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Entscheid

RRB Nr. 186/2025

Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes, Vernehmlassung

26. Februar 2025Deutsch2 min

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Februar 2025

186. Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes

(Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 21. Oktober 2024 hat die Staatspolitische Kommis- sion des Nationalrates die Vernehmlassung zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG; SR 142.20) eröffnet. Die Kommission schlägt vor, das AIG so zu präzisieren, dass Ausländerinnen und Aus- länder, die unverschuldet von Sozialhilfe abhängig geworden sind, nicht den Verlust ihrer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung befürch- ten müssen. Diese Befürchtung kann dazu führen, dass Ausländerinnen und Ausländer, die unverschuldet auf Sozialhilfe angewiesen sind, keine solche beziehen und dadurch unterhalb des Existenzminimums leben.

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an die Staatspolitische Kommission des Nationalrates, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als Word- und PDF-Version an vernehmlassungSBRE@sem.admin.ch): Mit Schreiben vom 21. Oktober 2024 haben Sie uns eingeladen, uns zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (SR 142.20) ver- nehmen zu lassen. Wir danken für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt: Bereits nach geltendem Recht wird bei der Verhältnismässigkeitsprü- fung eines Bewilligungswiderrufs das Verschulden an der Sozialhilfe- abhängigkeit im Einzelfall geprüft. Die umfangreiche Rechtsprechung der Gerichte zum Begriff des Verschuldens hat zu einer weitgehend einheitlichen Rechtsanwendung geführt. Die Berücksichtigung des Ver- schuldens im Einzelfall ist somit bereits verankert und wird in der Praxis umgesetzt. Da mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung mehr Klar- heit für die betroffenen Ausländerinnen und Ausländer geschaffen wird, begrüssen wir dennoch eine Änderung des Ausländer- und Integrations- gesetzes. Um dem Anliegen der parlamentarischen Initiative 21.451 bes- ser Rechnung zu tragen, schliessen wir uns der Stellungnahme des Vor- stands der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozial- direktoren vom 17. Januar 2025 an und beantragen, die ursprüngliche Formulierung der Parlamentarischen Initiative («mutwillig» herbeifüh- ren bzw. «mutwillig unverändert lassen») zu verwenden.

II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglie- der des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli