RRB Nr. 18/2021
Zürcher Spitalplanung 2023, Versorgungsbericht, Vernehmlassung, Ermächtigung
13. Januar 2021Deutsch3 min
Source zh.ch
Zürcher Spitalplanung 2023, Versorgungsbericht, Vernehmlassung, Ermächtigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Januar 2021
18. Zürcher Spitalplanung 2023, Versorgungsbericht (Ermächtigung
Erwägungen
zur Vernehmlassung) Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) und die Verordnung über die Krankenversicherung (KVV, SR 832.102) ver- pflichten die Kantone, die kantonalen Spitalplanungen und Spitallisten periodisch zu überarbeiten. Gestützt auf Art. 39 Abs. 2ter KVG in Verbin- dung mit Art. 58a ff. KVV hat der Bundesrat einheitliche Planungskri- terien erlassen. Die Kantone sind verpflichtet, für eine bedarfsgerechte Spitalversorgung zu sorgen. Dieser Verpflichtung ist der Kanton Zürich mit den Spitallisten 2012 Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation nachgekommen. Der Regierungsrat beauftragte die Gesundheitsdirektion am 11. April 2018 (RRB Nr. 338/2018), zur Ablösung der Spitallisten 2012 eine neue Spitalplanung auf das Jahr 2022 vorzubereiten. Am 10. Juli 2019 (RRB Nr. 695/2019) beschloss der Regierungsrat, die Spitalplanung 2022 auf das Jahr 2023 zu verschieben. Um wie bereits im Jahr 2012 ein transparentes Vorgehen sicherzustel- len, soll die Erarbeitung der neuen Spitalplanung erneut in drei Etappen erfolgen: Versorgungsbericht, Bewerbungsverfahren und Strukturbericht mit Festsetzung der Zürcher Spitallisten 2023. In der ersten Etappe (11. April 2018 bis 30. Juni 2021) wurden die für die Spitalplanung 2023 notwendigen konzeptionellen Grundlagen erarbeitet, die bisherige Nach- frage stationärer medizinischer Leistungen abgebildet und darauf auf- bauend der künftige Bedarf mit Blick auf das Jahr 2023 ermittelt. Auf der Grundlage der in Etappe I ausgearbeiteten Planungsgrundlagen werden in der zweiten Etappe (1. Juli bis 14. September 2021) die Bewerbungen interessierter Leistungserbringer (Spitäler, Kliniken und Geburtshäuser) für die Spitallisten 2023 der Leistungsbereiche Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation entgegengenommen. In der dritten Etappe (15. Sep- tember bis 31. Oktober 2021) werden alle interessierten Leistungserbrin- ger nach rechtsgleichen Kriterien evaluiert und darauf aufbauend die Zürcher Spitallisten 2023 vorbereitet. Die Ergebnisse des Evaluations- verfahrens werden in einem Strukturbericht zusammengefasst. Der Struk- turbericht enthält die provisorischen Spitallisten 2023 und wird im März 2022 ebenfalls in eine Vernehmlassung gegeben. Gestützt auf die Ver- nehmlassungsergebnisse sollen die Zürcher Spitallisten 2023 im Septem- ber 2022 durch den Regierungsrat definitiv auf den 1. Januar 2023 festge- setzt werden.
Mit vorliegendem Versorgungsbericht zur Zürcher Spitalplanung 2023 wird über den Fortschritt des Projektes Spitalplanung 2023 informiert. Es werden damit Details zum methodischen Vorgehen und die Zwischen- ergebnisse der Konzeptphase, welche die erste Projektetappe darstellt, publiziert. Gestützt auf die Beurteilung der Rückmeldungen aus der Ver- nehmlassung wird im Juni 2021 die definitive Version des Versorgungs- berichts publiziert. Vom Versorgungsbericht zur Zürcher Spitalplanung 2023 ist daher Kenntnis zu nehmen und die Gesundheitsdirektion zu ermächtigen, bei den Gemeinden, den Kantonen, den Spitalträgern, den Berufsverbänden und weiteren interessierten Organisationen (Dritten) eine Vernehmlas- sung durchzuführen. Vertreterinnen und Vertreter interessierter Leistungserbringer werden am Dialog Spitalplanung 2023 vom 2. Februar 2021 über die Inhalte des Versorgungsberichts informiert. Dieser Beschluss ist daher bis zur Ver- anstaltung Dialog Spitalplanung 2023 nicht öffentlich.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Gesundheitsdirektion wird ermächtigt, das Vernehmlassungsver- fahren zum Versorgungsbericht zur Zürcher Spitalplanung 2023 durch- zuführen.
II. Dieser Beschluss ist bis zur Veranstaltung Dialog Spitalplanung 2023 vom 2. Februar 2021 nicht öffentlich.
III. Mitteilung an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli