RRB Nr. 1828/2008
Forstwesen, Borkenkäferschäden, Massnahmen zur Bekämpfung, Schlussabrechnung, Genehmigung
26. November 2008Deutsch3 min
Source zh.ch
Forstwesen, Borkenkäferschäden, Massnahmen zur Bekämpfung, Schlussabrechnung, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. November 2008
1828. Forstwesen, Borkenkäferschäden, Massnahmen, Zusatzkredit
Erwägungen
(Schlussabrechnung) Mit Beschlüssen Nrn. 2029/2001 und 402/2006 nahm der Regierungsrat Kenntnis von den zur Bewältigung der Schäden durch den Borkenkäfer ergriffenen Massnahmen und bewilligte für die Behebung der Borken- käferschäden zulasten des Globalbudgets der Erfolgsrechnung einen Objektkredit von Fr. 9 400 000. Die Massnahmen sind abgeschlossen. Die Zusammenstellung der Ausmasse der abgerechneten Projekte ergibt folgendes Ergebnis: Art der Massnahme Vorausmass Ausmass Minder- / Mehr- geschätzt effektiv ausmass a) Borkenkäferbekämpfung Flächenvorbereitung (Schlagräumung) 1 490 ha 1 131 ha –359 ha b) Wiederbestockung von Kahlflächen Naturverjüngung 900 ha 961 ha 61 ha Nachpflanzung standortsgerechter Baumarten 580 ha 503 ha –77 ha Pflanzung besonderer Baumarten 12 860 Stk. 11 168 Stk. –1 692 Stk. c) Wildschadenverhütung Wildschadenverhütung Einzäunung 20 ha 22 ha 2 ha Wildschadenverhütung Einzelschutz 287 380 Stk. 203 363 Stk. –84 017 Stk. Anlegen von Freihalteflächen 0 ha 1 ha 1 ha Errichten von Hochsitzen 56 Stk. 58 Stk. 2 Stk.
Das Ergebnis der Kosten der ausgeführten Massnahmen lautet wie folgt: Art der Massnahme Staatsbeitrag Abrechnung Minder-/ bzw. Kosten- Mehrausgaben voranschlag Fr. Fr. Fr. a) Entschädigungen für Dienstleistungen Dritter für Abklärungen Borkenkäferschäden 430 000 390 096 –39 904 b) Borkenkäferbekämpfung Entrindung von Käferholz 1 800 000 1 750 570 –49 430 Flächenvorbereitung (Schlagräumung) 1 600 000 1 184 936 –415 064 c) Wiederbestockung von Kahlflächen Naturverjüngung 1 550 000 1 771 009 221 009 Nachpflanzung standortgerechter Baumarten 1 100 000 927 881 –172 119 Fördern besonderer Baumarten 25 000 22 382 –2 618 d) Wildschadenverhütung Wildschadenverhütung Einzäunungen 90 000 87 900 –2 100 Wildschadenverhütung Einzelschutz 2 800 000 2 037 804 –762 196 Anlegen von Freihalteflächen 0 1 088 1 088 Einrichten von Hochsitzen 5 000 11 600 6 600 Gesamtaufwand 9 400 000 8 185 266 –1 214 734
Die deutliche Unterschreitung des Objektkredites ist im Wesent- lichen auf eine Abweichung zwischen Projektierung und tatsächlicher Wiederbestockung der Schadenflächen zurückzuführen. Bei der Wieder- bestockung wurden zugunsten der Naturverjüngung weniger Pflanzen gesetzt. Dies hatte zur Folge, dass bedeutend weniger Einzelschutz- massnahmen zur Wildschadenverhütung eingesetzt werden mussten. Bei der Schlagräumung wurde das Vorausmass zu hoch eingeschätzt, sodass in der Folge weniger Staatsbeiträge ausbezahlt werden mussten. Der Zusammenzug sämtlicher Ausgaben ergibt folgendes Ergebnis:
Konto – Nr. Bezeichnung Total Fr. 5103.31805140 Entschädigungen für Dienstleistungen Dritter (Wiederherstellungsprojekte) 390 096 5103.36205143 Betriebsbeiträge an Gemeinden für Massnahmen zur Walderhaltung infolge Borkenkäfer 2 102 115 5103.36505143 Betriebsbeiträge an private Institutionen und Unternehmen für Massnahmen zur Walderhaltung infolge Borkenkäfer 5 693 054 Gesamttotal 8 185 265
Damit mussten 1,215 Mio. Franken bzw. 12,9% des bewilligten Objektkredites nicht in Anspruch genommen werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Schlussabrechnung über die Massnahmen zur Bekämpfung der Borkenkäferschäden wird genehmigt.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Finanzkontrolle und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi