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Entscheid

RRB Nr. 1811/2009

Amtliche Vermessung, Zweiterhebung, Pfäffikon, Los 11A, Genehmigung

18. November 2009Deutsch2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. November 2009

1811. Amtliche Vermessung (Grundbuchvermessung)

Erwägungen

Die mit RRB Nr. 1679/1997 angeordnete und mit der Melioration Uster koordinierte Zweiterhebung Pfäffikon, Los 11A, ist abgeschlossen. Laut Zeugnis des Bauausschusses Pfäffikon vom 21. Oktober 2009 sind anlässlich der öffentlichen Auflage des Vermessungswerks zwei Einsprachen eingegangen, wovon eine gütlich erledigt werden konnte. Bei der zweiten Einsprache handelt es sich um eine Bodenbede- ckungsfläche Wald. Trotz Augenschein im Felde mit Behördevertretern und dem Eigentümer konnte keine Einigung erzielt werden. Gegen die Abweisung dieser Einsprache durch den Gemeinderat wurde bei der Baudirektion Rekurs erhoben. Die Bearbeitung dieses Rekurses ist noch ausstehend. Der Genehmigung dieser Zweiterhe- bung steht jedoch nichts im Wege, da es sich nicht um Liegenschafts- grenzen, sondern lediglich um eine kleine Bodenbedeckungsfläche Wald handelt. Das Amt für Raumordnung und Vermessung hat diese Zweiter- hebung geprüft und für richtig befunden. Gestützt auf § 23 der Verordnung über die amtliche Vermessung vom 17. Dezember 1997 ist die Zweiterhebung Pfäffikon, Los 11A, zu geneh- migen. Anschliessend wird das Vermessungswerk dem Bundesamt für Landestopografie zur Anerkennung eingereicht.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Zweiterhebung Pfäffikon, Los 11A, wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Pfäffikon, 8330 Pfäffikon, das Bundesamt für Landestopografie, Eidgenössische Vermessungsdirek- tion, 3003 Bern, das Obergericht, Hirschengraben 13/15, Postfach, 8023 Zürich, das Notariatsinspektorat, Obere Zäune 12, 8023 Zürich, das Grundbuchamt Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, Postfach 221, 8330 Pfäffikon, das Ingenieur- und Vermessungsbüro Widmer + Rutz, Mettlenstrasse 33,

8330 Pfäffikon, die Gossweiler Ingenieure AG, Neuhofstrasse 34, Post- fach, 8600 Dübendorf, die Stadtverwaltung Uster, Abteilung Bau, Ver- messung, Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi