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Entscheid

RRB Nr. 1877/2010

Universität Zürich, Anatomisches Institut, Sanierung Präparierräume, neue Ausgabe

22. Dezember 2010Deutsch6 min

Source zh.ch

Universität Zürich, Anatomisches Institut, Sanierung Präparierräume, neue Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. Dezember 2010

1877. Universität Zürich, Anatomisches Institut (Sanierung Präparierräume)

Erwägungen

A. Ausgangslage Die zu sanierenden Räume des Anatomischen Instituts befinden sich auf dem Campus der Universität Zürich Irchel in der 2. Bauetappe, die 1984 dem Betrieb übergeben wurde. Die drei Präparierräume mit insgesamt 30 Seziertischen und den angrenzenden Garderoben und Nebenräumen befinden sich im Geschoss G. Im Rahmen der systematischen Arbeitsplatzbegehungen am Institut für Anatomie durch die Abteilung Sicherheit und Umwelt der Univer- sität wurde festgestellt, dass an verschiedenen Arbeitsplätzen die Mit- arbeitenden Formaldehyd ausgesetzt sind. Um das Gesundheitsrisiko abschätzen zu können, wurden 2006 durch eine Arbeitshygienikerin bei verschiedenen Prozessen Messungen durchgeführt. Die Messungen wurden auf Wunsch des Institutes während der Tätigkeiten im Tank- raum F36 und in den Präparierräumen wiederholt. Die gemessenen Konzentrationen bestätigten die Messwerte des Jahres 2006, bzw. waren deutlich höher und überschreiten den gültigen maximalen Arbeitsplatz- konzentrationswert (MAK-Wert). Mittlerweile werden ganze Körper und nicht nur deren Extremitäten präpariert, was die erhöhte Formal- dehydexposition erklärt. Formaldehyd ist stark reizend und als krebserregender Arbeitsstoff eingestuft. Die Exposition muss deshalb auf ein Mindestmass be- schränkt werden. Die gemessenen Konzentrationen, die über dem MAK-Wert liegen, erfordern Massnahmen. Die organisatorischen und personenbezogenen Massnahmen zur Verringerung der Exposition durch Formaldehyd wurden durch die Universität bereits vollzogen. Noch umzusetzen sind die notwendigen technischen und baulichen Massnahmen. Um die nach Arbeitsgesetz vorgeschriebenen Grenzwerte zukünftig einhalten zu können, ist ins- besondere die bestehende Lüftungsanlage, die seit über 25 Jahren im Betrieb ist, zu ersetzen. Mit RRB Nr. 850/2010 wurde das Vorhaben für die Phase Projektie- rung freigegeben.

B. Sanierung der Präparierräume für das anatomische Institut Aufgrund der erfolgten sicherheitstechnischen Untersuchungen ist in allen Präparierräumen die Luftqualität gegenüber dem heutigen Stand so zu verbessern, dass die geforderten MAK-Werte eingehalten werden können. Dabei gilt es vorrangig, die Luftqualität derjenigen Arbeitsplätze zu verbessern, an denen mit Präparaten gearbeitet wird. Ebenfalls zu verbessern sind die Lüftungsanlagen in den angrenzenden Vorräumen und Garderoben. Es ist ein Alarm- und Überwachungssystem einzurichten, das die aktuelle Gaskonzentration in allen mit Formaldehyd belasteten Räu- men aufzeichnet und die Mitarbeitenden und Studierenden bei einer Grenzüberschreitung alarmiert. Gleichzeitig soll diese Anlage zur Re- gulierung der Lüftung dienen, um die während der Präparationen ent- stehende Gaskonzentration unter den vorgeschriebenen Grenzwerten zu halten. Für die nächsten Jahre wurden bereits Praktika festgelegt. Damit der erforderliche Betrieb gewährleistet werden kann, müssen die Sanie- rungsarbeiten etappenweise ausgeführt werden. Die Bau- und Ausbau- arbeiten müssen daher während des Betriebs des Institutes ausgeführt werden. Passende Ersatzräume fehlen. Um die Bauarbeiten zu ermög- lichen, stehen während der Bauzeit lediglich zwei von drei Präparier- räumen wechselweise zur Verfügung. Zeitweise eingeschränkt wird auch die Nutzung der Garderoben, Nebenräume und der Verkehrswege. Während der Umbauzeit der Lüftungszentralen wird die Versorgung der nutzbaren Räume über die Lüftungsanlagen Ost und West provi- sorisch aufrechterhalten.

C. Finanzielles

– Bauprojekt Der Kostenvoranschlag des Hochbauamtes für das Bauprojekt lautet auf Fr. 5 200 000 (Kostenvoranschlag vom 1. April 2010; Baukostenindex 1. April 2009, 1030,7 Punkte; Basis 1939: 100 Punkte). Er gliedert sich wie folgt: Baukostenplan (BKP) Arbeitsgattung Kosten in Franken 0 Grundstück – 1 Vorbereitungsarbeiten – 2 Gebäude 4 209 700 4 Umgebung 18 000 5 Baunebenkosten 46 000 6 Reserve (9,9% von BKP 2,4,5 und 9) 470 300 9 Ausstattung 456 000 0–9 Total Anlagekosten 5 200 000

Die Anlagekosten von insgesamt Fr. 5 200 000 setzen sich aus Instand- setzungsmassnahmen von Fr. 3 464 600 sowie Neuerstellungskosten für Lüftung und Lüftungsschächte von Fr. 1 735 400 zusammen. Für die Instandsetzungsmassnahmen ist eine gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG von Fr. 3 464 600, für die Lüftung und Lüftungs- schächte eine neue Ausgabe von Fr. 1 735 400 zu bewilligen. Die Projek- tierungskosten von insgesamt Fr. 650 000 gemäss Verfügungen der Bil- dungsdirektion vom 11. Juni 2009 und 23. August 2010 sind Bestandteil dieser Ausgabenbewilligungen. Die erwähnten Verfügungen sind auf- zuheben. Die Finanzierung erfolgt über die Investitionsrechnung der Bildungsdirektion und geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 7401, Uni- versität (Beiträge und Liegenschaften). Im Budget 2010 und im Kon- solidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2011–2014 sind für 2010 bis 2012 Fr. 2 870 000 vorgemerkt. Der Restbetrag von Fr. 2 330 000 kann durch Einsparungen und Verschiebungen innerhalb der Leistungs- gruppe Nr. 7401, Universität, ausgeglichen werden. Tabelle 1: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre 2008 2009/2010 2010/2012

Tabelle 2: Investitionen 2010 2011 2012 2013 Investitionskosten in Franken 100 000 3 000 000 2 100 000

Tabelle 3: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Kostenanteil Nutzungs- Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in Prozent dauer Jahre Abschreibung Kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 276 018 5,3% 120 2 300 4 140 6 440 Hochbauten Rohbau 2 174 208 3,4% 40 4 355 2 613 6 968 Hochbauten Ausbau 559 953 10,8% 30 18 665 8 399 27 064 Hochbauten Installationen 3 683 555 70,8% 30 122 785 55 253 178 038 Ausstattung, Mobilien 506 266 9,7% 15 33 751 7 594 41 345 Total 5 200 000 100,0% 33,7* 181 857 78 000 259 857 * Kostengewichtete Nutzungsdauer

Die Kapitalfolgekosten für die Ausgabe von Fr. 5 200 000 betragen jährlich Fr. 259 857. Die Folgekosten bestehen aus den Abschreibungen, die sich aus den unterschiedlichen Abschreibungssätzen pro Bauteil- gruppe zusammensetzen, und der Hälfte der jährlichen kalkulato- rischen Zinsen von 3,0% der Baukosten. Die jährlichen Folgekosten für den gesamten Betrieb werden sich im Durchschnitt auf etwa 3% der Bruttoanlagekosten von rund Fr. 5 200 000 belaufen. Zusätzliche perso- nelle Kosten entstehen nicht. Daraus ergibt sich folgender jährlicher Aufwand: in Franken Kapitalfolgekosten 259 857 Betriebliche Folgekosten (geschätzt 3% der Bruttoanlagekosten) 156 000 Personelle Folgekosten – Total jährliche Folgekosten 415 857

– Bundesbeiträge Die Bildungsdirektion stellt ein Gesuch für einen Bundesbeitrag an die Investitionskosten gestützt auf das Bundesgesetz über die Univer- sitätsförderung.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Sanierung der Präparierräume der Universität Zürich, Winterthurerstrasse 190, Zürich, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 3 464 600, für die Lüftung und Lüftungsschächte eine neue Ausgabe von Fr. 1 735 400, insgesamt Fr. 5 200 000 (Preisstand 1. April 2010) be- willigt. Die Kosten gehen zulasten der Investitionsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 7401, Universität (Beiträge und Liegenschaften), der Bildungsdirektion.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Baukostenindexes gemäss der Formel Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. April 2009, 1030,7 Punkte) der Teuerung angepasst.

III. Die Verfügungen der Bildungsdirektion vom 11. Juni 2009 und 23. August 2010, mit denen ein Projektierungskredit von insgesamt Fr. 650 000 bewilligt wurde, werden aufgehoben.

IV. Die Baudirektion wird mit der Ausführung beauftragt.

V. Die Bildungsdirektion wird beauftragt, gestützt auf das Bundes- gesetz über die Universitätsförderung ein Gesuch um einen Bundes- beitrag zu stellen.

VI. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi