RRB Nr. 1806/2009
Gemeindewesen, Zweckverband Abwasserverband Tösstal, Statuten, Genehmigung
18. November 2009Deutsch2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Zweckverband Abwasserverband Tösstal, Statuten, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. November 2009
1806. Gemeindewesen (Zweckverband Abwasserverband Tösstal)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Ge- nehmigung des Regierungsrats (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Recht- mässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatuten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Turbenthal, Wila und Zell bilden zu- sammen seit 1960 einen Zweckverband für die Erstellung bzw. Erneue- rung sowie den Betrieb und Unterhalt eines Abwassersammelkanals und den Abschluss eines Anschlussvertrags mit der Stadt Winterthur über die Abnahme und die Klärung des Abwassers der Verbandsgemeinden (RRB Nr. 4179/1960). Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgabe, Zweckverbände demokratisch zu organisieren, sind die Gemeinden übereingekommen, die Zweckverbandsstatuten einer Totalrevision zu unterziehen. Am 8., 11. und 22. Juni 2009 haben die Stimmberechtigten der drei Verbandsgemeinden den neuen Statuten zugestimmt. Die Bezirksräte Pfäffikon und Winterthur haben bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen Anpassungen an die Kantonsverfassung, insbesondere die Einführung des Initiativrechts und des obligatorischen Finanzreferendums im Verbandsgebiet. Die Be- stimmungen geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen. Da der Abwasserverband Tösstal seinen Sitz weiterhin in Zell hat, steht er unter der Aufsicht des Bezirksrats Winterthur.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten des Zweckverbands Abwasserverband Tösstal werden genehmigt.
II. Mitteilung an die Abwasserkommission des Abwasserverbands Tösstal, Gemeindeverwaltung Wila, Kugelgasse 2, 8492 Wila, die Ge- meinderäte der Politischen Gemeinden Turbenthal, Tösstalstrasse 56, 8488 Turbenthal, Wila, Kugelgasse 2, 8492 Wila, Zell, Spiegelacker 5, 8486 Rikon, den Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, sowie an die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi