvielfalt gefördert und ökologisch wertvolle Gebiete vernetzt. Sämtliche Aktivitäten wer- den von der Expertengruppe des Vereins be- gutachtet und begleitet. Alle Massnahmen erfolgen in enger Zusammenarbeit mit der Fachstelle Naturschutz des Kantons. Zu diesen Massnahmen kommen Vorträge und Exkur- sionen, um die Thematik des Schmetterlings- schutzes der Bevölkerung näherzubringen. Kosten Fr. 1 873 500 Gewünschter Betrag Fr. 356 000 Übrige Finanzierung Die Fachstelle Naturschutz des Kantons Zü- rich wird voraussichtlich einen Beitrag von Fr. 280 000 leisten. Die Gemeinden beteiligen sich mit Fr. 50 000 an den Aktivitäten. Für den übrigen Betrag von Fr. 1 543 500 ist der Verein auf die Hilfe von Dritten angewiesen. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die Tagfalterfauna hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Mit der Kartierung erarbeitet sich der Verein ein wert- volles Instrument, um die Entwicklung der Tagfalter in den letzten 20 Jahren abzuschät- zen, den Erfolg der eigenen Arbeit der letzten Jahre zu überprüfen und künftige Massnah- men wirksam zu planen. Für die Fachstelle Naturschutz liefert die Kartierung nützliche Zusatzinformationen. Die Fachstelle Natur- schutz konzentriert sich im Artenschutz ge- stützt auf das Naturschutz-Gesamtkonzept auf ausgewählte Arten, für die der Kanton eine besondere Verantwortung trägt. Der Ver- ein ergänzt diese staatliche Naturschutztätig- keit mit seinem breiteren Ansatz in wertvoller Weise dort, wo die Fachstelle Naturschutz aufgrund ihres eng formulierten Leistungsauf- trages nicht tätig werden kann. Bewilligter Betrag Fr. 356 000

Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an folgende Auflagen gebunden: – Die Vereinsprojekte sind auch weiterhin mit der Fachstelle Naturschutz zu koordi- nieren, damit Synergien genutzt und Über- schneidungen vermieden werden. – Der Verein muss die Fachstelle Naturschutz regelmässig über die abgeschlossenen, lau- fenden und geplanten Projekte informieren und die Arbeiten koordinieren. – Die Kartierungsergebnisse sind in einer Form zu erfassen, in der sie der Fachstelle Naturschutz als ergänzende Information zur Verfügung stehen können.

7. Stiftung Zugang für alle: Informatik Bereich Soziales Gesuchstellende Stiftung Zugang für alle: Die Stiftung wurde Organisation vor über zehn Jahren gegründet. Sie fördert schweizweit die Technologieerschliessung und -nutzung durch Menschen mit Behinderung. Projektrahmen Die gegenwärtige IT-Ausrüstung der Stiftung ist veraltet und verunmöglicht eine effiziente Arbeitsweise. Damit die Stiftung ihre Tätig- keit weiterhin wahrnehmen kann, muss die IT-Infrastruktur erneuert werden. Projektinhalt Die Stiftung benötigt neue Laptops für Mit- arbeitende und für Auszubildende. Zudem müssen je ein neuer Drucker, Scanner und Kopierer sowie neue Software beschafft wer- den. Kosten Fr. 80 653 Gewünschter Betrag Fr. 32 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 5000. Die Stadt Zürich leistet Fr. 6262. Von Stiftungen ist ein Beitrag von Fr. 21 400 zugesichert. Der Rest- betrag muss über Dritte gedeckt werden. Stellungnahmen Die Stiftung Zugang für alle fördert die Tech- nologienutzung für Behinderte mit der Ent- wicklung und dem Angebot von Ausbildungs- massnahmen, Trainingsmethoden und Anwen- derdokumentationen. Dadurch unterstützt und

fördert sie die behindertengerechte Entwick- lung und Anpassung von Geräten im Bereich Beruf, Haushalt, Freizeit und Mobilität. Die finanziellen Mittel der Stiftung sind eher be- scheiden; sie bestehen einzig aus dem Ver- mögen und Zuwendungen. Angesichts ihrer wichtigen Aufgabe im Bereich der Behinder- tenförderung sollte das Projekt mit einer hö- heren Summe unterstützt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die Stiftung arbeitet schweiz- weit. Deshalb sind vor allem die Kantone – und nicht die Standortgemeinde Zürich – bei der Finanzierung der Stiftung gefordert. Der Kanton profitiert in verhältnismässig grossem Umfang (zu rund 40%) von der Arbeit der Stiftung. Aus diesem Grund ist – unabhängig von der Leistung der Stadt Zürich – ein Bei- trag von 40% an den nun anstehenden Inves- titionsarbeiten gerechtfertigt. Bewilligter Betrag Fr. 32 000

8. Kleintheater LaMarotte: Jubiläum (Investitionen und Produktionen) Bereich Kultur Gesuchstellende Verein LaMarotte: Der Verein führt seit zehn Organisation Jahren in Affoltern a. A. ein Kleintheater, das Platz für 50 Zuschauerinnen und Zuschauer bietet. Jährlich werden rund 90 Veranstaltun- gen in den Sparten Klassik, Jazz, Weltmusik, Crossover, Neue Schweizer Volksmusik, Kleinkunst, Theater und Film durchgeführt. Projektrahmen Der Verein nimmt das Jubiläum zum Anlass, um mehrere notwendige Investitionen zu tä- tigen und den Kleintheaterbesucherinnen und -besuchern besondere Jubiläumsveranstaltun- gen anbieten zu können. Projektinhalt Mit erster Priorität sollen ein Flügel, eine neue Tonanlage sowie Tische und Stühle im Betrag von rund Fr. 185 000 angeschafft werden. In zweiter Priorität sind der Kauf eines Beamers und die Neugestaltung der Homepage geplant

(Kosten: Fr. 11 000). Mit besonderen Veran- staltungen (zwischen dem 2. September und Ende Oktober 2011) mit Kosten von Fr. 34 000 für sechs unterschiedliche Veranstaltungen (Chor- und Instrumentalkonzerte, Filmabend) wurde auch Öffentlichkeitsarbeit geleistet und neues Publikum angesprochen. Kosten Fr. 233 563 Bemerkung Da ein Vorhaben, das innerhalb des Jubi- läumsfensters stattfindet, mit einem Beitrag der Fachstelle Kultur unterstützt wurde, ver- ringern sich die anrechenbaren Kosten auf Fr. 210 000. Gewünschter Betrag Fr. 175 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des Vereins besteht aus umfassender Gratisarbeit. Von der Standort- gemeinde sind Fr. 27 000 zugesichert. An Ein- nahmen (Billette, Getränke) sind Fr. 12 500 budgetiert. Hinzu kommen Fr. 20 000 durch Stiftungen und Spender. Der Restbetrag muss über Dritte gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die mit erster Priorität vorge- sehenen Anschaffungen sind unerlässlich für ein Kleintheater, das professionell betrieben werden soll. Dank der qualitativ hochstehen- den Jubiläumsveranstaltungen ist zu erwarten, dass neues Publikum auf das Kleintheater LaMarotte aufmerksam wird. Dies ist in kul- turpolitischer und betrieblicher Hinsicht be- grüssenswert. Bewilligter Betrag Fr. 120 000

9. Miller’s Studio: Theaterjubiläum (Investitionen und Produktion) Bereich Kultur Gesuchstellende Stiftung Miller’s Studio: Der 1986 gegründete Organisation Theater- und Veranstaltungsbetrieb im Zür- cher Seefeld hat sich zu einer der führenden Bühnen für Kabarett und satirisches Theater im deutschsprachigen Raum entwickelt. Pro Jahr finden rund 100 Vorstellungen statt. Die Stadt Zürich unterstützt Miller’s Studio mit

einer jährlichen Subvention von Fr. 153 000 und hat der Stiftung zudem ein nachrangiges Darlehen von Fr. 200 000 gewährt. Projektrahmen Im Rahmen des 25-jährigen Jubiläums wünscht Miller’s Studio einen Beitrag von Fr. 500 000, der für bauliche Massnahmen, für technische Erneuerungen und Erweiterungen, für ein Spezialprogramm und öffentlichkeits- wirksame Massnahmen eingesetzt werden soll. Projektinhalt Die Umbauten im Bereich Büro/Kasse und die Umgestaltung der Behindertentoilette sind mit Fr. 60 000 veranschlagt. Die tech- nischen Massnahmen umfassen den Ersatz der teilweise veralteten Bühnen- und Beleuch- tungstechnik (Lichtpult, Scheinwerfer, Ton- ausrüstung) und der Informatik für insgesamt Fr. 160 000. Das Spezialprogramm (Fr. 100 000) soll bekannten Kulturschaffenden, die zu Be- ginn ihrer Laufbahn regelmässig in Miller’s Studio gespielt haben, Auftritte ermöglichen. Es ist geplant, dass dieses Programm in einem Spezialzelt stattfindet. Die vorgesehenen Mass- nahmen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit (zu- sätzliche Stelle, Werbung, Radiospots und eine Verkaufsdokumentation) sind mit Fr. 180 000 budgetiert. Kosten Fr. 500 000 Gewünschter Betrag Fr. 500 000 Übrige Finanzierung Aufgrund der grossen jährlichen Leistung der Stadt ist es gerechtfertigt, auf einen Beitrag der Stadt Zürich zu verzichten. Bemerkungen Es sind weiterführende Massnahmen im Be- reich Werbung vorgesehen; von Stiftungen wird ein Beitrag von rund Fr. 100 000 erwartet. Die unentgeltliche Eigenleistung der Stiftung be- trägt für 2011 rund Fr. 116 000. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Miller’s Studio leistet einen be- deutenden Beitrag an das kulturelle Angebot des Kantons Zürich. Die baulichen Vorhaben und die Erneuerung der Infrastruktur sind notwendig. Das Spezialprogramm ist hoch-

karätig. Bei den Kosten für die Werbeaktivi- täten handelt es sich mit Ausnahme der Ra- diospots (Fr. 30 000) um Betriebskosten, an deren Deckung sich der Fonds aufgrund der Richtlinien nicht beteiligen kann. Somit sind Kürzungen am gewünschten Betrag gerecht- fertigt. Deshalb und weil private Geldgeber um insgesamt höhere Beitragsleistungen er- sucht werden sollen, ist ein Beitrag von insge- samt Fr. 270 000 angebracht. Bewilligter Betrag Fr. 270 000 Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an die Auf- lage gebunden, dass die Neueinrichtung der Behindertentoilette entsprechend der gelten- den Norm SIA 500 (Hindernisfreie Bauten) erfolgt.

10. MUS-E: Multikultureller sozialer Pilot-Schulunterricht Bereich Kultur/Soziales Gesuchstellende Volksschulamt des Kantons Zürich Organisation Projektrahmen MUS-E steht für «Multikulturelles soziales Schulprojekt für Europa» und ist ein Projekt der International Yehudi Menuhin Founda- tion, Brüssel. Die Kantone Aargau, Bern, St. Gallen und Solothurn führen bereits MUS- E-Klassen, zudem 14 europäische Länder so- wie Israel und Brasilien. Projektinhalt Die jeweilige Lehrperson wählt aus den Berei- chen Film, Kunst, Literatur, Musik, Tanz oder Theater eine Künstlerin oder einen Künstler aus. Diese Person arbeitet im Rahmen des Regelunterrichts während mindestens eines Quartals zwei Lektionen pro Woche mit der Klasse zusammen. Dann wird sie durch eine andere Künstlerin oder einen anderen Künst- ler abgelöst. Das Projekt dauert für eine Klas- se mindestens zwei Jahre. Das Projekt stellt eine Ergänzung des schu- le&kultur-Angebots dar, das einzelne, nicht im Regelunterricht integrierte Veranstaltungen von bestimmter Dauer und Workshops um-

fasst. Die MUS-E-Stunden treten an die Stelle von Unterrichtsfächern oder gehen in ihnen auf und können im Rahmen aller Unterrichts- bereiche erteilt werden. Der Nutzen für die Schulen ist vielfältig: MUS-E ermutigt zu Kreativität, sensibilisiert für die Künste, för- dert neue Wege des Denkens, wirkt sozial und kulturell integrierend, erzieht zu Vielfalt und Toleranz und trägt somit auch zur Gewaltprä- vention an den Schulen bei. Koordiniert wird das Vorhaben gesamtschwei- zerisch durch den Verein MUS-E Schweiz, der die beteiligten Künstlerinnen, Künstler und Lehrpersonen betreut und berät. Der Kanton hat Einsicht in der Steuerungsgruppe des Vereins. Er hat das Vorhaben 2011 für zehn Klassen ausgeschrieben und im Schuljahr 2011/12 für zehn Klassen begonnen. Im Schul- jahr 2012/13 kommen weitere zehn Klassen dazu. Die nach zwei Projektjahren ausschei- denden Klassen werden durch andere ersetzt. Die Startphase dauert von 2011 bis 2015. Kosten Fr. 515 000 Gewünschter Betrag Fr. 395 000 Übrige Finanzierung Die berücksichtigten Gemeinden beteiligen sich mit Fr. 60 000 am Vorhaben. Da der Sek- tor schule&kultur organisatorische Unterstüt- zung leistet, beteiligt sich der Kanton somit durch die Übernahme der entsprechenden Lohnkosten mit ebenfalls Fr. 60 000. Der Rest- betrag ist durch den Lotteriefonds zu decken. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die Bedeutung des Projektes für die Zürcher Schulen rechtfertigt einen Beitrag an die Startphase für 30 MUS-E-Klas- sen und vier Schuljahre. Damit können das Vorhaben im kantonalen Schulfeld etabliert sowie Gemeinden und Stiftungen für das Pro- jekt gewonnen werden. Bewilligter Betrag Fr. 395 000

Auflage Der Lotteriefonds darf nur Start- bzw. Pilot- phasen mitfinanzieren. Eine Beitragsleistung an den regulären Betrieb ist nicht möglich. Die Gewährung des Beitrages ist mit der Auflage verbunden, dass das Volksschulamt die Start- phase nutzt um festzulegen, wie die Fortfüh- rung des MUS-E-Projektes finanziell sicher- gestellt werden kann.

11. Rahmenplan für den Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur: Übersetzungen Bereiche Pädagogik, Kultur Gesuchstellende HSK-Lehrerinnen- und -Lehrerverein des Kan- Organisation tons Zürich: Der Verein wurde 2003 gegründet. Seine Hauptaufgabe sind die Zusammenar- beit zwischen den Mitgliedern verschiedener Trägerschaften, die Vertretung gemeinsamer Anliegen gegenüber Lehrerorganisationen und Behörden, die Weiterbildung der Mitglieder und der Informationsaustausch. Projektrahmen Der Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) ergänzt die Angebote der Volksschule. In diesem Unterricht erweitern mehrsprachige Schülerinnen und Schüler die Kompetenzen in ihrer Herkunftssprache und erwerben Kenntnisse über ihre Herkunfts- kultur. Im Kanton unterrichten insgesamt 240 HSK-Lehrpersonen aus 22 anerkannten Trägerschaften rund 10 000 Schülerinnen und Schüler. Ein vollständig überarbeiteter HSK-Rahmen- lehrplan dient ab 2011 dazu, den HSK-Unter- richt fachlich zu unterstützen und besser in den Regelbetrieb der öffentlichen Schulen zu integrieren. Der Rahmenlehrplan wurde am 28. Februar 2011 vom Bildungsrat verabschie- det. Gemäss Volksschulgesetz und Volksschul- verordnung anerkennt die Bildungsdirektion HSK-Kurse von ausserschulischen Trägerschaf- ten, wenn sie dem erlassenen HSK-Rahmen- plan entsprechen.

Projektinhalt Der nur in Deutsch vorliegende Lehrplan soll zuhanden der verschiedenen Sprachgruppen übersetzt werden. Die vorgegebenen Lern- ziele werden so insbesondere für die Eltern der HSK-Kinder besser verständlich, denn der Fachwortschatz und die didaktischen Kon- zepte des Rahmenlehrplans sind zum Teil komplex. Profitieren davon werden auch die jeweiligen Trägerschaften und die eingesetz- ten Lehrpersonen. Kosten Fr. 129 600 Gewünschter Betrag Fr. 119 000 Übrige Finanzierung Das Volksschulamt unterstützt das Projekt durch Arbeitsleistung. Der Bund beteiligt sich mit Fr. 10 000. Der Restbetrag muss über Dritte gedeckt werden. Bemerkung Das Gesuch wurde dem Lotteriefonds recht- zeitig eingereicht, konnte allerdings aufgrund fehlender Mittel 2011 nicht mehr berücksich- tigt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Durch die Übersetzung des Rahmenplans wird die Qualität der HSK- Kurse verbessert und die Identifikation mit dem Lehrplan gesteigert, wovon alle Betei- ligten profitieren. Eine Beitragsleistung von Fr. 119 000 ist gerechtfertigt. Bewilligter Betrag Fr. 119 000

12. Bergwerk Käpfnach: Neubau Betriebsgebäude Bereich Industriekultur Gesuchstellende Bergwerkverein Käpfnach: Der Verein wurde Organisation 1982 gegründet mit dem Ziel, die Jahrhunderte alte Geschichte des Bergbaus in Horgen der Bevölkerung zu vermitteln und das Bergwerk als überregional bedeutendes Denkmal der Industriekultur zu erhalten. Projektrahmen Der Verein unterhält die Anlagen und Ge- bäude des ehemaligen Kohlebergwerks. Jähr- lich werden die Anlagen von rund 10 000 Per- sonen an gegen 600 Führungen besucht. Es fehlt jedoch ein geeignetes Betriebsgebäude mit Infrastrukturräumen für Besucherinnen

und Besucher und Personal. Insbesondere fehlen WC-Anlagen. Die heute noch benutzte Baracke ist in abbruchreifem Zustand. Projektinhalt Geplant ist beim Stolleneingang an der See- strasse Horgen ein zweigeschossiger Beton- Zweckbau. Er wird im Erdgeschoss einen Mannschafts- und Technikraum, einen Gerä- te- und Materialraum sowie eine Werkstatt (mit Anschluss ans bestehende Schienennetz) aufweisen, im Obergeschoss Mehrzweckraum, Küche und Büro mit Archiv sowie Toiletten- anlagen. Die Inneneinrichtung wird auf das Notwendige beschränkt; die Wände bleiben roh und unverputzt, im Erdgeschoss ist als Bodenbelag ein Hartbetonüberzug vorge- sehen. Kosten Fr. 1 497 000 Gewünschter Betrag Fr. 400 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des Vereins beträgt Fr. 476 000. Die Gemeinde Horgen wurde um einen Beitrag von Fr. 400 000 ersucht. Von Stiftungen und Privaten werden Fr. 150 000 erwartet. Der Restbetrag muss über Dritte ge- deckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Das Projekt ist zweckmässig. Die verhältnismässig hohen Kosten sind durch die Hanglage und die aufwendigen Altlasten- sanierungen zu erklären. Dem Bergwerk kommt ausserordentlich grosse historische Bedeutung zu, insbesondere dem Portal zum Bergwerkstollen. Damit das Bergwerk auch in Zukunft der Bevölkerung erhalten werden kann, bedarf es einer sicheren und praktischen Infrastruktur. Ein Beitrag von Fr. 400 000 ist angebracht. Bewilligter Betrag Fr. 400 000 Auflagen Die Gewährung des Betrages ist an folgende Auflagen gebunden: – Der Betrag des Lotteriefonds richtet sich nach der Beitragshöhe der Gemeinde Hor- gen und wird allenfalls entsprechend ge- kürzt.

– Die Bauarbeiten müssen in enger Zusam- menarbeit mit der kantonalen Denkmal- pflege ausgeführt werden. – Das Portal zum Bergwerkstollen muss er- halten bleiben.

13. Stiftung Praktischer Umweltschutz: Informatik Bereich Umwelt und Bildung Gesuchstellende Stiftung Praktischer Umweltschutz Schweiz Organisation (Pusch): Die Stiftung unterstützt öffentliche und private Stellen (Schulen, Gemeinden, kan- tonale und eidgenössische Fachstellen, Fach- leute) bei der Lösung von Umweltproblemen. Projektrahmen Unter anderem bietet die Stiftung seit 20 Jah- ren Umweltunterricht an Schulen. Mit zwei- bis dreistündigen Lektionen (jährlich rund 3000 Lektionspakete) orientiert sie pro Jahr mehr als 60 000 Schülerinnen und Schüler zu Themen wie «Abfall und Recycling», «Wasser- und Gewässerschutz» sowie «Energie und Klima». Im Kanton wird dieser Unterricht in 65 Gemeinden angeboten und von Schülerin- nen, Schülern und Lehrpersonen sehr geschätzt. Projektinhalt Für die Organisation und Abwicklung der Schulbesuche wird zurzeit eine 15-jährige Soft- ware verwendet. Sie kann das stark gewach- sene Volumen nicht mehr bewältigen, sodass mehrere Teilarbeiten (z. B. Zuteilung der Lehr- kräfte an Schulen, Lohnauszahlungen, statisti- sche Auswertungen) zum Teil in Handarbeit erfolgen müssen. Deshalb hat Pusch entschie- den, das bisherige System abzulösen und eine bereits bestehende Standardsoftware anzu- schaffen. Dabei müssen einzelne ergänzende Programmierungen vorgenommen werden. Kosten Fr. 312 500 Gewünschter Betrag Fr. 90 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 62 500. Die Kan- tone AI, AR, BE, LU, SG, SO und TG sind um Beiträge von insgesamt Fr. 60 000 angefragt worden. Gemäss Pusch werden die Unter- richtsgemeinden das Vorhaben mit Fr. 100 000 unterstützen. Der Restbetrag muss über Dritte gedeckt werden.

Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Der Umweltunterricht von «Pusch» wird an Zürcher Schulen sehr ge- schätzt. Ein Beitrag ist gerechtfertigt, da eine leistungsfähige Software zur Qualitätssicherung des Umweltunterrichtes zwingend notwendig ist. Allerdings ist ein Anteil des Kantons von Fr. 90 000 zu hoch, Fr. 60 000 sind angemessen. Bewilligter Betrag Fr. 60 000 Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an die Auf- lage gebunden, dass die Stiftung eine Finanz- planung einführt, um Abschreibungen und Rückstellungen für die gesamte Büroinfrastruk- tur abbilden zu können. Damit kann sicherge- stellt werden, dass die nötigen Reserven für die künftige Beschaffung von Soft- und Hard- ware gebildet werden.

14. Jugendparlament: easy-vote.ch Bereiche Bildung, Politik Gesuchstellende Dachverband Schweizer Jugendparlamente Organisation (DSJ): Der DSJ vereinigt über 40 kommunale, regionale und kantonale Jugendparlamente und vertritt ihre Anliegen auf nationaler Ebene. Er koordiniert deren Aktivitäten und vermittelt Kontakte und Austauschprojekte und leistet Öffentlichkeitsarbeit. Projektrahmen Von den Jugendlichen zwischen 18 und 25 Jah- ren beteiligt sich nur eine Minderheit an Wah- len und Abstimmungen. Diese Altersgruppe kommuniziert zu einem grossen Teil über elektronische Medien, erhält aber Informa- tionen zu Wahlen und Abstimmungen gröss- tenteils über traditionelle Kommunikations- kanäle wie Printmedien, Plakataushang und Wurfsendungen. Projektinhalt Mit der Kampagne «easy-vote.ch» will der DSJ mit Partnerorganisationen (z. B. Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und Verband der Schweizer Studierendenschaf- ten) den Wähleranteil der Schweizerinnen und Schweizer zwischen 18 und 30 von 35% auf 40% steigern. Die Kampagne umfasst unter

anderem folgende Massnahmen: Über eine Internetplattform werden Wahlhilfen (poli- tisch neutrale Information, verständlich und ansprechend aufgearbeitet) zur Verfügung ge- stellt, das sogenannte «Abstimmungsbüechli» wird in einer Kurzfassung aufgeschaltet. Zu- dem werden für lokal aktive Organisationen erprobte Konzepte von Anlässen und Aktio- nen aufbereitet. Mit dem Projekt werden in erster Linie Frauen und junge Berufstätige angesprochen. Kosten Fr. 210 000 Gewünschter Betrag Fr. 14 500 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beläuft sich auf Fr. 20 000. Stiftungen und Gönner unterstützen das Vor- haben mit Fr. 60 000; der Bund beteiligt sich mit Fr. 50 000. Von den Kantonen wird ein Bei- trag von rund Fr. 95 000 erwartet. Der Rest- betrag muss über Dritte gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Durch das Projekt können junge Wählerinnen und Wähler motiviert werden, an Abstimmungen und Wahlen teilzu- nehmen, was in Anbetracht der niedrigen Wahlbeteiligung junger Schweizerinnen und Schweizer sinnvoll ist. So trägt das Projekt zur politischen Bildung bei. Bewilligter Betrag Fr. 14 500 Auflage Die Gewährung des Beitrages ist an die Auf- lage gebunden, dass der DSJ, darauf hinweist, dass die elektronische Kurzfassung des «Ab- stimmungsbüechlis» ein privates Produkt dar- stellt und nicht von Kantonen oder vom Bund genehmigt wurde.

15. Museumsgesellschaft Zürich: Rekatalogisierung Bereiche Bildung und Kultur Gesuchstellende Verein Museumsgesellschaft Zürich: Der Ver- Organisation ein besteht seit 1834. Sein Zweck besteht darin, in Zürich ein Literaturhaus mit Lese- sälen und einer Bibliothek zu unterhalten. Die Gesellschaft wird von der Bildungsdirektion subventioniert.

Projektrahmen 2003 trat die Museumsgesellschaft dem Biblio- theksverbund Nebis bei. Seit damals erfasst sie ihre Neuanschaffungen im elektronischen Nebis-Bibliothekssystem, wodurch die Bücher einer breiteren Öffentlichkeit katalogmässig zugänglich sind. Die älteren Bestände der Bibliothek sind im Alphabetischen Zentral- katalog der Zentralbibliothek verzeichnet und über ein anderes elektronisches System auf- findbar. Im vergangenen Jahr hat die Zent- ralbibliothek ein Rekatalogisierungsvorhaben begonnen mit dem Ziel, den Alphabetischen Zentralkatalog in den Nebis-Katalog zu integ- rieren und damit alle Titel über ein System zu- gänglich zu machen. Projektinhalt Im Rahmen des Rekatalogisierungsprojekts der Zentralbibliothek bietet sich dem Litera- turhaus die Möglichkeit, zu besonders güns- tigen Bedingungen auch die älteren Titel im Nebis-Katalog zu erfassen. Damit verbunden ist eine Generalrevision und Nachbearbeitung der nicht oder falsch verzeichneten Titel. So- mit würde der gesamte Bestand der Museums- gesellschaft einer breiteren Öffentlichkeit zu- gänglich. Das Projekt wird von einer privaten Firma durchgeführt, die Gesamtprojektleitung obliegt der Zentralbibliothek. Kosten Fr. 340 000 Gewünschter Betrag Fr. 153 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beläuft sich auf Fr. 92 000. Die Stadt Zürich unterstützt das Vorhaben mit Fr. 20 000. Zwei Stiftungen beteiligen sich mit Fr. 60 000. Der Restbetrag muss über Dritte ge- deckt werden. Stellungnahmen Das Projekt, ist zu unterstützen, da es in vieler- lei Hinsicht dem Bildungsstandort Zürich zu- gutekommt. Einzige Auflage ist die Beteili- gung der Stadt Zürich. Diese beteiligt sich wie ausgeführt mit Fr. 20 000. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Das Projekt ermöglicht es einer breiteren Öffentlichkeit, auf den gesamten

Bestand der Museumsgesellschaft zugreifen zu können. Zugleich bedeutet es eine Aufwer- tung des Bildungsstandortes Zürich. Es kommt hinzu, dass ohne diese Rekatalogisierung der heute noch im Alphabetischen Zentralkatalog der Zentralbibliothek aufgeführte Bestand katalogmässig nicht mehr auffindbar wäre. Bewilligter Betrag Fr. 153 000

16. Pestalozzi-Bibliothek Oerlikon: Umbau und Erweiterung Bereich Bildung Gesuchstellende Pestalozzi-Bibliothek Zürich PBZ: Die PBZ Organisation ist Trägerin der Pestalozzi-Bibliotheken. Sie wird von der Bildungsdirektion jährlich mit einer Subvention von Fr. 270 000 unterstützt. Diese Subvention ist insbesondere als eine Art Teilabgeltung für die auch zu einem beträcht- lichen Teil einem auswärtigen Publikum die- nenden Leistungen zu verstehen. Projektrahmen Die PBZ ist die öffentliche Stadtbibliothek von Zürich mit 16 Standorten; die PBZ erfüllt jedoch auch eine regionale Funktion. Die PBZ Oerlikon wurde 1970 im Gebäude Hofwiesen- strasse 379 am Bahnhof Oerlikon eingerichtet. Das Gebäude gehört der Stadt Zürich und ist im Inventar für schützenswerte Gebäude der Stadt aufgeführt. Der Standort ist für Pendlerinnen und Pendler ideal. 2009 zählte die Bibliothek 12 628 Benutzerinnen und Be- nutzer (2008: 12 307) und insgesamt 452 532 Ausleihen (2008: 445 497). Projektinhalt Der Publikumsbereich der Bibliothek soll erweitert werden, wodurch die Mietfläche von bisher rund 800 m2 auf insgesamt 1105 m2 steigt. Der Bibliotheksbetrieb wird moder- nisiert und besser auf die Bedürfnisse des Kundenkreises ausgerichtet. Die neue Biblio- thek wird 50 Arbeits- und Leseplätze und min- destens fünf EDV-/Internetarbeitsplätze mit Stehpulten aufweisen. Für Jugendliche und Kinder sind eigene Bereiche vorgesehen, die vom Rest der Bibliothek etwas abgeschirmt sind. Die Ausleihe erfolgt weitgehend an den

Selbstverbuchungsgeräten, die Rückgabe er- folgt (als Pilotversuch) erstmals automatisch. Das gesamte Umbauvorhaben ist eingebettet in die laufenden Arbeiten für die Neugestal- tung des Bahnhofplatzes Oerlikon. Gesamtkosten Fr. 3 875 000 Gewünschter Betrag Fr. 450 000 Übrige Finanzierung Die Stadt Zürich leistet einen Beitrag von Fr. 2 955 000. Die restlichen Kosten von Fr. 920 000 sind durch die PBZ zu decken. Bemerkung Das Gesuch konnte aufgrund fehlender Fondsmittel 2011 nicht mehr berücksichtigt werden. Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Allerdings ist der gewünschte Beitrag zu hoch, da der Kanton jährliche Sub- ventionen zugunsten der PBZ ausrichtet und die Bibliothek Oerlikon in erster Linie eine städtische Bibliothek ist. Ein Beitrag von Fr. 350 000 ist angemessen. Bewilligter Betrag Fr. 350 000 Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an folgende Auflagen gebunden:

1. Der behindertenspezifischen Einrichtun- gen müssen signalisiert werden.

2. Im Mietvertrag muss eine Option für die Verlängerung des Vertrages auf mindestens 20 Jahre enthalten sein.

17. Industriekulturelle Anlagen im Zürcher Oberland: Sanierung Bereich Industriearchäologie/Denkmalpflege Gesuchstellende Verein zur Erhaltung alter Handwerks- und Organisation Industrieanlagen im Zürcher Oberland (VEHI): Der VEHI ist die Dachorganisation für den Industriepfad Zürcher Oberland und eine Anzahl musealer Industrie- und Hand- werksanlagen im Zürcher Oberland. Projektrahmen Der Verein betreibt mehrere museale Anla- gen, allesamt in historischen Baudenkmälern (z. B. im Industrie-Ensemble Neuthal). Diese Baudenkmäler gehören dem Kanton, dem VEHI selbst oder assoziierten Vereinsmitglie- dern. Der Verein will, dass diese Anlagen

durch die Bevölkerung nicht nur als stumme, sondern betreibbare Zeugen einer vergange- nen Zeit erlebt werden können. Der Verein plant für die nächsten Jahre fünf Vorhaben. Projektinhalt Es sind dies: – Wechselausstellung zum 100-jahrigen Jubi- läum der Jungfraubahn: Im Zentrum der Ausstellung steht der Zürcher Oberländer Industrielle Adolf Guyer-Zeller, der Er- bauer der Bahn. Die Ausstellung soll über mehrere Jahre im Neuthal gezeigt werden und auch ausserkantonales Publikum an- locken. – Einrichtung einer Handstickerei im Neu- thal: Im ehemaligen Baumwollmagazin des Industrieensembles wird eine museale Handstickerei mit Stickmaschinen einge- richtet. Dieses Handwerk ist vom Ausster- ben bedroht. Ziel des Vorhabens ist es, die Handstickerei beim Besuch von Gruppen betreiben zu können. – Installation einer Transmissionsanlage im Neuthal: Zum Antrieb der historischen Webstühle der Sammlung in Neuthal wird eine Transmissionsanlage installiert. Es ist beabsichtigt, die Maschinen typengerecht betreiben zu können. – Einrichtung eines Brauereimuseums in Uster: Im Keller des Sudhauses der ehema- ligen Brauerei Uster soll eine Ausstellung mit Gegenständen aus der Brauereizeit entstehen. – Erneuerung der Infotafeln am Industrie- pfad Zürcher Oberland. Die heutigen Tafeln sind 30-jährig und müssen revidiert werden, ebenso sind ein neuer Text und eine neue Gestaltung notwendig. Der VEHI richtet seinen Mitgliedern, die an den Vorhaben beteiligt sind, eine Abgeltung von Fr. 15 pro Stunde aus. Dadurch soll gemäss VEHI den sehr beanspruchten Vereinsmit- gliedern/Fachleuten eine Form von Anerken- nung zukommen.

Kosten Fr. 481 000 Gewünschter Betrag Fr. 300 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des VEHI beträgt Fr. 178 000. Der Restbetrag muss über Dritte gedeckt wer- den. Bemerkung Die Stadt Uster hat die Finanzierung der Info- tafeln zum Industrielehrpfad auf dem Stadt- gebiet übernommen. Die Gemeinden Bauma und Bäretswil haben dem VEHI für weitere Vorhaben Beiträge zugesagt. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Bei den fünf Teilvorhaben han- delt es sich um Vorhaben, welche die indus- trielle Vergangenheit des Zürcher Oberlands thematisieren. Die Projekte führen zu einer Aufwertung der vom VEHI bereits seit vielen Jahren mit viel Eigeninitiative und eigenen Mitteln betriebenen musealen Anlagen, was das kulturhistorische Angebot des Zürcher Oberlands bereichert. Bewilligter Betrag Fr. 300 000 Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an die Auf- lage gebunden, dass die Denkmalpflege bei der schrittweisen Erneuerung der Infotafeln in die Herstellung (Text und Layout) mitein- bezogen wird, insbesondere was die Textteile betrifft. Die Denkmalpflege behält sich zudem ein abschliessendes inhaltliches Lektorat der Texte vor.

18. Kulturama: Erweiterung Bereich Bildung Gesuchstellende Stiftung Kulturama – Museum des Menschen: Organisation Die Stiftung bezweckt den Betrieb des Schul- museums Kulturama, das mit Ausstellungen und Workshops die Evolution von Tier und Mensch, die Humanbiologie und Gesichts- punkte der Kulturgeschichte des Menschen erläutert und dokumentiert. Projektrahmen Zwischen dem 1. Juli und dem 4. September 2011 zeigte das Kulturama die Sonderaus- stellung «Wie wir lernen». Diese interaktive Lernausstellung thematisiert das lebenslange

Lernen aus neurologischer und lernpsycho- logischer Sicht. Sie erwies sich innert kurzer Zeit als erfolgreichste Präsentation in der 33-jährigen Geschichte des Kulturama. Auf- grund der grossen Nachfrage möchte das Kul- turama die Ausstellung in sein ständiges Ange- bot aufnehmen, dazu benötigt es aber mehr Raum. Von den Schulklassen, die das Kultur- ama besuchen, stammen 37% aus der Stadt Zürich, 47% aus dem übrigen Kanton. Projektinhalt Das ans Kulturama angrenzende Spielzeug- museum wird nach Stein am Rhein verlegt, die frei werdenden Räume sollen verkauft werden. So bietet sich dem Kulturama die einmalige Gelegenheit, das Untergeschoss des ehema- ligen Spielzeugmuseums und somit die not- wendigen Zusatzräume (180 m2) erwerben zu können. Die entsprechenden Räume eigenen sich gut für den vorgesehenen Museumsbe- trieb, auch die notwendigen Sanitärräume sind vorhanden. Kosten Fr. 871 000 Gewünschter Betrag Fr. 400 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beläuft sich auf Fr. 220 000. Stiftungen Institutionen und Vereine unter- stützen das Vorhaben mit Fr. 251 000. Der Restbetrag muss über Dritte gedeckt werden. Die Stadt Zürich hat das Kulturama in den vergangenen Jahren mit hohen Beiträgen unterstützt (rund 3,4 Mio. Franken), dank de- nen das Kulturama baulich saniert und erwei- tert werden konnte. Aus diesem Grund ist es gerechtfertigt, von der Stadt für die anstehen- de Erweiterung keinen zusätzlichen Beitrag zu erwarten. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Es ist sinnvoll, wenn die Aus- stellung «Wie wir lernen» im Kulturama Teil der Dauerausstellung wird. Somit sind auch

die Erweiterung des Kulturama ausgewiesen und eine grosszügige Unterstützung gerecht- fertigt. Bewilligter Betrag Fr. 400 000 Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an die Auf- lage gebunden, dass die Stiftung mit den Ver- käufern verhandelt, ob nicht der Marktwert (anstelle des errechneten Fortführungswertes) als Grundlage für die Festlegung des Verkaufs- preises gelten soll.

19. Theater am Neumarkt: Technische Investitionen und Jubiläumsproduktion Bereich Kultur Gesuchstellende Theater am Neumarkt AG: Zweck der Gesell- Organisation schaft ist der Betrieb des Theaters Neumarkt in Zürich – eines professionellen Ensemble- theaters –, das mit einem modernen, gegen- wartsbezogenen Programm künstlerisch hohe Ansprüche erfüllt. Projektrahmen Die Stadt Zürich ist Eigentümerin der Thea- terliegenschaft und führt dort für vorgesehene Fr. 600 000 mehrere Sanierungsarbeiten durch. Bei dieser Gelegenheit beabsichtigt das Thea- ter, eine Teilerneuerung der technischen In- frastruktur vorzunehmen. Zudem plant es zur Feier des 45-jährigen Bestehens die Auffüh- rung einer Jubiläumsproduktion. Projektinhalt Bei den technischen Investitionen handelt es sich um die Erneuerung von veralteten und fehleranfälligen Anlagen wie Beleuchtung, Tri- bünenpodesterie, Regal-, Vorhang- und Schie- nensystem. Ebenfalls müssen Ton- und Video- einrichtung sowie EDV ersetzt oder ergänzt werden, damit sie den gegenwärtigen Anfor- derungen gerecht werden. Zudem muss ein neues Fahrzeug angeschafft werden, weil die Reparaturkosten des alten Fahrzeugs stetig ansteigen. Die geplanten Investitionen betra- gen Fr. 999 900.20

Als Jubiläumsproduktion plant das Theater Neumarkt, «Woyzeck» mit Musik von Tom Waits zu inszenieren. Für dieses ausserge- wöhnliche Schauspiel- und Musikvorhaben konnte das Theater eine ganze Musikband und ein hochkarätiges Team verpflichten. Die vorgesehenen Aufwendungen betragen Fr. 220 000. Kosten Fr. 1 219 900.20 Gewünschter Betrag Fr. 499 900.20 Übrige Finanzierung Die Eigenleistungen belaufen sich auf Fr. 120 000. Die Stadt unterstützt das Vor- haben mit Fr. 600 000. Der Restbetrag muss über Dritte gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Das Theater Neumarkt bildet einen festen und wichtigen Bestandteil des kulturellen Angebots im Kanton. Die geplan- te Erneuerung der technischen Infrastruktur ist dringend, zumal der Spielplan des Theaters unter der heutigen Direktion bedeutend dichter geworden ist, was zu einer höheren Abnutzung der Einrichtung führt, aber kultur- politisch vorteilhaft ist. Nur mit einer funk- tionierenden technischen Infrastruktur kann das Theater weiterhin einen professionellen und zeitgemässen Betrieb gewährleisten. Unter Berücksichtigung, dass die Standortge- meinde bauliche Massnahmen von Fr. 600 000 finanziert und die Gesuchstellerin eine Eigen- leistung von Fr. 120 000 erbringt, ist ein Beitrag von Fr. 499 900.20 bzw. Fr. 500 000 gerecht- fertigt. Bewilligter Betrag Fr. 500 000 Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an folgende Auflagen gebunden: – Das Theater weist nach, dass die Stadt In- vestitionen für Fr. 600 000 tätigt. – Vor einer Auszahlung des Betrages legt das Theater der Fachstelle Kultur die entspre- chende Kostenaufstellung vor. Die Fach- stelle weist den Lotteriefonds an, den ent- sprechenden Betrag auszuzahlen.

20. Raumplanung: Wanderausstellung Bereiche Raumplanung, Ökologie Gesuchstellende Projektteam «Darum Raumplanung»: Das Organisation Projektteam besteht aus Vertretungen des Schweizer Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) und des Netzwerks Stadt und Land- schaft der ETH Zürich. Das Team hat sich eigens zur Erarbeitung und Durchführung der Ausstellung gebildet. Projektrahmen Die Ansprüche der einzelnen Bürgerin und des einzelnen Bürgers an den Raum hinter- lassen ihre Spuren in der Lebensumwelt. Die Schweiz als Lebens-, Wirtschafts-, Erholungs- und Naturraum erfuhr in den vergangenen 100 Jahren eine riesige Veränderung. Die Schweiz mit ihren Infrastrukturen ermöglicht das tägliche Leben, Arbeiten, Einkaufen und die Freizeitgestaltung. Um auch in Zukunft eine lebenswerte und wirtschaftlich erfolgrei- che Schweiz erhalten zu können, gilt es, mit den vorhandenen Mitteln und der verfüg- baren Fläche haushälterisch umzugehen. Die öffentliche Debatte über das Raumkonzept Schweiz, die laufenden Arbeiten an der Revi- sion des Raumplanungsgesetzes und die Landschaftsinitiative bringen es mit sich, dass in jüngster Zeit raumplanerische Themen wieder verstärkt in der breiten Öffentlichkeit diskutiert werden. Projektinhalt Ziel des Projektes ist, die grundlegenden Zu- sammenhänge zwischen Siedlungsgestaltung, Verkehrsverhalten, Infrastrukturbau und -un- terhalt, Ressourcenverbrauch, Landschafts- erhalt sowie Schutz des Lebensraumes vor Naturgefahren zu veranschaulichen. Das Pro- jekt besteht einerseits aus einer Wanderaus- stellung, die ab April 2012 bis Ende Oktober 2012 in einem Schiffscontainer auf öffentli- chen Plätzen in der ganzen Schweiz gezeigt werden soll. Die Standorte der Ausstellung hängen unter anderem davon ab, welche Kan- tone sich an der Finanzierung der Ausstellung

beteiligen. Die Ausstellung ist in sieben Berei- che gegliedert, an denen je nach Standort wechselnde Ausstellungsinhalte auf Deutsch, Französisch und Italienisch vermittelt werden. Zudem umfasst das Projekt ein Internetpor- tal, das es Interessierten ermöglicht, sich ver- tieft mit der Thematik der Raumplanung aus- einanderzusetzen. Für Schulen wird didakti- sches Material bereitgestellt. Kosten Fr. 1 087 500 Gewünschter Betrag Fr. 70 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistungen belaufen sich auf Fr. 360 000. Private und Stiftungen unterstüt- zen das Vorhaben mit Fr. 212 000, der Bund mit Fr. 30 000. Die kantonalen Raumplanungs- ämter und Lotteriefonds wurden um einen Beitrag von Fr. 380 000 ersucht. Der Restbe- trag muss über Dritte gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Es ist zu erwarten, dass es mithilft, die Bevölkerung für raumplanerische Fragen und Probleme zu sensibilisieren. Bewilligter Betrag Fr. 70 000

21. Alfred-Escher-Stiftung: Elektronische Edition der Briefe von Escher Bereich Bildung und Kultur Gesuchstellende Alfred-Escher-Stiftung: Sie wurde 2006 er- Organisation richtet mit dem Ziel, die Persönlichkeit sowie das wirtschaftliche und staatspolitische Wir- ken Alfred Eschers (1819–1882) in geeigneter Form darzustellen. Die Stiftung fördert die historisch-kritische Erforschung von Eschers Schaffen und stellt die gewonnenen Erkennt- nisse der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung. Projektrahmen Alfred Escher war eine prägende Figur seiner Zeit. Seine Korrespondenz stellt einen par- tei-, sozial-, mentalitäts-, wirtschafts- und wis- senschaftsgeschichtlich bedeutenden Fundus dar. Die Alfred-Escher-Stiftung veröffentlicht die Briefe von und an Escher im Rahmen eines multimedialen Editionsprojekts in ge- druckter und elektronischer Form (e-Edition).

Projektinhalt Während die gedruckte Edition lediglich ausgewählte Briefe berücksichtigt, hat die e-Edition das Ziel, alle Briefe von und an Escher vollständig zu veröffentlichen. Somit umfasst das digitale Projekt rund 4500 Briefe (rund 25 000 Seiten), die jeweils mit weiteren Informationen und inhaltlichen Kommentaren verknüpft sind. Die digitale Veröffentlichung ermöglicht ein bequemes Auffinden von ge- suchten Inhalten. Das Staatsarchiv hat bei der Ausarbeitung des Vorhabens eng mit der Alfred-Escher-Stiftung zusammengearbeitet. Die vorgesehene Edition bildet ein gemein- sames Pilotvorhaben. Kosten Fr. 2 185 000 Gewünschter Betrag Fr. 500 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung der Stiftung beträgt Fr. 775 000. Die Stadt Zürich beteiligt sich mit Fr. 500 000. Der Restbetrag muss über Dritte gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Es ermöglicht einem brei- ten Kreis von Fachpersonen und interessier- ten Laien den Zugriff auf einen Bestand an Briefen, der für die Geschichte des Kantons für das 19. Jahrhundert von grosser Bedeutung ist. Diese Bedeutung rechtfertigt einen Bei- trag von Fr. 500 000. Bewilligter Betrag Fr. 500 000

22. Schweizerschule Mexico: Erweiterung Bereich Bildung Gesuchstellende Colegio Suizo de México Organisation Projektrahmen Die Schweizerschule Mexiko ist im Sinne des Auslandschweizer-Ausbildungsgesetzes vom Bund anerkannt. Als Schweizerschule im Aus- land unterstützt sie die kulturelle Präsenz der Schweiz in Mexiko. Dank ihrer hohen päda- gogischen Qualität ist sie in ihrem Gastland anerkannt und gut verankert. Die Schülerin- nen und Schüler erhalten auf der Grundlage

des kantonalen Lehrplans eine mehrsprachige und fundierte Ausbildung, die ihnen den An- schluss an die weiterführenden Schulen in der Schweiz ermöglicht. Seit Mitte der 70er-Jahre ist der Kanton Patronatskanton der Schwei- zerschule Mexiko. Zurzeit besuchen rund 1240 Schülerinnen und Schüler an drei Standorten (Hauptschule Me- xiko-Stadt, Zweigschulen in Cuernavaca und Guerétaro) die Schweizerschule. Unterrichtet werden die vier Stufen Vorkindergarten/Kin- dergarten/Vorschule, Primarschule, Sekundar- schule und Gymnasium bis zur Matur. Aus Kapazitätsgründen muss die neu gegründete Filialschule Querétaro (180 Schülerinnen und Schüler) baulich erweitert werden. Projektinhalt Anstelle von gemieteten Räumen ist für den Campus Querétaro ein Neubau auf einem im vergangenen Jahr erworbenen Grundstück vorgesehen. Geplant sind vorerst Bauten für die drei Schulbereiche Vorkindergarten/Kin- dergarten, Primarstufe und Sekundarstufe. In einer zweiten Phase folgen Sportanlagen. Das Gymnasium soll danach erstellt werden. Die Unterrichtsräume der Vorschul-/Kinder- gartenstufe sind in Pavillons mit direkten Ausgängen zur umgebenden Grünzone unter- gebracht. Die folgenden Schulstufen sind zwei- geschossig um einen zentralen Platz vorge- sehen: je sechs Klassenzimmer für die Primar- und die Sekundarstufe sowie der später anzu- bauende Gymnasiumstrakt. Jeder Stufe sind auch die entsprechenden Spezial- und Grup- penräume zugeordnet. Das Gesuch an den Kanton betrifft die erste Phase sowie den Bau der Sportanlagen. Hinzu kommen die Möblie- rung der Schulzimmer und das Beschaffen von 25 Laptops. Gesamtkosten erste Phase, Sportanlagen, Fr. 2 137 000 Mobiliar Gewünschter Betrag Fr. 500 000

Übrige Finanzierung Die Eigenleistung der Schule beträgt Fr. 1 175 350. Das Komitee für Schweizer Schulen im Ausland (Bund) leistet einen Überbrückungskredit von rund Fr. 30 000. Der offene Restbetrag muss durch Dritte gedeckt werden. Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Das Vorhaben ist zweckmässig und gut begründet. Der Schweizerschule Me- xiko kommt grosse pädagogische, aber auch kulturelle Bedeutung zu. Bewilligter Betrag Fr. 500 000 Auflagen Die Gewährung ist an folgende Auflagen gebunden: – Die Schweizerschule Mexiko hat dem Lotte- riefonds bis zum Vorliegen der Bauschluss- abrechnung jährlich einen Jahresbericht zuzustellen. – Die Schweizerschule hat gegenüber dem Lotteriefonds in ihrer Bauschlussabrech- nung das Vorhaben auch fotografisch zu dokumentieren.

23. Waldprojektwochen: Pilotvorhaben für Schülerinnen und Schüler Bereiche Bildung, Ökologie Gesuchstellende Volksschulamt Organisation Projektrahmen Eine von der Bildungsdirektion 2009 erstellte Expertise hat ergeben, dass das Ziel, natur- wissenschaftliche Vorgänge verstehbar zu machen, in der allgemeinbildenden Schule nicht genügend erreicht wird. Die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an Waldpro- jektwochen ist eine der Möglichkeiten, um Naturwissenschaften im Unterricht besser zu verankern. Dabei arbeitet das Volksschulamt mit der Bildungswerkstatt Bergwald (BWBW) zusammen, die seit vielen Jahren Waldprojekt- wochen für Klassen der Sekundarstufe I an- bietet und als langjährige Stiftung für Jugend- pädagogik im Schulfeld, in Fachkreisen und in einer breiten Öffentlichkeit einen guten Ruf geniesst.

Projektinhalt Die BWBW bietet mit ihren Bergwaldwochen Lernmöglichkeiten an, die das öffentliche Schulwesen nicht leisten kann. In diesen Ar- beitswochen, die auch der Pflege des Bergwal- des dienen, werden ökologische, soziale und ökonomische Lerninhalte vermittelt. Nach dem Motto «Nur was man persönlich wirklich kennt, kann man auch schützen» erhalten Schülerinnen und Schüler durch beruflich und pädagogisch qualifizierte Kurs- und Gruppen- leiterinnen und -leiter Anleitung im Anlegen und Pflegen von Wegen, in der Baumpflege usw. Seit 2003 haben insgesamt 27 Klassen der Sekundarstufe I der öffentlichen Volksschule sowie sechs Klassen von Kantonsschulen das Angebot der Stiftung BWBW genutzt. Diese Möglichkeit wird nun verbreitert, indem der Kanton im Rahmen eines vierjährigen Pilot- projektes Beiträge an den Einsatz interessier- ter Klassen leistet. Die Kosten für eine Arbeits- woche (für eine Klasse mit 24 Schülerinnen und Schülern) betragen Fr. 24 681. Die Stif- tung BWBW übernimmt den Grossteil der Kosten, sodass noch Fr. 6720 zu decken sind. Die Auswahl der Klassen erfolgt durch die Stiftung BWBW. Gesamtkosten pro Arbeitswoche (gerundet) Fr. 24 680 Gewünschter Betrag Fr. 500 000 Übrige Finanzierung Die Stiftung leistet pro Arbeitswoche einen Beitrag von Fr. 17 960, sodass insgesamt noch ein Beitrag von Fr. 6720 offenbleibt. Die Stif- tung Umweltbildung (auf Gesuch hin) über- nimmt Fr. 2000, der Kantonsbeitrag wird mit Fr. 2400 budgetiert. Von den Schulgemeinden bzw. den Klassen wird erwartet, dass sie den Restbetrag von Fr. 2320 decken. Die Stiftung stellt jeweils der Bildungsdirektion Rechnung über die Anzahl der Zürcher Schülerinnen und Schüler. Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Bewilligter Betrag Fr. 500 000

Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an folgende Auflagen gebunden: – Die Bildungsdirektion prüft stichproben- artig die Durchführung der Arbeitswochen. – Die Bildungsdirektion überprüft die insge- samt erreichten Ergebnisse der Arbeits- wochen und fasst sie in einem Kurzbericht zusammen; sie kann allenfalls Änderungen am Konzept der Arbeitseinsätze verlangen. – Die Bildungsdirektion prüft im Rahmen des Pilotvorhabens, wie die Lehrplanziele erreicht werden, und leitet notwendige Kor- rekturen ein. Sie erarbeitet Modelle zur langfristigen Finanzierung bzw. Weiterfüh- rung der Arbeitswochen. – Nach Gewährung kann eine Tranche von Fr. 150 000 sofort an die Bildungsdirektion überwiesen werden. Die weiteren Tranchen werden aufgrund der jährlichen Abrech- nung sowie einer Prognose über die Anzahl der jeweils im Folgejahr teilnehmenden Jugendlichen festgelegt.

24. Kellertheater Winterthur: Sanierung Bereich Kultur Gesuchstellende Verein für das Kellertheater «Goldige Organisation Schluuch», Winterthur: Der Verein betreibt das gleichnamige Theater, das dem zeitgenös- sischen Sprechtheater verpflichtet ist und jährlich fünf Eigenproduktionen zur Auffüh- rung bringt. Die Stadt Winterthur unterstützt den Verein mit jährlich rund Fr. 178 000. Projektrahmen Das Kellertheater an der Marktgasse in Win- terthur besteht seit 40 Jahren. In diesem Zeit- raum verwirklichte es unzählige Ur- und Erst- aufführungen von namhaften Bühnenwerken. In der Spielzeit 2011/12 hat ein neues, kom- petentes Leitungsteam die Verantwortung für den Betrieb des Theaters übernommen. Das Theater ist dringend sanierungsbedürftig. Ober- flächen und Möblierung sind abgenutzt, die Bühnentechnik entspricht nicht mehr den

heutigen Anforderungen. Es ist deshalb vor- gesehen, Raum und Infrastruktur des Theaters umfassend zu erneuern. Völlig vernachlässigt wurde in den vergangenen Jahren der Öffent- lichkeitsauftritt (Internetkommunikation). Projektinhalt Im Rahmen der anstehenden Sanierung wer- den die Bestuhlung und die darunter befind- liche Holzpodesterie ersetzt. Dadurch ent- steht ein flexibel nutzbarer Raum, der auch vermietet werden kann. Gleichzeitig erfolgt eine Erneuerung der Heizung. Hinzu kommen die Erneuerungen in den Bereichen Licht, Ton und Regie. Gesamtkosten Fr. 302 865 Gewünschter Betrag Fr. 200 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des Theaters beträgt Fr. 12 865. Die Stadt Winterthur hat einen Bei- trag von Fr. 90 000 zugesichert. Auf Beitrags- gesuche an Stiftungen wird verzichtet, weil diese Stiftungen um Mitfinanzierung einer Jubiläumsproduktion ersucht werden. Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Das Theater leistet einen be- deutsamen Beitrag an das Theaterschaffen und trägt mit zur kulturellen Vielfalt im Raum Winterthur. Eine Etappierung der vorgesehenen Mass- nahmen ist nicht sinnvoll. Eine Kürzung des beantragten Betrages würde das gesamte Pro- jekt gefährden. Bewilligter Betrag Fr. 200 000

25. Kappelerhof: Planung der Revitalisierung und Entwicklung der historischen Bausubstanz Bereiche Denkmalpflege, Kultur Gesuchstellende Verein Kappelerhof (VKH): Der Verein ist Organisation Eigentümer der Domäne Kloster Kappel. VKH- Mitglieder sind die 13 Kirchgemeinden des Bezirks Affoltern und die Ev.-ref. Landes- kirche des Kantons. Der VKH setzt sich zum Ziel, die Domäne Kloster Kappel langfristig zu erhalten und nachhaltig weiterzuentwickeln.

Projektrahmen Die Domäne besteht aus Liegenschaften und rund 56 ha Land bzw. Wald. Sie bildet mit dem ehemaligen Kloster einen einzigartigen histo- rischen Ort und ein Baudenkmal von natio- naler Bedeutung. Die Klosterkirche und das Pfarrhaus sind im Besitz des Kantons (wobei geplant ist, das Pfarrhaus der Kirchgemeinde Kappel a. A. abzugeben). Klosterkirche, Pfarr- haus und mehrere weitere Gebäude der Do- mäne sind denkmalgeschützt. Die Landes- kirche führt in der Domäne ein Seminarhotel und Bildungshaus. Der Landwirtschaftsbe- trieb ist verpachtet. Andere Liegenschaften sind als Wohnungen oder als Gewerberäume vermietet. Insgesamt besteht für die Domäne ein grosser Unterhalts- und Investitionsbedarf. Projektinhalt Der VKH setzt sich mit dem Programm «Do- mäne Kloster Kappel: Revitalisierung und Ent- wicklung der historischen Bausubstanz» das Ziel, die Gesamtanlage durch zahlreiche Mass- nahmen (Erneuerung der Infrastruktur, Ent- flechtung des Landwirtschaftsbetriebs, energe- tische und statische Sanierung der Gebäude, bessere Nutzung vorhandener Raumreserven) aufzuwerten, dadurch bestehende Unterhalts- und Umnutzungsrückstände abzuarbeiten und damit den notwendigen Spielraum zu schaf- fen, um künftige Projekte weitgehend selbst bewältigen zu können. In einer ersten Phase (2012/13) will der VKH im Rahmen eines Wettbewerbverfahrens ein Gesamtprojekt erarbeiten, das folgende Themenbereiche um- fasst: Erscheinungsbild und Erschliessung, Erneuerung der Infrastruktur, Ausbau des Angebotes für Besucherinnen und Besucher (einschliesslich Gäste sowie Schülerinnen und Schüler und der Infrastruktur für kulturelle Zwecke), energetische und statische Sanie- rung der Bauten, Ausbau von Wohnraum, Ent- flechtung und werterhaltender Unterhalt im Landwirtschaftsbetrieb. Für die Projektierungs- phase sind Kosten von Fr. 1 007 000 budgetiert. Die Umsetzung der einzelnen Teilprojekte soll

von 2015 bis 2020 erfolgen. Es ist vorgesehen, dem Lotteriefonds voraussichtlich 2013 ein Gesuch um einen Beitrag von rund 10 Mio. Franken zur Mitfinanzierung der anstehenden Massnahmen einzureichen. Gesamtkosten Fr. 1 007 000 Gewünschter Betrag Fr. 500 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des VKH beträgt Fr. 375 000, von der Ev.-ref. Landeskirche wird ein Beitrag von Fr. 32 000 gewünscht, rund Fr. 100 000 sollen Stiftungen beisteuern. Der Restbetrag muss durch Dritte gedeckt werden. Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die Klosteranlage mit ihren Ge- bäuden und der hochwertigen Umgebung ist ein Baudenkmal von grosser Ausstrahlung. Die angestrebte Revitalisierung ist aus baufach- licher Sicht notwendig und sinnvoll. Aufgrund der hohen Bedeutung des Bauensembles Kloster Kappel ist ein grosszügiger Beitrag zu- gunsten der Projektierungsphase angemessen. Eine sorgfältige Projektierung des Vorhabens ist zentral für den Erfolg der Entwicklung der Domäne. Bewilligter Betrag Fr. 500 000 Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an folgende Auflagen gebunden: – Das gesamte Vorhaben muss in enger Zu- sammenarbeit mit der Kantonalen Denk- malpflege und in Teilen mit der Direktion der Justiz und des Innern durchgeführt werden. – In der Wettbewerbsjury müssen das Kan- tonale Hochbauamt und die Kantonale Denkmalpflege mit Stimmrecht vertreten sein. Das Ausschreibungsverfahren für den Wettbewerb unterliegt den Vorschriften nach GATT/WTO. – Das zur Diskussion stehende Areal des ehemaligen Zisterzienserklosters umfasst die archäologische Zone Kappel am Albis AZ 5. Im Falle von Bauarbeiten ist der Bau-

beginn mit der Kantonsarchäologie so früh wie möglich abzusprechen, damit vorgängig die nötigen Sondierungen und allenfalls Ret- tungsarbeiten durchgeführt werden können. Den Anordnungen der Kantonsarchäologie ist Folge zu leisten. – Falls in Abwesenheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kantonsarchäologie Funde zum Vorschein kommen, so darf die Fundsituation nicht verändert werden. Die Funde sind dem Gemeinderat und der Kan- tonsarchäologie umgehend anzuzeigen. – Bei Bauarbeiten im Bereich der Kloster- kirche gehen Kosten für die Feldarbeit und das archivfähige Aufarbeiten der Doku- mentation gemäss § 204 PBG zulasten des Kantons. – Bei Bauarbeiten im Bereich des Pfarr- hauses gehen Kosten für die Feldarbeit und das archivfähige Aufarbeiten der Doku- mentation gemäss § 204 PBG zulasten der Kirchgemeinde Kappel a. A.

26. infoSekta: Erneuerung und Verbesserung der Infrastruktur Bereiche Bildung/Soziales Gesuchstellende Fachstelle infoSekta: Die Fachstelle wurde 1991 Organisation gegründet. Sie ist die einzige konfessionell un- abhängige Fachstelle zum Thema Sekten und sektenähnliche Phänomene in der Deutsch- schweiz. Die Stelle bietet Information, Bera- tung, Prävention und Fortbildung für Fachper- sonen im Sozial-, Gesundheits- und Bildungs- bereich. Projektrahmen Im Betriebsjahr 2010 verzeichnete die Fach- stelle insgesamt 1517 Beratungskontakte (ge- genüber dem Vorjahr hat die Anzahl der Erstanfragen um 18% und die Anzahl der Beratungskontakte insgesamt um 42% zuge- nommen). Mehr als 40% aller Anfragen 2010 stammten aus dem Kanton. Die gegenwärtige technische Infrastruktur genügt den betrieb- lichen Anforderungen nicht mehr.

Projektinhalt InfoSekta muss einerseits die veraltete Tele- fonanlage und insbesondere die störungsan- fällige Informatik ersetzen. Die derzeit sepa- rat geführten Fall- und Archivdatenbanken sollten zusammengeführt werden, um eine raschere Datenverarbeitung und einen besse- ren Informationszugriff zu ermöglichen. Info- Sekta beabsichtigt, das Archiv zukünftig nur noch elektronisch zu führen. Dazu ist insbe- sondere die Anschaffung eines leistungsfä- higen Scanners notwendig. Anderseits möchte infoSekta die Dienstleistungen zugunsten der Kundinnen und Kunden verbessern und zu diesem Zweck mithilfe von Social Media wich- tige Informationen einer breiteren Öffentlich- keit zugänglich machen. Hinzu kommt eine gezielte Erweiterung der Präsenzbibliothek. Gesamtkosten Fr. 118 030 Gewünschter Betrag Fr. 78 013 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung von infoSekta beträgt Fr. 5000. Fr. 5000 werden von der Stadt Zürich erwartet. Die Lotteriefonds der Kantone Aargau und Bern wurden um je Fr. 10 000 angefragt. Von Stiftungen wird insgesamt ein Beitrag von Fr. 10 000 gewünscht. Der Rest- betrag muss über Dritte gedeckt werden. Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Ein zuverlässiges, aktuelles In- formations- und Beratungsangebot setzt eine gut organisierte, praktikable und leistungs- fähige Infrastruktur voraus. Das Vorhaben ist sinnvoll und zweckmässig. Der vom Kanton gewünschte Betrag ist gegenüber dem Betrag, der von anderen Kantonen erwartet wird, hoch. Eine Kürzung am nachgesuchten Betrag ist gerechtfertigt. Um die Verwirklichung des Vorhabens jedoch nicht zu gefährden, soll sie moderat erfolgen. Bewilligter Betrag Fr. 70 000

27. 16. Eidgenössisches Akkordeon-Musikfest 2012, Winterthur Bereich Kultur Gesuchstellende Verein Eidgenössisches Harmonika- und Ak- Organisation kordeon-Musikfest 2012 (EHAMF): Der Ver- ein ist verantwortlich für die Organisation und Durchführung des gleichnamigen Musikfestes vom 9. und 10. Juni 2012 in Winterthur. Projektrahmen Seit 1951 finden die nationalen Harmonika- und Akkordeon-Musikfeste alle vier Jahre statt. Für das diesjährige Fest zeichnet die Vereini- gung Winterthurer Harmonikaspieler verant- wortlich. Sie hat den Verein EHAMF 2012 gegründet, der das Musikfest auf eigene Rech- nung durchführt. Im Kanton verfügt der Eidgenössische Harmonika- und Akkordeon- Verband über 33 Sektionen mit rund 220 Mit- gliedern. Projektinhalt Am Musikfest nehmen rund 120 Formationen mit rund 2000 Musikerinnen und Musikern aus der Deutsch- und Westschweiz teil. Der Wettbewerb ist unterteilt in die Kategorien Solisten, Duos, Trios, Gruppen, Orchester und Schwyzerörgeli-Formationen, jeweils geglie- dert in verschiedene Stärkeklassen und Alters- kategorien. Neben den Wettbewerben sind öffentliche Konzerte in der Winterthurer Alt- stadt vorgesehen. Gesamtkosten Fr. 422 631 Gewünschter Betrag Fr. 30 000 Übrige Finanzierung Die Stadt Winterthur leistet einen Beitrag von Fr. 50 000. Aus den Eintritten werden Ein- nahmen von Fr. 115 000 erwartet, aus der Fest- wirtschaft Fr. 60 000. Die Teilnehmenden leis- ten Fr. 10 000. Der Restbetrag muss durch Dritte gedeckt werden. Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Das Musikfest bietet den Zür- cher Sektionen die Möglichkeit, sich einer brei- teren Öffentlichkeit präsentieren zu können. Bewilligter Betrag A-fonds-perdu-Beitrag Fr. 15 000 Defizitbeitrag Fr. 15 000 Total Fr. 30 000

28. 5. Welt Jugendmusik Festival 2012, Zürich Bereich Kultur Gesuchstellende Verein OK 5. Welt Jugendmusik Festival Zü- Organisation rich: Der Verein organisiert das gleichnamige Festival im Juli 2012. Projektrahmen Vom 6. bis 10. Juli 2012 findet nach 1985, 1992, 1999 und 2005 zum fünften Mal ein Welt Jugendmusik Festival in Zürich statt. Rund 80 Orchester und Gruppen mit insgesamt etwa 4000 Musikerinnen und Musikern aus aller Welt werden daran teilnehmen. Projektinhalt Das Festival umfasst verschiedene Wettbe- werbe in den Kategorien Harmonie-Blas- orchester, Brass-Band, Marschmusik, Musik- show usw. Während des Festivals werden die Orchester auf öffentlichen Plätzen der Stadt und in der Region auftreten. Aus dem Kanton nehmen 16 Jugendorchester teil. Gesamtkosten Fr. 1 212 470 Gewünschter Betrag Fr. 100 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des Vereins beträgt Fr. 114 000 (Gewinn aus früheren Veranstal- tungen). Hinzu kommt die ehrenamtliche Arbeit. Die Stadt Zürich wird den Anlass mit unentgeltlichen Sach-, Dienst- und Personal- leistungen im Wert von rund Fr. 200 000 unter- stützen. Hinzu kommt eine Defizitgarantie von Fr. 100 000. Von den Teilnehmenden wird ein Beitrag von insgesamt Fr. 243 000 erwartet, die budgetierten Einnahmen der Festwirtschaft be- tragen Fr. 359 000. Der Restbetrag muss durch Dritte gedeckt werden. Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die Kosten sind eher grosszü- gig budgetiert. Der Anlass bietet den jungen Musikerinnen und Musikern die Möglichkeit der Begegnung und des Austausches. Zudem kommt die interessierte Bevölkerung in den Genuss zahlreicher musikalischer Darbietun- gen. Bewilligter Betrag A-fonds-perdu Fr. 50 000 Defizitgarantie Fr. 50 000 Total Fr. 100 000

Auflagen Die Gewährung der beiden Teilbeiträge ist an folgende Auflage gebunden: Der A-fonds- perdu-Beitrag wird erst ausgerichtet, wenn der gesuchstellende Verein dem Lotteriefonds eine detaillierte Aufstellung der Sach-, Dienst- und Personalleistungen der Stadt Zürich zu- gestellt hat.

29. Naturschutz-Kampagne: «Respektiere deine Grenzen» Bereiche Ökologie, Naturschutz Gesuchstellende Schweizer Alpen-Club (SAC) Organisation Projektrahmen Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und der SAC haben im Dezember 2009 eine nationale Kampagne eingeleitet mit dem Ziel, Natur- sportlerinnen und -sportler für die Belange von Wild und Natur zu sensibilisieren. In den letzen Jahren hat die Anzahl von Schnee- schuhwanderern, Varianten- und Tourenski- fahrerinnen und -fahrer stark zugenommen, was Wildtiere und Natur in ansonsten oft stö- rungsarmen Landschaftsräumen immer mehr beeinträchtigt. Mit der Kampagne «Respek- tiere deine Grenzen» beabsichtigt der SAC eine schweizweit koordinierte und einheit- liche Information und Sensibilisierung der Natursportlerinnen und -sportler, vorerst im Bereich Wintersport. 2011 gelangte der SAC an alle Kantone mit der Bitte, die Kampagne von 2011 bis 2013 zu unterstützen. Projektinhalt Die Kampagne strebt zwei Ziele an: Einerseits sollen Wildruhezonen und Wildschutzgebiete im Gelände gut erkennbar markiert werden, anderseits werden Schneeschuhläuferinnen und -läufer, Tourenfahrerinnen und -fahrer usw. sensibilisiert, sich an markierte Trails und Routen zu halten. Neben den Massnahmen im Gelände werden entsprechende Kurse für das Personal der Outdoor-Branche angeboten, Informationen breit gestreut (Leporello, Flyer, Webseiten) und Beiträge zum Thema in den Massenmedien veröffentlicht.

Gesamtkosten Fr. 1 323 000 Gewünschter Betrag Fr. 27 609 Übrige Finanzierung Vom Bund erwartet der SAC eine Beitrags- leistung von Fr. 220 000. Von den Kantonen wird insgesamt ein Beitrag von Fr. 160 000 ge- wünscht. Zurzeit bestehen von 17 Kantonen Zusicherungen über einen Gesamtbeitrag von Fr. 72 000. Weitere grosse Kostenanteile sollen durch Tourismusorganisationen, Verbände und Stiftungen geleistet werden. Beurteilung Im Kanton ist der Konflikt zwischen Winter- sport und Winternatur weniger stark ausge- prägt als in alpinen Kantonen, doch sind die negativen Auswirkungen des Natursports z. B. in Gebieten des Tössberglands auch spürbar. Die Tatsache, dass zahlreiche Zürcherinnen und Zürcher die Natursportmöglichkeiten in anderen (alpineren) Kantonen nutzen, recht- fertigt eine Beitragsleistung zugunsten der nationalen Kampagne. Bewilligter Betrag Fr. 27 500

30. Haus der Farbe: Projekt Oberflächengestaltung am Bau Bereiche Denkmalpflege/Bildung Gesuchstellende Verein Haus der Farbe: Der Verein besteht Organisation seit 1995 und ist Träger einer gleichnamigen Höheren Fachschule. Verein und Fachschule engagieren sich im Baubereich für eine am Menschen orientierte Baukultur, geprägt durch den ökologischen Umgang mit Ressourcen und hohe gestalterisch-ästhetische Qualitäten. Die Bildungsdirektion richtet dem Verein, be- fristet bis Ende 2012, Staatsbeiträge zugunsten der Schule aus. Der Kanton ist seit der Grün- dung Mitglied des Trägervereins. Projektrahmen Zu den Leitideen des Vereins zählt, dass eine sorgfältige Oberflächengestaltung wesentlich zum Wohlbefinden in der gebauten Umwelt beiträgt. Dieser Einsicht wird allerdings im Bauwesen und in der Ausbildung zu wenig

Aufmerksamkeit geschenkt. Mit dem Projekt «Oberflächengestaltung am Bau» möchte der Verein zu einem Umdenken beitragen. Projektinhalt Die für das Projekt notwendigen Anschauungs- materialien und didaktischen Werkzeuge müs- sen noch entwickelt werden. Dazu zählen unter anderem eine Materialwerkstatt als Kern- stück der Vermittlungsarbeit, eine didaktisch orientierte Sammlung von Oberflächenmus- tern (als Anschauungsmaterial für den Unter- richt), eine mobile Werkstatt mit Ausstellung (welche das erarbeitete Wissen in die Öffent- lichkeit, in Schulen und Institutionen trägt), ein digitales Handbuch sowie didaktische Unterlagen für den Unterricht und Unter- richtsmodule. In einem Folgeschritt erfolgt die Vermittlung des Wissens an Auszubildende, Studierende verschiedener Bildungsstufen und Berufe sowie an interessierte Laien. Das Vor- haben wird umgesetzt in Zusammenarbeit mit mehreren Ämtern, Berufsorganisationen und -schulen sowie dem Gewerbemuseum Winter- thur. Gesamtkosten Fr. 1 341 608 Gewünschter Betrag Fr. 480 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistungen des Vereins betragen Fr. 306 608. Von anderen Kantonen werden Fr. 180 000, von der Stadt Zürich Fr. 20 000 er- wartet. Der Restbetrag muss durch Stiftungen gedeckt werden. Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. In erster Linie werden der Bil- dungsstandort Zürich und dessen Schulen und Institutionen gefördert. Vonseiten des Katons besteht ein grosses Interesse am Vorhaben des Vereins, weil die angestrebte Bewusstseins- bildung mittelfristig sichtbare Ergebnisse zei- gen dürfte. Bewilligter Betrag Fr. 480 000

Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an die Auf- lage gebunden, dass in die Schulungsunterla- gen und in die Baumuster Folgendes integriert wird: – ökologische Fragestellungen und Lösungen. Insbesondere sind folgende Grundlagen zu thematisieren: – KBOB Merkblatt 2008/1: «Nachhaltiges Bauen in Planer- und Werkverträgen» – ECO-BKP Merkblätter «Ökologisches Bauen» (Eco-Bau) – Wasserverdünnbare Produkte als Alter- native zu lösemittelverdünnbaren Pro- dukten – denkmalpflegerische Themen und der Um- gang mit historischen und neuzeitlichen Oberflächen.

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, folgende Beiträge zulasten des Lotteriefonds auszurichten (Konto 3636 3 000): in Franken

1. Institut für Sozial- und Präventivmedizin (ISPM) der Universität Zürich Beitrag für Pilotprojekt 362 000

2. Verein Theater Stadelhofen Jubiläumsbeitrag 286 000

3. Schweizerische Stiftung für Vogelschutzgebiete Projektbeitrag 225 000

4. Stadt Uster Investitionsbeitrag 300 000

5. Marie Meierhofer Institut für das Kind Beitrag für Studie 340 000

6. Verein Schmetterlingsförderung im Kanton Zürich Beitrag für Aufwertevorhaben 356 000

7. Stiftung Zugang für alle Investitionsbeitrag 32 000

8. Verein LaMarotte Jubiläumsbeitrag 120 000

9. Stiftung Miller’s Studio Jubiläumsbeitrag 270 000

10. Bildungsdirektion Pilotprojekt MUS-E 395 000

11. HSK-Lehrerinnen- und -Lehrerverein Kanton Zürich Übersetzungs- und Druckkostenbeitrag 119 000

12. Bergwerkverein Käpfnach Investitionsbeitrag 400 000

13. Stiftung Praktischer Umweltschutz Schweiz (Pusch) Investitionsbeitrag 60 000

14. Dachverband Schweizer Jugendparlamente Projektbeitrag 14 500

15. Verein Museumsgesellschaft Zürich Investitionsbeitrag 153 000

16. Pestalozzi-Bibliothek Zürich Investitionsbeitrag 350 000

17. Verein zur Erhaltung alter Handwerks- und Industrieanlagen im Zürcher Oberland Investitionsbeitrag 300 000

18. Stiftung Kulturama Investitionsbeitrag 400 000

19. Theater Neumarkt AG Investitionsbeitrag 500 000

20. Projektteam «Darum Raumplanung» Ausstellungsbeitrag 70 000

21. Alfred-Escher-Stiftung Investitionsbeitrag 500 000

22. Schweizerschule Mexico Investitionsbeitrag 500 000

23. Volksschulamt der Bildungsdirektion Starthilfe-/Pilotprojektbeitrag 500 000

24. Kellertheater Winterthur Jubiläums-Investitionsbeitrag 200 000

25. Verein Kappelerhof Projektierungsbeitrag 500 000

26. Verein Infosekta Investitionsbeitrag 70 000

27. OK 16. Eidg. Akkordeon-Musikfest, Winterthur A-fonds-perdu-Beitrag 15 000 Defizitgarantie 15 000 Total 30 000

28. 5. Welt Jugendmusik Festival 2012 A-fonds-perdu-Beitrag 50 000 Defizitgarantie 50 000 Total 100 000

29. Schweizer Alpen-Club Kampagnenbeitrag 27 500

30. Verein Haus der Farbe Projektbeitrag 480 000 Total 7 960 000

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und die Finanz- direktion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi