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Entscheid

RRB Nr. 181/2012

Programm "Überbrückungsstellen für Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger", Verlängerung um drei Jahre

29. Februar 2012Deutsch5 min

Source zh.ch

Programm "Überbrückungsstellen für Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger", Verlängerung um drei Jahre

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Februar 2012

181. Programm «Überbrückungsstellen für Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger», Verlängerung um drei Jahre

Erwägungen

1. Ausgangslage Für die Jahre 2010/2011 und 2011/2012 wurde versuchsweise das Programm «Überbrückungsstellen für Lehrabgängerinnen und Lehr- abgänger der Kantonalen Verwaltung» eingeführt. RRB Nr. 783/2010 sah vor, eine Verlängerung des Programms zu prüfen, falls sich die Jugendarbeitslosigkeit in der Zwischenzeit nicht entschärfen sollte. Das Angebot richtet sich an Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger, die trotz intensiven Bemühungen verwaltungsintern oder extern weder eine Festanstellung noch eine andere Anschlusslösung (z. B. Studium, Berufsmaturität oder andere Weiterbildung, Sprachaufenthalt) gefunden haben und noch Zeit für die weitere Suche benötigen.

2. Zielsetzung Ziel des Programms ist, den jungen Stellensuchenden zu ermöglichen, sich zusätzliche Fach-, Methoden- und Sozialkompetenzen anzueignen sowie Berufserfahrung zu sammeln, um sich als vollwertige und selbst- ständige Arbeitskraft mit besseren Chancen auf Stellen am Arbeits- markt bewerben zu können. Das Programm bietet eine befristete An- stellung, die höchstens zwölf Monate dauert. Der Beschäftigungsgrad beträgt 100%. Während der Anstellungszeit bewerben sich die Lehr- abgängerinnen und Lehrabgänger für Stellen inner- und ausserhalb der Verwaltung. Sie können die Anstellung jederzeit innert Monatsfrist kündigen, sobald sie eine Stelle gefunden haben. In die Anstellungsver- fügung wird die Möglichkeit einer Kündigung vor Fristablauf durch beide Seiten aufgenommen. Der Lohn beträgt Fr. 3200 pro Monat bei einem Beschäftigungsgrad von 100%. Der Lohnunterschied zu einer Festanstellung (LK9/AS1 = Fr. 4100 pro Monat) ist aufgrund der Ab- wesenheiten wegen Weiterbildungsaktivitäten und Bewerbungen bei potenziellen Arbeitgebern begründet.

3. Auswertung der Programmjahre 2010/11 und 2011/12 2010 nutzten vier von insgesamt 160 Lehrabgängerinnen oder Lehr- abgängern der kantonalen Verwaltung das Überbrückungsprogramm: drei der Richtung KV, eine/r der Richtung IT. Sie fanden alle vor Ablauf der befristeten Anstellung eine Festanstellung entweder innerhalb oder ausserhalb der kantonalen Verwaltung. 2011 nutzten fünf von 157 Lehr- abgängerinnen oder Lehrabgängern das Überbrückungsprogramm: zwei der Richtung KV und drei der Richtung Fachmann/-frau Betriebs- praktiker. Wie schnell die fünf Teilnehmenden eine Anschlusslösung finden, wird sich im Laufe des nächsten halben Jahres weisen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass sie ebenfalls spätestens innerhalb eines Jahres eine Stelle gefunden haben werden. Aus den vorstehenden Zahlen geht hervor, dass die Zielsetzung des Programms «Überbrückungsstellen für Lehrabgängerinnen und Lehr- abgänger der Kantonalen Verwaltung» erreicht wurde. Die gut ausge- bildeten Nachwuchskräfte sind nicht arbeitslos geworden. Sie konnten Berufserfahrungen sammeln und den Zeitraum nutzen, um eine Fest- anstellung oder eine andere Anschlussmöglichkeit zu finden.

4. Gründe für die Verlängerung des Programms Wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse zu verschlechtern dro- hen, üben die Unternehmen bei Neueinstellungen grössere Zurückhal- tung und der Berufseinstieg für junge Erwachsene wird schwieriger. Eine geeignete Stelle findet sich teilweise erst über Umwege. Deshalb ist es sinnvoll, auch für die nächsten Jahre Überbrückungsstellen anzu- bieten und zu finanzieren. Der Kanton soll seine Verantwortung als Lehrbetrieb gegenüber den Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern weiterhin wahrnehmen und sie auch ab 2012 mit dem bewährten Über- brückungsprogramm beim Einstieg ins Erwerbsleben unterstützen. Die Auswertung der Programmjahre 2010/11 und 2011/12 hat gezeigt, dass das Kontingent der Überbrückungsstellen nur zu einem kleinen Teil ausgeschöpft wurde. Deshalb soll das Programm für weitere drei Jahre nur noch mit zehn statt 18 Überbrückungsstellen budgetiert werden. Falls sich die Jugendarbeitslosigkeit nicht entschärfen sollte, werden eine weitere Verlängerung und die Anzahl von Überbrückungsstellen geprüft werden.

5. Kosten und Finanzierung Bei einem Lohn von brutto Fr. 3200 pro Monat entstehen Kosten einschliesslich Sozialleistungen für eine befristete Überbrückungsstelle von höchstens Fr. 47 850. Für die jährlich rund 160 Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger der kantonalen Verwaltung stehen zehn Überbrü- ckungsstellen für weitere drei Jahre zur Verfügung. Daraus entstehen Kosten von höchstens Fr. 1 435 500. Die Budgetierung, Planung und Finanzierung erfolgt zentral durch die Finanzdirektion in der Leistungs- gruppe Nr. 4500, Personalamt. Die für die Überbrückungsstellen 2012 anfallenden Kosten von Fr. 478 500 sind im Budget 2012 eingestellt. Die für die weiteren Planjahre notwendigen finanziellen Mittel sind im KEF 2012–2015 in der Leistungsgruppe Nr. 4500, Personalamt, einge- stellt. Dabei handelt es sich um neue Ausgaben gemäss § 37 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006. Die Überbrückungsstellen für Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger werden von den Direktionen und der Staatskanzlei als Aushilfestellen befristet für längstens zwölf Monate ausserhalb der Stellenpläne ge- mäss § 161 der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz vom 19. Mai 1999 (VVO, LS 177.111) geführt. Der Kanton nimmt als Arbeitgeber mit dem Programm «Über- brückungsstellen für Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger» seine soziale Verantwortung wahr und ermöglicht den jungen Berufsleuten, im Arbeitsprozess zu bleiben, weitere Berufserfahrung zu sammeln und so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Dadurch wird weiterhin ein Beitrag zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit geleistet.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Programm «Überbrückungsstellen für Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger» wird für die Jahre 2012/2013 bis 2014/2015 festgesetzt.

II. Die Direktionen und die Staatskanzlei werden beauftragt, die ent- sprechenden Vorbereitungsarbeiten vorzunehmen und das Programm «Überbrückungsstellen für Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger» umzusetzen. Die dem Regierungsrat nicht unterstellten Organe und Organisationseinheiten des Kantons werden eingeladen, für ihren Bereich eine analoge Regelung zu treffen.

III. Für die Finanzierung der zehn Überbrückungsstellen wird zulas- ten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 4500, Personalamt, eine neue Ausgabe von Fr. 1 435 500 bewilligt.

IV. Mitteilung an – die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei, – die Finanzkontrolle, – den kantonalen Ombudsmann, – den Datenschutzbeauftragten, – die Parlamentsdienste des Kantonsrates, – die Verwaltungskommission der obersten kantonalen Gerichte (c/o Verwaltungsgericht), – die Fachhochschulen, – die Universität, Rektorat, Künstlergasse 15, 8001 Zürich, – das Universitätsspital, Spitaldirektion, Rämistrasse 100, 8091 Zürich, – das Kantonsspital Winterthur, Spitaldirektion, Brauerstrasse 15, 8401 Winterthur, – das Zentrum für Gehör und Sprache, Leitungsteam, Frohalpstrasse 78, 8038 Zürich, – die Gebäudeversicherung, Direktion, Thurgauerstrasse 56, Postfach, 8050 Zürich.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi