Lexipedia

Entscheid

RRB Nr. 1826/2008

Amtliche Vermessung, Stallikon, Los 4, Ersterhebung, Genehmigung

26. November 2008Deutsch2 min

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. November 2008

1826. Grundbuchvermessung (Amtliche Vermessung)

Die mit RRB Nr. 1762/1997 angeordnete Ersterhebung Stallikon, Los 4, ist abgeschlossen. Das im selben RRB als Los 3 angeordnete Gebiet liegt nach der Gemeindegrenzregulierung gemäss RRB Nr. 1562/2004 auf Gemeindegebiet Wettswil a. A., demzufolge entfällt diese Los- nummer. Damit ist nun die ganze Gemeinde Stallikon vermessen. Die Grenzfeststellung (Verpflockung/Vermarkung) und die Vermessung sind in Teilgebieten mit der Landumlegung Stallikon und der Landschafts- und Gewässerschutz Landumlegung Stallikon kombiniert worden. Laut Zeugnis des Gemeinderats Stallikon (Gemeinderatsbeschluss) vom 21. Oktober 2008 sind während der öffentlichen Auflage 37 Einsprachen eingegangen, wovon 35 gütlich erledigt wurden. Trotz intensiven Bemü- hungen mussten zwei Einsprachen gegen die Grenzfeststellung zur Weiterbehandlung an das Grundbuchamt überwiesen werden (§ 12 Verordnung über die amtliche Vermessung vom 17. Dezember 1997). Die betroffenen Liegenschaftsgrenzen werden in den Daten der amt- lichen Vermessung bis zur Erledigung durch die weiteren Instanzen als «strittig» geführt. Das Amt für Raumordnung und Vermessung hat diese Ersterhebung geprüft und für richtig befunden. Gestützt auf § 23 der Verordnung über die amtliche Vermessung ist die Ersterhebung Stallikon, Los 4, zu genehmigen. Anschliessend wird das Vermessungswerk dem Bundesamt für Landestopografie zur Aner- kennung eingereicht.

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Ersterhebung Stallikon, Los 4, wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Stallikon, 8143 Stallikon, das Bun- desamt für Landestopografie, Eidgenössische Vermessungsdirektion, 3003 Bern, das Obergericht, Hirschengraben 13/15, Postfach, 8023 Zürich, das Notariatsinspektorat, Obere Zäune 12, 8023 Zürich, das Grundbuch- amt Schlieren, Uitikonerstrasse 9/Lilie-Zentrum, 8952 Schlieren, die

Sennhauser, Werner & Rauch AG, Ingenieur- und Vermessungsbüro, Wagistrasse 6, 8952 Schlieren, die Firma Frick & Partner, Dipl. Inge- nieure ETH/SIA, Feldweg 26, 8134 Adliswil, sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi