Lexipedia

Entscheid

RRB Nr. 1852/2009

Gemeindewesen, Zweckverband Feuerwehr Birmensdorf-Aesch, neue Statuten, Genehmigung

25. November 2009Deutsch2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Zweckverband Feuerwehr Birmensdorf-Aesch, neue Statuten, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. November 2009

1852. Gemeindewesen (Zweckverband Feuerwehr Birmensdorf-Aesch)

Erwägungen

1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Genehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatu- ten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Politischen Gemeinden Aesch und Birmensdorf bilden zusam- men seit 2006 einen Zweckverband für eine gemeinsame regionale Feu- erwehr (RRB Nr. 1415/2006). Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vor- gabe, Zweckverbände demokratisch zu organisieren, sind die Gemein- den übereingekommen, die Zweckverbandsstatuten einer Totalrevision zu unterziehen. Am 26. Mai und am 3. Juni 2009 haben die Stimmbe- rechtigten beider Verbandsgemeinden den neuen Statuten zugestimmt. Der Bezirksrat Dietikon hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebe- schlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen die demokratische Aus- gestaltung der Zweckverbandsstatuten, insbesondere die Einführung des Initiativrechts und des obligatorischen Finanzreferendums im Ver- bandsgebiet. Im Weiteren werden die Finanzbefugnisse neu geordnet und die Statuten redaktionell neu gefasst. Die Bestimmungen geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu geneh- migen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Statuten des Zweckverbands Feuerwehr Birmensdorf-Aesch werden genehmigt.

II. Mitteilung an den Vorstand des Zweckverbands Feuerwehr Birmens- dorf-Aesch, Gemeindeverwaltung Birmensdorf, Stallikonerstrasse 9, 8903 Birmensdorf, die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden

Aesch, 8904 Aesch, und Birmensdorf, 8903 Birmensdorf, den Bezirksrat Dietikon, Kirchplatz 5, Postfach, 8953 Dietikon, sowie an die Gebäude- versicherung Kanton Zürich und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi