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Entscheid

RRB Nr. 1802/2009

Gemeindewesen, Zweckverband Feuerwehr Ausseramt, Statuten, Genehmigung

18. November 2009Deutsch2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Zweckverband Feuerwehr Ausseramt, Statuten, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. November 2009

1802. Gemeindewesen (Zweckverband Feuerwehr Ausseramt)

Erwägungen

1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Ge- nehmigung des Regierungsrats (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Recht- mässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatuten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Politischen Gemeinden Flurlingen und Feuerthalen bilden seit 1993 einen Zweckverband für die Bereitstellung und den Betrieb einer gemeinsamen Feuerwehr (RRB Nr. 3519/1993). Aufgrund der verfas- sungsrechtlichen Vorgabe, Zweckverbände demokratisch zu organisieren, sind die Gemeinden übereingekommen, die Zweckverbandsstatuten einer Totalrevision zu unterziehen. Am 27. März und am 12. Juni 2009 haben die beiden Verbandsgemeinden den neuen Statuten zugestimmt. Der Bezirksrat Andelfingen hat bestätigt, dass gegen die Gemeinde- beschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen die demokratische Ausgestaltung der Zweckverbandsstatuten. Im Weiteren werden die Finanzbefugnisse der Verbandsorgane neu geordnet sowie die Statuten redaktionell neu gefasst. Die Bestimmungen geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Statuten des Zweckverbands Feuerwehr Ausseramt werden genehmigt.

II. Mitteilung an die Feuerwehrkommission des Zweckverbandes Feuerwehr Ausseramt, Gemeindehaus Fürstengut, Trüllergasse 6, 8245 Feuerthalen, die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Flurlingen, 8247 Flurlingen, und Feuerthalen, 8245 Feuerthalen, den Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen, sowie an die Gebäude- versicherung Kanton Zürich und die Direktion der Justiz und des In- nern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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