Lexipedia

Entscheid

RRB Nr. 187/2014

Wahltermine 2015, Festsetzung

12. Februar 2014Deutsch2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Februar 2014

187. Wahltermine 2015; Festsetzung

Erwägungen

Unter Berücksichtigung der für die eidgenössischen Volksabstimmungen im Jahre 2015 reservierten Abstimmungstermine vom 8. März, 14. Juni und 29. November 2015 und des für die Gesamterneuerungswahlen des Nationalrates auf den 18. Oktober 2015 festgelegten Wahltermins.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Als Termin für die Erneuerungswahlen des Kantons- und des Regie- rungsrates wird der 12. April 2015 festgesetzt.

II. Als Termin für einen allfälligen zweiten Wahlgang für die Erneue- rungswahlen des Regierungsrates wird der 14. Juni 2015 festgesetzt.

III. Von der Festlegung der Gesamterneuerungswahlen des National- rates auf den 18. Oktober 2015 wird Kenntnis genommen und auf das gleiche Datum werden die Erneuerungswahlen der zürcherischen Mit- glieder des Ständerates festgesetzt.

IV. Als Termin für einen allfälligen zweiten Wahlgang für die Erneue- rungswahlen der zürcherischen Mitglieder des Ständerates wird der 29. November 2015 festgesetzt.

V. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss in besonde- ren Abzügen den Präsidentinnen und Präsidenten der Stadt- und Ge- meinderäte als Vorstehende der Wahlbüros mitzuteilen.

VI. Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen nach seiner Ver- öffentlichung im Amtsblatt schriftlich Einsprache beim Regierungsrat erhoben werden (§ 10 d Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 24. Mai 1959). VII. Veröffentlichung im Amtsblatt.

VIII. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Direk- tionen des Regierungsrates (im Doppel), die Staatskanzlei und an das Statistische Amt als kantonales Wahlbüro.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi