RRB Nr. 1820/2009
Strassen, Zürich und Winterthur, Bauprogramme, Strassenentwässerung, Bau- und Unterhaltspauschalen
18. November 2009Deutsch8 min
Source zh.ch
Strassen, Zürich und Winterthur, Bauprogramme, Strassenentwässerung, Bau- und Unterhaltspauschalen
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. November 2009
1820. Strassen (Zürich und Winterthur, Bauprogramme, Bau- und Unterhaltspauschalen / Strassenentwässerung)
Erwägungen
A. Berichte über die Bauprogramme 2009–2011 Nach § 44 des Strassengesetzes vom 27. September 1981 (StrG) erstat- ten die Stadträte dem Regierungsrat jährlich Bericht über die Baupro- gramme der nächsten drei Jahre für die Strassen mit überkommunaler Bedeutung auf ihrem Gebiet. Der Stadtrat von Zürich mit Schreiben vom 8. Juli 2009 und der Stadtrat Winterthur mit Schreiben vom 26. November 2008 haben ihre Berichte über das Bauprogramm für die Jahre 2009 bis 2011 eingereicht. Von diesen Berichten ist Kenntnis zu nehmen. Bei den Bauprogrammen handelt es sich um Rahmenprogramme, für deren genaue Einhaltung aus den verschiedensten Gründen keine Ge- währ besteht. Unwägbarkeiten aller Art, wie Rechtsmittel und Projekt- einsprachen einschliesslich der damit verbundenen Umprojektierungen, Sparmassnahmen, Schwierigkeiten beim Landerwerb sowie Verzöge- rungen aus baulichen, nicht voraussehbaren terminlichen und witte- rungsbedingten Gründen, wirken sich auf die Programmabwicklung aus.
B. Berichte über die Verwendung der mit den Pauschalen zur Verfügung gestellten Mittel und über den Stand der Reserven Nach § 48 StrG erstatten die Stadträte dem Regierungsrat jährlich Bericht über die Verwendung der mit den Pauschalbeträgen zur Verfü- gung gestellten Mittel und den Stand der Reservestellungen bzw. Fehl- deckungen. Der Stadtrat von Zürich erstattete am 6. Mai 2009 Bericht, der Stadtrat Winterthur am 25. Februar 2009. Aufgrund der Unterlagen berechnet sich der Stand der Reserven am 1. Januar 2009 wie folgt: Bauaufwendungen Stadt Zürich in Franken Stand der Fehldeckung am 1. Januar 2008 –7 326 577.75 Baupauschale 2008 (RRB Nr. 1483/2008) 7 431 212.00 Transitorische Buchungen Lärmschutz 130 781.00 Belastung 2008 –7 009 481.45 Fehldeckung am 1. Januar 2009 –6 774 066.20
Die transitorischen Buchungen für Lärmschutzmassnahmen sind nötig, weil Zahlungen von Bundesbeiträgen vom Bundesamt für Um- welt (BAFU) ausstehend sind. Die entsprechenden Kosten hat die Stadt Zürich jedoch bereits der Baupauschale belastet. Die Fehldeckung ist nach § 48 StrG durch geeignete Sparmassnah- men bei den Bauaufwendungen mittelfristig auszugleichen. Stadt Winterthur in Franken Stand der Reserven am 1. Januar 2008 1 657 540.40 Baupauschale 2008 (RRB Nr. 1483/2008) 2 276 357.00 Belastung 2008 –2 909 612.80 Stand der Reserven am 1. Januar 2009 1 024 284.60 Unterhaltsaufwendungen Stadt Zürich in Franken Stand der Reserven am 1. Januar 2008 31 046 702.00 Unterhaltspauschale 2008 (RRB Nr. 1483/2008) 31 151 788.00 Belastung 2008 –20 247 809.00 Stand der Reserven am 31. Dezember 2008 41 950 681.00 Stadt Winterthur in Franken Stand der Reserven am 1. Januar 2008 1 552 039.90 Unterhaltspauschale 2008 (RRB Nr. 1483/2008) 6 717 928.00 Belastung 2008 –7 781 697.00 Stand der Reserven am 31. Dezember 2008 488 270.90 Die grossen Reserven in der Unterhaltspauschale der Stadt Zürich werden bei der Festsetzung der Pauschalen für die nächste Periode (2012 bis 2014) zu berücksichtigen sein.
C. Bau- und Unterhaltspauschalen für 2009 Die Bau- und Unterhaltspauschalen der beiden Städte Zürich und Win- terthur für 2009 sind nach §§ 46 und 47 StrG und dem in RRB Nr. 3639/ 1993 beschriebenen Verfahren über die Strassenlänge zu berechnen. Mit RRB Nr. 1484/2008 wurden für den Zeitraum 2009 bis 2011 die Faktoren für die Auszahlung der Bau- und Unterhaltspauschalen be- stimmt. Mit einer ausserordentlichen Erhöhung des Faktors wurde die Finanzierung von Grossprojekten in der Städten Zürich und Winterthur gesichert, deren Kosten ansonsten die üblichen Pauschalbeträge über- steigen würden. Für den Zeitraum 2009 bis 2011 sind das folgende Grossprojekte: Stadt Zürich Baupauschale Pfingstweidstrasse Flankierende Massnahmen Westumfahrung (FlaMa) Unterhaltspauschale Sanierung Hardbrücke
Bei den Grossprojekten in der Stadt Zürich wurden Zahlungspläne vereinbart. Diese Zahlungspläne sind verbindlich. Deshalb wird der Anteil gemäss jeweiligem Zahlungsplan der Gesamtjahrespauschale 2009 abgezogen und projektspezifisch abgerechnet. Ausbezahlt wird der verbleibende Restbetrag. Stadt Winterthur Baupauschale Gleisquerung Stadtmitte Unterführung Wydenweg Bei den Grossprojekten in der Stadt Winterthur wurden keine Zah- lungspläne vereinbart. Die Auszahlung erfolgt wie üblich in einer einzi- gen Jahrespauschale. Die Städte Zürich und Winterthur haben Anspruch auf die Baupau- schale, da die vorhandenen Reserven das Dreifache der ihnen zustehen- den Beträge nicht erreichen. Die Baupauschalen werden für das Rechnungsjahr 2009 zulasten des Kontos 5205.5620.000000, Investitionsbeiträge an Gemeinden Zürich und Winterthur, wie folgt festgesetzt und ausgerichtet: in Franken Stadt Zürich 22 502 201 Abzüglich geleistete Zahlungen Pfingstweidstrasse 2009 –3 992 000 Abzüglich geleistete Zahlungen FlaMa 2009 –4 077 000 Baupauschale 2009 für Stadt Zürich 14 433 201 Stadt Winterthur 6 397 532 Baupauschalen für 2009 insgesamt 20 830 733 Die Unterhaltspauschalen werden für das Rechnungsjahr 2009 zulas- ten des Kontos 5205.3632152051, Betriebsbeiträge an Gemeinden Zürich und Winterthur, wie folgt festgesetzt und ausgerichtet: in Franken Stadt Zürich 52 884 081 Abzüglich zu leistende Zahlungen Hardbrücke –20 500 000 Unterhaltspauschale 2009 für Stadt Zürich 32 384 081 Stadt Winterthur 6 788 410 Unterhaltspauschalen für 2009 insgesamt 39 172 491 Die Ausgaben sind im Budget 2009 enthalten.
D. Gebühren für die Strassenentwässerung
Zürich: Gemäss Vereinbarung zwischen dem Kanton Zürich (Baudirektion) und der Stadt Zürich (Tiefbau- und Entsorgungsdepartement) vom 28. Mai 1999 bzw. 2. Juni 1999 sichert der Kanton Zürich der Stadt Zü- rich zu, dass ab Rechnungsjahr 1999 die Meteorwassergebühren für das Ableiten von Meteorwasser aus Strassen mit überkommunaler Bedeu- tung der Unterhaltspauschale angerechnet werden können. Der Regie- rungsrat hat die Vereinbarung mit Beschluss Nr. 1038/1999 genehmigt. Mit Schreiben vom 6. Mai 2009 hat der Stadtrat von Zürich dem Re- gierungsrat mitgeteilt, dass das Tiefbauamt der Stadt Zürich für das Ableiten und Behandeln von Meteorwasser aus dem öffentlichen Stras- sennetz im Jahr 2008 Gebühren im Betrag von Fr. 9 786 949.20 an die Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ) bezahlt hat. Bei einer anrechen- baren überkommunalen Strassenfläche von 32,9% beträgt der Anteil zulasten der Unterhaltspauschale Fr. 3 219 906. Die Aufwendungen für das Ableiten und Behandeln von Meteorwas- ser aus überkommunalen Strassen für das Jahr 2008 im Betrag von Fr. 3 219 906 sind zulasten des Kontos 5205.3632152051, Betriebsbeiträge an Gemeinden Zürich und Winterthur, festzusetzen und auszurichten. Die Ausgaben sind im Budget 2009 enthalten. Winterthur: Gemäss Vereinbarung zwischen dem Kanton Zürich (Baudirektion) und der Stadt Winterthur (Departement Bau) vom 8. Februar 2003 sichert der Kanton Zürich der Stadt Winterthur zu, dass ab 1. Oktober 2001 die Gebühren für die Entwässerung der Strassen mit überkom- munaler Bedeutung der Unterhaltspauschale angerechnet werden kön- nen. Der Regierungsrat hat die Vereinbarung mit Beschluss Nr. 47/2003 genehmigt. Mit Schreiben vom 25. Februar 2009 hat der Stadtrat Winterthur dem Regierungsrat mitgeteilt, dass das Tiefbauamt der Stadt Winterthur für die Entwässerung der Strassen mit überkommunaler Bedeutung im Jahr 2008 Gebühren im Betrag von Fr. 950 000 erhoben hat. Bei einer anrechenbaren überkommunalen Strassenfläche von 25,4% beträgt der Anteil zulasten der Unterhaltspauschale Fr. 241 300. Die Aufwendungen für die Entwässerung der Strassen mit überkom- munaler Bedeutung für das Jahr 2008 im Betrag von Fr. 241 300 sind zu- lasten des Kontos 5205.3632152051, Betriebsbeiträge an Gemeinden Zürich und Winterthur, festzusetzen und auszurichten. Die Ausgaben sind im Budget 2009 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Von den Berichten über die Bauprogramme für die Jahre 2009–2011 der Städte Zürich und Winterthur für die Strassen mit überkommuna- ler Bedeutung wird Kenntnis genommen.
II. Von den Berichten der Städte Zürich und Winterthur für das Jahr 2008 über die Verwendung der mit den Pauschalen zur Verfügung ge- stellten Mittel sowie die Abrechnung über die Aufwendungen für die Strassenentwässerung wird Kenntnis genommen.
III. Der Stadtrat von Zürich wird angehalten, den Fehlbetrag bei der Baupauschale nach § 48 des Strassengesetzes mittelfristig auszugleichen.
IV. Die Abgeltungen der Baupauschalen 2009 an die Städte Zürich und Winterthur gehen zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 5205, Amt für Verkehr, und werden wie folgt festgesetzt und ausgerichtet: in Franken Stadt Zürich 14 433 201 Stadt Winterthur 6 397 532 Baupauschalen für 2009 insgesamt 20 830 733
V. Die Abgeltungen der Unterhaltspauschalen 2009 an die Städte Zürich und Winterthur für den Unterhalt von Strassen mit überkommu- naler Bedeutung gehen zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 5205, Amt für Verkehr, und werden wie folgt festgesetzt und ausgerichtet: in Franken Stadt Zürich 32 384 081 Stadt Winterthur 6 788 410 Unterhaltspauschalen für 2009 insgesamt 39 172 491
VI. Es werden den Städten Zürich und Winterthur für das Jahr 2008 die Gebühren für das Ableiten und Behandeln von Meteorwasser aus überkommunalen Strassen zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 5205, Amt für Verkehr, wie folgt abgegolten: in Franken Stadt Zürich 3 219 906 Stadt Winterthur 241 300 Gebühren der Strassenentwässerung für 2008 3 461 206
VII. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, den Stadtrat Winterthur, 8402 Winterthur, an die Direktion der Justiz und des Innern sowie an die Finanzdirektion und die Volkswirtschafts- direktion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi