Lexipedia

Entscheid

RRB Nr. 1800/2009

Gemeindewesen, Zweckverband Erwachsenenschutz Bezirk Meilen, Statuten, Genehmigung

18. November 2009Deutsch2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Zweckverband Erwachsenenschutz Bezirk Meilen, Statuten, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. November 2009

1800. Gemeindewesen (Zweckverband Erwachsenenschutz Bezirk Meilen)

Erwägungen

1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Genehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandssta- tuten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Politischen Gemeinden Zollikon, Küsnacht, Zumikon, Erlen- bach, Herrliberg, Meilen, Uetikon a. S., Männedorf, Stäfa, Hombrech- tikon und Oetwil a. S. bilden seit 1964 einen Zweckverband (RRB Nr. 2012/1964). Die Aufgabe des Verbandes ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Vormundschaftsrechts zugunsten der Verbandsgemeinden. Zwischen dem 6. Februar und dem 22. Juni 2009 haben die Stimmberechtigten der elf Verbandsgemeinden den neuen Statuten zugestimmt. Der Bezirksrat Meilen hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die Neue- rungen umfassen im Wesentlichen die demokratische Ausgestaltung der Zweckverbandsstatuten. Im Weiteren wurden die Statuten redaktionell neu gefasst. Die Bestimmungen geben zu keinen rechtlichen Beanstan- dungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Statuten des Zweckverbands Erwachsenenschutz Bezirk Meilen werden genehmigt.

II. Mitteilung an den Zweckverband Erwachsenenschutz Bezirk Meilen, Inoversum AG, Humrigenflur 20, 8704 Herrliberg, die Gemein- deräte der Politischen Gemeinden Zollikon, 8702 Zollikon, Küsnacht, 8700 Küsnacht, Zumikon, 8126 Zumikon, Erlenbach, 8703 Erlenbach, Herrliberg, 8704 Herrliberg, Meilen, 8706 Meilen, Uetikon a. S., 8707

Uetikon a. S., Männedorf, 8708 Männedorf, Stäfa, 8712 Stäfa, Hom- brechtikon, 8634 Hombrechtikon, Oetwil a. S., 8618 Oetwil a. S., den Be- zirksrat Meilen, Dorfstrasse 38, 8706 Meilen, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi