RRB Nr. 189/2021
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Niederweningen, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
3. März 2021Deutsch2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Niederweningen, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. März 2021
189. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Niederweningen)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Gemeinde- gesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Niederweningen haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 29. November 2020 die Totalrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Nieder- weningen beschlossen. Der Gemeinderat bestimmt das Datum des In- krafttretens der Gemeindeordnung, welche die notwendigen Anpassun- gen an das Gemeindegesetz enthält. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeindeordnung wird die bis dahin geltende Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Niederweningen aufgehoben.
3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Nieder- weningen am 29. November 2020 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.
II. Mitteilung an den Gemeinderat Niederweningen, Alte Stations- strasse 19, 8166 Niederweningen, den Bezirksrat Dielsdorf, Geissacker- strasse 24, 8157 Dielsdorf, und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli