RRB Nr. 1885/2010
Konzept für eine kooperative Speicherbibliothek für Schweizer Bibliotheken, Genehmigung
22. Dezember 2010Deutsch6 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. Dezember 2010
1885. Konzept für eine kooperative Speicherbibliothek für Schweizer Bibliotheken
Erwägungen
1. Ausgangslage Trotz der Entwicklung und Zunahme von neuen wie auch von nach- träglich digitalisierten Quellen werden noch auf lange Sicht sehr viele Quellen nicht digitalisiert, sondern gedruckt vorliegen. Zudem kommt der Bedeutung der «letzten gedruckten Kopie» unter anderem darum grosse Bedeutung zu, da die langfristige Sicherung und Aufbewahrung von elektronischen Daten noch nicht garantiert werden können. Die Zunahme der Bestände und der Raumbedarf für elektronische Arbeits- plätze erhöhen die Notwendigkeit, die physisch vorhanden Exemplare auszulagern. Die Idee, eine kooperative Speicherbibliothek für Schweizer Biblio- theken und verwandte Einrichtungen zu konzipieren, entstand wäh- rend der Abklärungen für die zukünftige Aufbewahrung der Bestände der Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern (ZHB Luzern). Um dem grossen Platzmangel nachhaltig zu begegnen, braucht es ein modernes Aussenlager. Im Zuge der Arbeiten hat es sich gezeigt, dass ein Aussenlager, das nicht allein vom Kanton Luzern, sondern von mehre- ren Trägern betrieben wird, kostengünstiger ist und auch andernorts einem Bedarf entspricht. Eine kooperative Speicherbibliothek erlaubt es, Print- und andere Medien sowohl nach Institutionen getrennt als auch gemeinsam in einem von «Doubletten» bereinigten Bestand auf- zubewahren. Ein zusammengeführter gemeinsamer Bestand ist daher mit einem erheblichen Sparpotenzial verbunden. Eine gemeinsame Speicherbibliothek kann auch Dienstleistungen übernehmen, die heute jede einzelne Institution erbringen muss, wie z. B. den Dokumenten- versand sowie Kopier- und Digitalisierungsaufgaben oder die Kurier-, Reparatur- und Reinigungsdienste. Im Laufe der Diskussion über die Platznot haben verschiedene Bibliotheken und ihre Träger Interesse an einer gemeinsamen Spei- chereinrichtung gezeigt, unter anderen auch die Zentralbibliothek Zürich und die Universität Zürich, die über Institutsbibliotheken und eine Hauptbibliothek verfügen.
Im Mai 2009 bildete sich unter der Federführung des Kantons Luzern eine interkantonale Arbeitsgruppe. Sie setzt sich aus Vertretungen folgender Institutionen zusammen: – Fonoteca Nazionale Svizzera, Lugano – Kanton Aargau: Departement Bildung, Kultur und Sport / Aargauer Kantonsbibliothek – Kanton Luzern: Dienststelle Hochschulbildung, Kultur und Sport / Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern – Kantonsbibliothek Solothurn – Öffentliche Bibliothek der Universität Basel – Universitätsbibliothek St. Gallen – Zentralbibliothek Zürich
2. Bericht der interkantonalen Arbeitsgruppe vom 27. Mai 2010 Der Bericht umfasst eine Beschreibung der kooperativen Speicher- bibliothek in Bezug auf die Technik, die Dienstleistungen und den Bau. Er stützt sich auf positive Erfahrungen mit ähnlichen Einrichtungen im Ausland ab. Der Bericht lässt sich wie folgt zusammenfassen: a. Trägerschaft und Rechtsform Um die Ausgestaltung der Trägerschaft einer gemeinsamen Einrich- tung und deren Rechtsform vertieft abzuklären, beauftragte die Arbeits- gruppe Rechtsanwalt Dr. Mark Kurmann, Luzern, mit der Erarbeitung eines Evaluationsberichts zur Trägerschaft und Rechtsform. Die Arbeits- gruppe kommt zum Schluss, dass eine kooperative Speicherbibliothek am besten durch Gründung eines gemeinsamen Rechtsträgers verwirk- licht werden kann, der die Speicherbibliothek plant, baut, finanziert und führt sowie Eigentümer der Gebäude und Betreiber der Speicherbiblio- thek ist. Auf diese Weise werden die beteiligten Institutionen demo- kratisch am Auf- und Ausbau und der Führung der Speicherbibliothek beteiligt. Als Rechtsform des gemeinsamen Trägers schlägt der Bericht die Gründung eines Vereins vor. Ein Verein biete die umfassendsten Möglichkeiten für eine flexible Ausgestaltung, insbesondere in Bezug auf Mitgliedschaft, Führungsstruktur, Eigentum, Finanzierung und Haftung. b. Urheberrecht Zu Fragen des Urheberrechts, die im Zusammenhang mit Biblio- theken eine erhebliche Rolle spielen, wurde bei Rechtsanwalt Dr. Willi Egloff, Bern, ein Gutachten in Auftrag gegeben. Aus diesem Gutachten geht hervor, dass der Betrieb einer kooperativen Speicherbibliothek keine neuen oder besonderen urheberrechtlichen Probleme schafft.
c. Standort Als Standort empfiehlt der Bericht das vorgesehene und für diesen Zweck bereits reservierte Areal in Büron, Kanton Luzern. Auch für die anderen beteiligten Bibliotheken entspricht der Standort den Bedürfnissen. Er bietet auch genug Landreserven für bauliche Erweite- rungen. d. Kosten und Finanzierung von Bau und Betrieb Der Kanton Luzern hat eine Machbarkeitsstudie für ein Grobkon- zept zur Logistik und zum Bau mit Kostenschätzungen in Auftrag ge- geben. Für den Bau ist eine modulare Bauweise vorgesehen, die Erwei- terungen nach Bedarf ermöglicht. Das Konzept sieht ein flexibles Grundraster mit Modulen vor. Das modulare System weist wirtschaft- lich und betrieblich grosse Vorteile auf. Die Machbarkeitsstudie schätzt die nötigen Investitionskosten für die ersten zwei Module auf rund 15 Mio. Franken. Darin sind Grundstücks- und Baukosten sowie die Betriebsausrüstung enthalten. Für die baulichen Investitionen sind Bundessubventionen für diejenigen Teile der beteiligten Bibliotheken möglich, die direkt Universitäten versorgen. Das Berechnungsmodell für Betriebskosten soll in der nächsten Projektphase geprüft und ausge- arbeitet werden. e. Weitere Projektplanung Der Bericht der Arbeitsgruppe schliesst die erste Projektphase ab. Die zweite Phase soll die vorbereitenden Aufgaben bis zu einer Vereins- gründung und die weitere Planung zur Vorbereitung eines Baus um- fassen. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe beantragen deshalb, eine Projektleitung einzusetzen, welche die weitere Projektorganisation übernimmt. Es wird vorgeschlagen, dass der Kanton Luzern diese Auf- gabe im Sinne einer Vorfinanzierung übernimmt.
3. Beschluss des Regierungsrates des Kantons Luzern vom 18. Juni 2010 Der Regierungsrat Luzern hat dem Konzept einer kooperativen Speicherbibliothek und den Folgerungen des Evaluationsberichts zu Trägerschaft und Rechtsform zugestimmt. Er hat die Arbeitsgruppe beauftragt, die zweite Projektphase einzuteilen. Dabei sei zunächst zu prüfen, ob neben dem Verein (Gebäude, Infrastruktur, Betriebsper- sonal) eine Aktiengesellschaft für den Betrieb zu gründen sei. In einem zweiten Schritt seien alle Unterlagen zu erarbeiten, die für die Grün- dung des Vereins und für die Zusicherung der Investitionsbeiträge der Mitglieder für den Bau der ersten Phase der kooperativen Speicher- bibliothek erforderlich sind.
Im Weiteren hat der Regierungsrat der Einstellung einer Projekt- leiterin oder eines Projektleiters und der Vorfinanzierung der Fr. 27 000 pro Jahr zugestimmt.
4. Zentralbibliothek und Universität Zürich Sowohl die Zentralbibliothek wie auch die Institutsbibliotheken so- wie die Hauptbibliothek der Universität Zürich benötigen zusätzlichen Raum. Die Zentralbibliothek und die Universität müssen bis 2015 rund 450 000 Bände auslagern. Ein Alleingang des Kantons Zürich wäre angesichts der Vorteile, die eine zentrale Speicherbibliothek bietet, nicht sinnvoll. Das Konzept für eine kooperative Speicherbibliothek ist deshalb zu genehmigen. Nach Abschluss der entsprechenden Projektarbeiten ist dem Regierungsrat ein allfälliger Beitritt zur Trägerschaft zum Entscheid vorzulegen.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Bildungsdirektion wird beauftragt, die Zentralbibliothek und die Universität bei den Vorarbeiten zur Errichtung einer kooperativen Speicherbibliothek für Schweizer Bibliotheken im Sinne des Berichtes der interkantonalen Arbeitsgruppe vom 27. Mai 2010 zu unterstützen.
II. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi