Lexipedia

Entscheid

RRB Nr. 188/2018

Gemeindewesen, Friedhof-Zweckverband Embrach-Oberembrach, Auflösung

7. März 2018Deutsch2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Friedhof-Zweckverband Embrach-Oberembrach, Auflösung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. März 2018

188. Gemeindewesen (Friedhof-Zweckverband Embrach-Oberembrach)

Erwägungen

1. Die Politischen Gemeinden Embrach und Oberembrach bildeten un­ ter dem Namen «Friedhof-Zweckverband Embrach-Oberembrach» seit 1923 einen Zweckverband für den Betrieb des gemeinsamen Friedhofs in Embrach und die Besorgung des Bestattungswesens. Im Hinblick auf das Inkrafttreten des Gemeindegesetzes vom 20. April 2015 (LS 131.1) und die damit einhergehenden zahlreichen Änderungen für den Zweckverband beantragte die Friedhofkommission den Gemeinde­ räten der Verbandsgemeinden Embrach und Oberembrach die Auflösung des Zweckverbandes und die Neuregelung der Zusammenarbeit der beiden Gemeinden in einem Anschlussvertrag. Die Gemeinderäte folgten dem An­ trag und beantragten ihrerseits den Gemeindeversammlungen, den Zweck­ verband aufzulösen. Die Gemeindeversammlungen der beiden Verbands­ gemeinden stimmten der Vorlage am 22. November und am 11. Dezember 2017 zu. Der Bezirksrat Bülach hat bestätigt, dass gegen die Beschlüsse keine Rechtsmittel eingingen. Mit Schreiben vom 31. Januar 2018 ersuchte die Politische Gemeinde Embrach den Regierungsrat um Kenntnisnahme der Auflösung des Zweck­ verbandes.

2. Die Auflösung des Friedhof-Zweckverbandes Embrach-Oberembrach gibt zu keinen Bemerkungen Anlass und ist deshalb zur Kenntnis zu neh­ men. Die Akten des Zweckverbandes sind von der Sitzgemeinde Embrach ins Gemeindearchiv überzuführen. Die Aufbewahrung hat sich nach dem Archivgesetz zu richten.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Gesundheitsdirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Von der Auflösung des aus den Politischen Gemeinden Embrach und Oberembrach bestehenden Friedhof-Zweckverbandes Embrach-Ober­ embrach auf den 31. Dezember 2017 wird Kenntnis genommen.

II. Die Akten des Zweckverbandes sind von der Sitzgemeinde Embrach ins Gemeindearchiv überzuführen. Die Aufbewahrung richtet sich nach dem Archivgesetz.

III. Mitteilung an die Gemeinderäte der Politischen Gemeinde Embrach, Gemeinderatskanzlei, Dorfstrasse 9, 8424 Embrach, und Oberembrach, Gemeindeverwaltung, Pfungenerstrasse 11, 8425 Oberembrach, den Be­ zirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, sowie an die Gesundheits­ direktion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli