RRB Nr. 1820/2008
Pflegezentrum Bachwiesen, Erweiterung, zusätzlicher Kostenanteil, Schlussabrechnung
26. November 2008Deutsch3 min
Source zh.ch
Pflegezentrum Bachwiesen, Erweiterung, zusätzlicher Kostenanteil, Schlussabrechnung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. November 2008
1820. Pflegezentrum Bachwiesen (Erweiterung, Mehrkosten;
Erwägungen
Schlussrechnung) Mit RRB Nr. 1574/2000 wurde der Stadt Zürich an die Erweiterung des Krankenheimes Bachwiesen mit anrechenbaren Kosten von Fr. 22 117 000 ein Staatsbeitrag von Fr. 3 317 000, höchstens aber 15% der beitragsbe- rechtigten Kosten gewährt. Im Laufe der Ausführungsphase wurden folgende zusätzliche Mass- nahmen durchgeführt: – Pfählung und Bodenplattenverstärkung beim Umbaubereich – Regenwasser-Retensionsmassnahmen – energetische Massnahmen zur Erreichung des Minergiestandards. Diese Massnahmen führten zu Mehrkosten von Fr. 688 494. Aufgrund der Abrechnung ergibt sich folgende Situation: Genehmigte Projektkosten gemäss RRB Nr. 1574/2000 Fr. 22 117 000 (Kostenstand 1. April 1999) Teuerung 7,7% Fr. 1 703 000 Genehmigte Projektkosten einschliesslich Teuerung Fr. 23 820 000 Gesamtkosten gemäss Schlussabrechung Fr. 24 877 942 Nicht anrechenbare Kosten Fr. –369 448 Total anrechenbare Kosten Fr. 24 508 494 Mehrkosten (2,9%) Fr. 688 494 Die Baudirektion hat die Abrechnung geprüft. In ihrer Stellungnahme vom 3. April 2006 empfiehlt sie, die Abrechnung zu genehmigen. Die Projektergänzungen sind sinnvoll, die sich daraus ergebenden Mehrkosten und Zusatzaufwendungen gerechtfertigt. Sie sind deshalb in die Genehmigung der Schlussabrechnung einzubeziehen. Für die Projektergänzungen sowie die ausgewiesene Teuerung ist zum bereits mit RRB Nr. 1574/2000 zugesicherten Kostenanteil ein zusätzlicher Kostenanteil zu gewähren. Die Differenz der beitragsberechtigten Kosten beträgt Fr. 688 494. Bei einem Beitragssatz von 15% ergibt sich ein zusätzlicher Kostenanteil von Fr. 103 274. Dieser geht zulasten des Kontos 6500.5620, Investitionsbeiträge an Gemeinden.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Schlussabrechnung für die Erweiterung des Pflegezentrums Bachwiesen, Zürich, mit anrechenbaren Kosten von Fr. 24 773 752 (ein- schliesslich Teuerung von Fr. 1 703 000) wird genehmigt.
II. Für die Mehrkosten aus Projektergänzungen und Zusatzaufwen- dungen im Betrag von Fr. 688 494 wird zum Kostenanteil gemäss RRB Nr. 1574/2000 (zuzüglich Teuerung von 7,7%) zulasten der Investitions- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 6500, Langzeitpflege, ein zusätzlicher Kostenanteil von 15% bzw. Fr. 103 274 ausbezahlt. Der gesamte Kosten- anteil beträgt damit Fr. 3 676 275.
III. Gegen Dispositiv II dieses Beschlusses kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
IV. Mitteilung an das Gesundheits- und Umweltdepartement der Stadt Zürich, Walchestrasse 31 8035 Zürich (E), sowie an die Finanz- direktion, die Baudirektion, die Finanzkontrolle und die Gesundheits- direktion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi