RRB Nr. 182/2012
Dringliches Postulat Marcel Burlet, Regensdorf, betreffend Mehr Schutz vor Fluglärm/ ZFI einhalten, Stellungnahme
29. Februar 2012Deutsch5 min
Source zh.ch
Dringliches Postulat Marcel Burlet, Regensdorf, betreffend Mehr Schutz vor Fluglärm/ ZFI einhalten, Stellungnahme
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 39/2012
Sitzung vom 29. Februar 2012
182. Dringliches Postulat (Mehr Schutz vor Fluglärm / ZFI einhalten)
Erwägungen
Kantonsrat Marcel Burlet, Regensdorf, und Mitunterzeichnende haben am 30. Januar 2012 folgendes Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird aufgefordert, rasch dafür zu sorgen, dass die Vorgaben des Zürcher Fluglärm-Indexes (ZFI) in Zukunft eingehalten werden. Es sollen insbesondere Massnahmen ergriffen werden, mit dem Ziel, in den sensiblen Randstunden (abends und am frühen Morgen) die Flugbewegungen zu reduzieren, damit die Bevölkerung vor zu- nehmender Fluglärm-Belästigung geschützt werden kann. Begründung: Höchstens 47 000 Personen – so lautet die Vorgabe des im Jahre 2007 eingeführten ZFI – dürfen durch Fluglärm stark gestört werden. Gemäss neuestem Bericht der Zürcher Volkswirtschaftsdirektion waren jedoch im Jahre 2010 bereits rund 50 800 Anwohnerinnen und Anwohner rund um den Flughafen Zürich Kloten massiv durch den Lärm der Flugzeuge belästigt. Damit hat der ZFI bereits zum zweiten Mal den Richtwert deutlich überschritten. Es handelt sich zwar beim ZFI um ein sensibles Monitoring, hingegen werden keinerlei direkte Massnahmen beim Überschreiten des Richtwertes ausgelöst. Grundsätzlich ist festzustellen, dass der Lärm in den vergangenen Jahren immer mehr in die Nacht verschoben wurde. So ist die Anzahl der in der Nacht lärmgeplagten Menschen im Jahre 2010 auf einen neuen Rekordwert von 18 000 ge- stiegen. Deshalb ist es vordringlich, dass die Flugbewegungen in den sensiblen Randstunden zu vermindern sind. Der Regierungsrat schlägt zwar vor, mit einer Konzentration auf raumplanerische Massnahmen und einen besseren Schallschutz an Gebäuden den Vorgaben des ZFI punkto Lärmschutz entsprechen zu wollen. Allein diese Massnahmen würden Jahre dauern, bis sie greifen. Eine Reduktion der Flugbewegun- gen in den Abendstunden, nachts und am frühen Morgen bringt hinge- gen eine schnelle Verbesserung für die Bevölkerung. Eine möglichst lange Nachtruhe stellt die wirkungsvollste Massnahme dar für die Erhöhung der Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner. Der Kantonsrat hat das Postulat am 6. Februar 2012 dringlich erklärt.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zum dringlichen Postulat Marcel Burlet, Regensdorf, und Mitunter- zeichnende wird wie folgt Stellung genommen: Die Anzahl Flüge zu Tagesrandzeiten, vor allem aber in der ersten Nachtstunde (22.00 bis 23.00 Uhr), hat zugenommen. Dieser Umstand führte massgeblich dazu, dass die Zahl der vom Fluglärm zur Nachtzeit stark gestörten Personen von rund 15 000 Personen 2009 auf rund 18 000 Personen 2010 angestiegen ist. Der ZFI-Monitoringwert, also die Zahl der am Tag und in der Nacht vom Fluglärm stark belästigten bzw. gestörten Personen, lag bei rund 50 800 Personen und damit um 3800 Personen über dem vom Regierungsrat bei 47 000 Personen fest- gelegten Richtwert. Gemäss § 3 Abs. 5 des Flughafengesetzes (LS 748.1) wirken die Behörden des Kantons Zürich deshalb darauf hin, dass der Richtwert wieder eingehalten wird. Nachdem sich die Überschreitung des Richtwerts bereits mit dem ersten ZFI-Bericht 2007 abgezeichnet hatte, beschloss der Regierungsrat 2008 im Bereich Flugbetrieb ein umfangreiches Massnahmenpaket zur Stabilisierung und langfristigen Senkung des ZFI-Monitoringwertes. Die im Massnahmenpaket ent- haltenen Lösungsansätze sind in kurz-, mittel- und langfristig umsetz- bare Massnahmen unterteilt. Seither konnten zahlreiche der aufgeführ- ten kurzfristigen Massnahmen eingeführt werden. So wurden z. B. ab 29. Juli 2010 die neue, siebenstündige Nachtflugsperre und ab 30. Juni 2011 die sogenannte «Flight Level 80-Regelung» (Wegnahme der Flug- zeuge von den publizierten Abflugrouten in der Nacht erst bei Errei- chen von 8000 Fuss ü. M.) umgesetzt. Über die Wirksamkeit dieser Massnahmen wird jeweils im Rahmen der jährlichen ZFI-Berichterstat- tung Rechenschaft abgelegt. Zudem fliessen aus der Aufsicht, die dem Kanton gemäss § 3 Abs.1 des Flughafengesetzes über die Einhaltung der An- und Abflugrouten und der Nachtflugordnung des Flughafens Zürich obliegt, laufend Hinweise auf mögliche Verbesserungen ein, die zu neuen, erfolgversprechenden Massnahmen führen können. Weitere wirksame und teilweise schon in Umsetzung begriffene Massnahmen liegen im Bereich des passiven Schallschutzes, den die Flughafen Zürich AG im Rahmen des «Programm 2010» seit längerer Zeit verfolgt, und im Bereich der Wohnqualität in der Flughafenregion, die der Kanton in der am 7. Dezember 2011 beschlossenen Verordnung zum Zürcher Fluglärm-Index (LS 748.15) fördern wird. Der zeitliche Horizont der letztgenannten Massnahmen liegt jedoch im mittel- bis langfristigen Bereich.
Im Zusammenhang mit den Massnahmen, die im Falle der Über- schreitung des ZFI-Monitoringwerts Erfolg versprechen, hat der Regie- rungsrat stets darauf hingewiesen, dass den Behörden des Kantons Zürich angesichts der praktisch ausschliesslichen Bundeskompetenzen im Bereich Luftfahrt (Art. 87 BV, SR 101) jedenfalls in flugbetrieblicher Hinsicht die Hände gebunden sind. Der Regierungsrat kann deshalb auch keine Massnahmen ergreifen, die eine Verminderung der Flug- bewegungen in den sensiblen Randstunden zum Ziel haben. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass eine Beschränkung der Flugbewegungen in den Randstunden, jedenfalls inhaltlich, einer weiteren zeitlichen Ausdehnung der neuen Nachtsperrordnung gleich- kommen würde. Da die siebenstündige Zürcher Nachtflugsperre deut- lich strenger ist als jene Sperrordnungen, die auf vergleichbaren Flug- häfen im Ausland gelten, soll sie durch Einschränkungen, wie sie im vorliegenden dringlichen Postulat verlangt werden, auch inhaltlich nicht weiter ausgedehnt werden. Abschliessend ist darauf hinzuweisen, dass die Stimmberechtigten des Kantons Zürich zur Frage der Plafonierung der Flugbewegungen am 25. November 2007 anlässlich der Volksabstimmung «Für eine realistische Flughafenpolitik» klar Stellung genommen haben. Mit § 3 Abs. 3 des Flughafengesetzes verpflichteten sie den Regierungsrat, bei Erreichen von 320 000 Flugbewegungen pro Jahr (2010: rund 269 000 Flugbewegungen) dem Kantonsrat Antrag darüber zu stellen, ob der Kanton auf eine Bewegungsbeschränkung hinwirken soll. Der entspre- chende Beschluss des Kantonsrates untersteht dem fakultativen Refe- rendum. Aus dieser Bestimmung geht zweierlei hervor: Zum einen kann der Kanton Zürich eine Plafonierung bzw. Verminderung der Flugbe- wegungen den hierfür zuständigen Stellen höchstens beantragen, zum andern ist ein solcher Antrag nach dem Willen der Stimmberechtigten vor Erreichen von 320 000 Bewegungen pro Jahr nicht angezeigt. Dies hat auch vor dem Hintergrund des vorliegenden dringlichen Postulats Geltung. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat deshalb, das dringliche Postulat KR-Nr. 39/2012 nicht zu überweisen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi