RRB Nr. 1803/2009
Gemeindewesen, Zweckverband Region Zürcher Oberland RZO, Statuten, Genehmigung
18. November 2009Deutsch3 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Zweckverband Region Zürcher Oberland RZO, Statuten, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. November 2009
1803. Gemeindewesen (Zweckverband Region Zürcher Oberland)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Genehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatu- ten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Bäretswil, Bauma, Bubikon, Dürnten, Fehraltorf, Fischenthal, Gossau, Greifensee, Grüningen, Hinwil, Hitt- nau, Mönchaltorf, Pfäffikon, Russikon, Rüti, Seegräben, Sternenberg, Uster, Wald, Wetzikon, Wila und Wildberg bilden zusammen seit 1959 in der Form eines Vereins eine Planungsgruppe und seit 1978 einen regionalen Planungsverband (RRB Nr. 3571/1978). Aufgrund der ver- fassungsrechtlichen Vorgabe, Zweckverbände demokratisch zu organi- sieren, sind die Gemeinden übereingekommen, die Zweckverbands- statuten einer Totalrevision zu unterziehen. Zwischen dem 11. Mai und 6. Juli 2009 haben die Stimmberechtigten der 22 Verbandsgemeinden den neuen Statuten zugestimmt. Die Bezirksräte Hinwil, Uster und Pfäffikon haben bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen die demokratische Aus- gestaltung der Zweckverbandsstatuten, insbesondere die Einführung des obligatorischen Finanzreferendums im Verbandsgebiet. Im Weite- ren wird der Zweck des Verbands ausgeweitet. Der Zweck umfasst im Kern wie bisher die interkommunale Koordination der Verbandsge- meinden im Bereich der Raumplanung sowie neu in weiteren, in den Statuten bestimmten Geschäftsbereichen. An den dabei entwickelten Projekten können sich die Verbandsgemeinden gemäss Bestellprinzip beteiligen. Neu bilden die Tourismusregion Zürcher Oberland sowie die Regionalkonferenz Wirtschaftsförderung ständige Aufgaben des Zweck- verbands, an denen sich die Verbandsgemeinden nach dem Bestellprin- zip beteiligen können. Weitere Projekte, die einer ständigen Übertra- gung kommunaler Aufgaben auf den Zweckverband gleichkommen und aus den Statuten nicht hinreichend bestimmt sind, bedürfen der
Erweiterung der Statuten und unterliegen wegen ihrer Zweck erwei- ternden Wirkung der Zustimmung aller Verbandsgemeinden. Die Be- stimmungen geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten des Zweckverbands Region Zürcher Oberland werden genehmigt.
II. Mitteilung an die Planungsgruppe Zürcher Oberland, Peter Imhof Beratungen, Bahnhofstrasse 228b, 8623 Wetzikon, die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden des Bezirks Hinwil sowie die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Bauma, 8494 Bauma, Fehraltorf, 8320 Fehr- altorf, Greifensee, 8606 Greifensee, Hittnau, 8335 Hittnau, Mönchaltorf, 8617 Mönchaltorf, Pfäffikon, 8330 Pfäffikon, Russikon, 8332 Russikon, Sternenberg, 8499 Sternenberg, Uster, 8610 Uster, Wila, 8492 Wila und Wildberg, 8489 Wildberg, die Bezirksräte Hinwil, Untere Bahnhof- strasse 25a, 8340 Hinwil, Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, sowie an die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi