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Entscheid

RRB Nr. 1872/2010

Institut für Sozial- und Präventivmedizin, Prävention und Gesundheitsförderung, Subvention 2011- 2013

22. Dezember 2010Deutsch8 min

Source zh.ch

Institut für Sozial- und Präventivmedizin, Prävention und Gesundheitsförderung, Subvention 2011- 2013

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. Dezember 2010

1872. Institut für Sozial- und Präventivmedizin (Subvention für Prävention und Gesundheitsförderung 2011–2013) Gemäss § 46 des Gesundheitsgesetzes (GesG) unterstützen der Kanton und die Gemeinden Massnahmen zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung (Gesundheitsförderung) und zur Verhütung, Früherkennung und Früherfassung von Krankheiten (Prävention); sie können dazu eigene Massnahmen treffen oder Massnahmen Dritter bis zu 100% sub- ventionieren. Kanton und Gemeinden bekämpfen zudem den Sucht- mittelmissbrauch. Die Gesundheitsdirektion überwacht den Gesund- heitszustand der Bevölkerung, soweit damit nicht die Bundesbehörden betraut sind, und informiert die Öffentlichkeit regelmässig darüber (§ 47 GesG). Sie kann ebenfalls Dritte mit der Erfüllung dieser Aufgaben beauftragen. Mit Beschluss Nr. 4050/1991 hat der Regierungsrat das Ins- titut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Zürich (ISPMZ) mit der Planung, Förderung und Verbreitung von Prävention und Ge- sundheitsförderung beauftragt, soweit diese Aktivitäten dem Staat ob- liegen. Seit 2000 nimmt die Universität im Auftrag der Gesundheits- direktion folgende Aufgaben wahr und stellt sie durch das ISPMZ sicher:

Erwägungen

1. Gesundheitsmonitoring und Gesundheitsüberwachung – Kontinuierliche Überwachung des Gesundheitszustandes der Zürcher Bevölkerung und periodische Berichterstattung darüber – Unterstützung des Zürcher Krebsregisters – Evaluation von präventiven Massnahmen und gesundheitsbezoge- nen Lebensstilen

2. Prävention und Gesundheitsförderung im Kanton Zürich – Gesamtkoordination der präventiven Massnahmen auf kantonaler Ebene – Öffentlichkeitsarbeit einschliesslich Präventionskampagnen – Nach Absprache Vertretung der Gesundheitsdirektion in nationalen Gremien – Festlegung und Überwachung von Leistungsaufträgen an Partner wie die Suchtpräventionsstellen RSPS und KFSP – Entwicklung neuer Methoden der präventiven und gesundheitsför- dernden Intervention beim Einzelnen (Verhaltensänderung) und in sozialen Systemen (Settings). Die Universitätsleitung legt unter Einbezug des ISPMZ und in Ab- stimmung mit der Gesundheitsdirektion die jährlichen Zielsetzungen fest. Die Berichterstattung des ISPMZ über den Stand der Geschäfte erfolgt

halbjährlich. Seit 2000 erfolgt die finanzielle Abgeltung über eine jähr- liche Pauschale (RRB Nr. 1625/2000). Mit RRB Nr. 1432/2004 wurden der Aufgabenbereich um die Umsetzung des kantonalen Konzeptes für Prävention und Gesundheitsförderung erweitert und die pauschale Entschädigung entsprechend angepasst. Bereits 2001 hat das ISPMZ eine Dienstleistungsabteilung «Prävention und Gesundheitsförderung» für den Kanton Zürich mit mindestens 3,5 Stellen eingerichtet und die Mittel für das Gesundheitsmonitoring und die praktische Präventions- arbeit dieser Abteilung zugewiesen. Geleitet wird die Dienstleistungs- abteilung vom kantonalen Beauftragten für Prävention und Gesund- heitsförderung. Dabei ist die Querschnittsaufgabe der Prävention und Gesundheitsförderung in allen Direktionen zu betreiben. Das ISPMZ kann im Rahmen des kantonalen Leistungsauftrags projektbezogen Anliegen der Prävention und Gesundheitsförderung aller Direktionen wahrnehmen; deren Umsetzung ist dann von diesen abzugelten (RRB Nrn. 230/2003, 1767/2006). 2004 ist im Auftrag der Gesundheitsdirektion das Konzept für die Prävention und Gesundheitsförderung im Kanton Zürich publiziert worden. Es gibt die Rahmenbedingungen und die Richtung der Akti- vitäten im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung vor. Schwerpunktprogramme kombinieren dabei Elemente der Öffentlich- keitsarbeit mit konkreten Aktivitäten in Betrieben und Gemeinden. Zwei Schwerpunktprogramme zu Bewegung, Ernährung und Entspan- nung und zur betrieblichen Gesundheitsförderung konnten bisher ab- geschlossen werden. Sie wurden mit guten Ergebnissen extern evaluiert. Zurzeit wird das Aktionsprogramm «Leichter leben» im Rahmen der Legislaturplanung des Regierungsrates umgesetzt. Es umfasst neben 29 Teilprojekten aus den Bereichen Bildung, Sport und Gesundheit eine Kampagne, um die Bevölkerung für ein gesundes Körpergewicht zu sensibilisieren. Die externe Evaluation zeigte auch für diese Kampagne eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung. Sie soll bis mindestens Ende 2012 weitergeführt werden. Die Prävention psychischer Erkrankungen ist ein mögliches Schwerpunktprogramm der nächsten Jahre. Die Zür- cher Vereinigung Psychiatrischer Chefärzte und das ISPMZ haben dazu bereits ein Konzeptpapier erarbeitet. Endgültig über ein neues Schwer- punktprogramm entscheiden wird gemäss dem Zürcher Präventions- und Gesundheitsförderungskonzept die neu zu schaffende Fachkommission Prävention und Gesundheitsförderung. Im Bereich des Gesundheitsmonitorings und der Gesundheitsüber- wachung publizierte das ISPMZ 2007 einen umfassenden Bericht zur Gesundheit im Kanton Zürich und stellte ihn am 18. September 2007 dem Regierungsrat vor. Der Bericht zeigt einen erfreulich guten Gesund- heitszustand der Zürcher Bevölkerung; es bestehen aber Unterschiede

zwischen Bevölkerungsgruppen. Je höher die Bildung und das Einkom- men sind, desto besser ist im Allgemeinen auch der Gesundheitszustand. 2008 legte das ISPMZ zudem einen Bericht über Gesundheit im Alter vor. Darin werden Besonderheiten der Prävention für ältere Menschen erläutert und entsprechende Massnahmen vorgeschlagen. 2009 folgte ein Bericht über Krebserkrankungen im Kanton Zürich. Es handelt sich um den ersten umfassenden Zürcher Krebsbericht. Ende 2010 soll ein Bericht zur Problematik des Übergewichts folgen. Für 2011 ist nach die- sen punktuellen Zwischenberichten wieder ein Gesamtbericht zum Ge- sundheitszustand der Bevölkerung geplant. Die Suchtprävention stellt einen wesentlichen Teil der Prävention und Gesundheitsförderung im Kanton Zürich dar. Das ISPMZ koordiniert gemäss Leistungsauftrag die Stellen für Suchtprävention in ihren Aktivitäten und betreut auch die entsprechende Homepage www.suchtprävention-zh.ch. Information und Kommunikation bilden weitere wichtige Gesichts- punkte im Konzept zur Prävention und Gesundheitsförderung. So fuhr das gemeinsam mit der Stadt Zürich und privaten Organisationen ent- wickelte «Gesundheits-Tram Zürich» als Informationsplattform bis im Frühjahr 2008 durch die Stadt Zürich. Anlässlich der Fussballeuropa- meisterschaft EURO 08 wurde die Kampagne «Der Ball liegt bei Dir» zu den drei Themen Bewegung, Alkohol und HIV-Prävention begonnen. Die allen zugängliche Homepage www.gesundheitsfoerderung-zh.ch enthält zahlreiche, allgemein verständliche Informationen und ermög- licht auch die direkte Bestellung einer Vielzahl von Drucksachen. Das zweimal jährlich durchgeführte «Zürcher Forum Prävention und Gesund- heitsförderung» dient zusammen mit dem Zürcher Präventionstag dem regelmässigen Austausch und der Vernetzung der Fachleute in diesem Berufsfeld. Auch diese Aktivitäten werden in den kommenden Jahren weitergeführt. Die in den letzten zehn Jahren gemachten Erfahrungen mit jährli- chen Zielsetzungen und einer pauschalen Abgeltung sind sehr positiv zu werten. Es erlaubt, Synergien mit der Universität zu nutzen, und erspart dem Kanton den Aufbau eigener Strukturen zur Sicherstellung einer angemessenen Prävention und Gesundheitsförderung. Durch das ISPMZ ist zudem gewährleistet, dass in der Prävention und Gesund- heitsförderung im Kanton immer auch aktuelle Erkenntnisse aus der Forschung mitberücksichtigt werden. Dies hat im Verlaufe der vergan- genen Jahre zu einer deutlich verbesserten Gesundheitsberichterstattung und zu einer Stärkung der Prävention und Gesundheitsförderung im Kanton Zürich geführt. Es besteht kein Anlass, etwas an den bisherigen Vorgaben zu ändern. Der eingangs dargestellte Leistungsauftrag an die Universität soll daher unverändert weitergeführt werden. Bisher erfolg- ten die Verlängerungen des Dienstleistungsauftrages jeweils alle vier

Jahre, um eine mittelfristige Planung, nicht zuletzt auch im Personalbe- reich, zu ermöglichen. Nun wird aber Prof. Dr. med. Felix Gutzwiller, der langjährige Direktor des ISPMZ, voraussichtlich per im 2013 emeritiert. Prof. Gutzwiller hat der Entwicklung praxisnaher Konzepte und deren Umsetzung in der praktischen Arbeit vor Ort immer grosse Bedeutung zugemessen. Es ist denkbar, dass es diesbezüglich beim Wechsel der Institutsleitung zu Änderungen kommen könnte. Zudem wird zurzeit ein neues Bundesgesetz zur Prävention und Gesundheits- förderung ausgearbeitet. Dieses Gesetz könnte ebenfalls grundlegende Auswirkungen auf die kantonalen Aktivitäten in diesem Bereich haben. Um allenfalls notwendige Anpassungen zeitgerecht vornehmen zu kön- nen, ist die Laufzeit des fortgeführten Leistungsauftrages an die Uni- versität Zürich daher diesmal bis Ende Jahr 2013 zu begrenzen. In den vergangenen vier Jahren wurde die Universität für die not- wendigen Leistungen, soweit sie der Gesundheitsdirektion obliegen, pauschal mit einer jährlichen Subvention von 2,4 Mio. Franken abge- golten. Darin sind die Grundkosten für das Konzept Prävention und Gesundheitsförderung im Kanton Zürich enthalten. Zu den vereinbar- ten Leistungen gehört aber auch die Unterstützung des Zürcher Krebs- registers. Das Zürcher Krebsregister ist eines der elf Krebsregister in der Schweiz, die 2008 zusammen mit der Schweizerischen Vereinigung gegen Krebs das nationale Institut NICER (National Institute for Cancer Epidemiology and Registration) mit Sitz in Zürich gegründet haben. Grundlage schweizweit gültiger Aussagen bezüglich der Krebshäufigkeit und allfälliger zeitlicher Veränderungen sind standardisiert erhobene Daten in den einzelnen Krebsregistern. Damit soll auch eine internatio- nale Vergleichbarkeit der Daten sichergestellt werden. Um die notwen- digen Anpassungen beim Zürcher Krebsregister zur standardisierten Bearbeitung der rund 6000 jährlich im Kanton neu auftretenden Krebs- fälle vornehmen zu können und um die insbesondere bei Kampagnen anfallende Teuerung von 2010 bis 2013 aufzufangen, ist die jährliche Subvention pauschal um Fr. 100 000 zu erhöhen und für die nächsten drei Jahre auf 2,5 Mio. Franken festzulegen. Für die Planung, Förderung und Verbreitung von Prävention und Ge- sundheitsförderung durch das ISPMZ in den Jahren 2011 bis 2013 ist eine Subvention von gesamthaft 7,5 Mio. Franken zulasten der Erfolgs- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheits- förderung, zu gewähren. Da gemäss § 46 GesG der Kanton Massnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention bis zu 100% subventionieren kann, handelt es sich gestützt auf § 3 Abs. 2 lit. a des Staatsbeitrags- gesetztes um eine gebundene Ausgabe. Der Betrag ist im KEF 2011–2014 in der Leistungsgruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsförderung, eingestellt. Er ist dem Konto 3634 5 00000, IC-Beiträge an kons. Ein- heiten, zu belasten.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Zuständigkeit der Universität für Prävention und Gesundheits- förderung im Kanton Zürich wird entsprechend den in RRB Nrn. 230/ 2003, 1432/2004 und 1767/2006 festgelegten Bedingungen beibehalten.

II. Für die Planung, Förderung und Verbreitung von Prävention und Gesundheitsförderung wird dem ISPMZ in den Jahren 2011 bis 2013 an die beitragsberechtigten Kosten von Fr. 7 500 000 eine Subvention von 100%, höchstens aber Fr. 7 500 000, zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsförderung, zu- gesichert.

III. Mitteilung an den Universitätsrat, die Universitätsleitung, Künst- lergasse 15, 8001 Zürich, sowie an die die Finanzdirektion, die Bildungs- direktion und die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi