RRB Nr. 186/2018
Kantonale Volksabstimmung vom 10. Juni 2018, Anordnung
7. März 2018Deutsch2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. März 2018
186. Beschluss des Regierungsrates über die Anordnung der kantonalen Volksabstimmung vom 10. Juni 2018
Dispositiv
Der Regierungsrat beschliesst: I. Die kantonale Volksabstimmung über die Vorlagen
1.
Steuergesetz (Änderung vom 23. Oktober 2017; Verrechnung von Geschäfts verlusten bei der Grundstückgewinnsteuer) (ABl 2017-11-10)
2.
Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr (Änderung vom 30. Oktober 2017; Verkehrsfonds, Mittelzuweisung; Leistungsüberprüfung 2016) (ABl 2017-11-10) wird auf Sonntag, den 10. Juni 2018, angesetzt. II. Den Stimmberechtigten werden die nachstehenden Fragen zur Be antwortung mit Ja oder Nein vorgelegt: Stimmzettel 1 Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Steuergesetz (Änderung vom 23. Oktober 2017; Verrechnung von Geschäftsverlusten bei der Grundstückgewinnsteuer) Stimmzettel 2 Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr (Änderung vom 30. Oktober 2017; Verkehrsfonds, Mittelzuweisung; Leistungsüberprüfung 2016) III. Die Wahlbüros übermitteln die Abstimmungsergebnisse am Abstim mungstag ab 10.00 Uhr bis spätestens 15.30 Uhr dem kantonalen Abstim mungsbüro mit der Wahl- und Abstimmungssoftware WABSTI II. IV. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss in besonde ren Abzügen den Präsidentinnen und Präsidenten der Stadt- und Gemeinde räte als Vorstehende der Wahlbüros mitzuteilen. V. Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen nach seiner Veröffent lichung im Amtsblatt schriftlich Einsprache beim Regierungsrat erhoben werden (§ 10d Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 24. Mai 1959).
VI. Veröffentlichung im Amtsblatt. VII. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, das Statis tische Amt als kantonales Abstimmungsbüro sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli