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Entscheid

RRB Nr. 189/2025

Finanzverwaltung und Amt für Informatik, Stellenpläne

26. Februar 2025Deutsch4 min

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Februar 2025

189. Finanzverwaltung und Amt für Informatik (Stellenpläne)

1. Ausgangslage SAP Social Protection (SAP SP), eine Branchenlösung für den Public- Service-Bereich des SAP Customer Management, wurde erstmalig im Rahmen des Covid-19-Härtefallprogramms des Kantons Zürich einge- setzt. Das Modul dient der Fallbearbeitung (Erfassung, Prüfung und Be- urteilung der Anträge der Gesuchstellenden). Der Auszahlungsprozess wird durch eine formelle, materielle und anweisungsberechtigte Bewil- ligung über das Modul ausgelöst. Nach Abschluss ist das Modul weiter- hin zur strukturierten Datenhaltung und Bewirtschaftung (Umsetzung von Rechtsmittelentscheiden, Rückforderungen, Grundlage für Darle- hen) im Einsatz. Auf der Grundlage dieser Erfahrung und zur Nutzung von Synergien ist SAP SP mittlerweile zusätzlich in folgenden Ämtern im Einsatz: – Kantonales Sozialamt im Rahmen des Projektes «Selbstbestimmt ent- scheiden (SEBE)», implementiert im Dezember 2023: Auszahlung an die Gesuchstellenden nach Gesucherfassung in ZHservices – Amt für Militär und Zivilschutz im Rahmen des Projektes «Straf- wesen Schiesspflichtversäumer», implementiert im April 2024: Ver- fügung von Bussen und Rechnungstellung an die betroffenen Schiess­ pflichtversäumer – Mittelschul- und Berufsbildungsamt im Rahmen des Projektes «Platt- form-Förderbeiträge-Pflege (PFP)», implementiert im Januar 2025: Auszahlung an die Gesuchstellenden nach Gesucherfassung in ZHser- vices Weitere Einsatzgebiete befinden sich in Abklärung. Gestützt auf die bisherigen Erfahrungen bietet SAP SP das Potenzial, auch für weitere fallbasierte Verwaltungsprozesse genutzt zu werden. Dies umfasst ein- malige oder periodische Auszahlungen an Private und an Institutionen sowie Fakturierungsprozesse (z. B. Gebühren, Bewilligungen). Ein wesentlicher Vorteil von SAP SP liegt in der standardmässigen Integration in das Finanzwesen, einschliesslich Geschäftspartner, Zah- lungsverkehr, Anlagebuchhaltung und Inkasso. Darüber hinaus bietet SAP SP mit bereits bestehenden Schnittstellen wie beispielsweise ZHser- vices oder mit einer einfachen Anbindung an andere Applikationen eine grosse Flexibilität. Zudem stehen umfangreiche standardisierte Aus- wertungsmöglichkeiten über SAP Analytics Cloud (SAC) und im SAP- Finanzwesen zur Verfügung.

Da bereits vier Ämter SAP SP im Einsatz haben, muss die Applika- tion als Kantonsapplikation klassifiziert werden, um die strategiekon- forme Governance des Moduls sicherzustellen. Das Gremium Steuerung Digitale Verwaltung und IKT hat einem entsprechenden Antrag im Dezember 2024 zugestimmt.

2. Stellenbedarf Für den zeitlichen Mehraufwand bezüglich der Governance einer Kan- tonsapplikation sind zwei zusätzliche Stellen nötig. a) Fachdomänenverantwortung / fachliche Applikations­ verantwortliche: Gemäss Handbuch IKT-Governance, Ziff.5.2, sind die fachlichen Applikationsverantwortlichen (FAV) «für den gesamten Lebenszyklus der Fach- oder Kantonsapplikation aus fachlicher Sicht verantwortlich». Um den Aufgaben und Verantwortungen gerecht werden zu können, ist eine zusätzliche Vollzeitstelle in der Finanzverwaltung erforderlich. Zurzeit wird diese Aufgabe von einer Person in der Fachstelle Härtefall- programm neben dem Tagesgeschäft ausgeführt, was zulasten von deren ordentlichen Aufgaben geht. b) Technische Applikationsverantwortliche: Gemäss Handbuch IKT-Governance, Ziff. 5.2, vertreten und verant- worten die technischen Applikationsverantwortlichen (TAV) «die Fach- oder Kantonsapplikation über den gesamten Lebenszyklus aus techni- scher Sicht». Auch die TAV-Rolle wird zurzeit von einer Person im Amt für Infor- matik neben dem Tagesgeschäft ausgeführt. Für den Rollout von wei- teren Einheiten, die Verwendung weiterer Module und Anwendungen im Bereich SAP SP sowie die Implementation zusätzlicher Funktionali- täten und Anforderungen in den Bereichen Schnittstellen, Berechtigun- gen, Geschäftspartner sowie Basis sind bisher keine personellen Mittel vorhanden. Es ist eine zusätzliche Vollzeitstelle im Amt für Informatik erforderlich. Es handelt sich um Stellen in der Richtposition Informatikspezialist/in mbA, Lohnklasse 21. Vergleichbare Stellenprofile sind in den Stellen- plänen der Finanzverwaltung, Abteilung Kantonales Rechnungswesen, und des Amtes für Informatik, Abteilung Business Solutions, bereits vor- handen, weshalb keine erneute Einreihungsüberprüfung erforderlich ist.

3. Kostenfolgen Mit der Festlegung von SAP SP als Kantonsapplikation findet RRB Nr. 1233/2020 Anwendung, wonach Kantonsapplikationen gemäss den definierten Grundsätzen intern verrechnet werden. Die interne Ver- rechnung für SAP SP wird 2025 neu festgesetzt und in die Richtlinien zum Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2027–2030 aufge- nommen. (Beträge in Mio. Franken) 2026 2027 2028 2029 Leistungsgruppe Nr. 4100, Finanzverwaltung 0,175 0,175 0,175 0,175 Leistungsgruppe Nr. 4610, Amt für Informatik 0,175 0,175 0,175 0,175 Die personelle Verstärkung kommt allen die Kantonsapplikation nutzenden kantonalen Organisationseinheiten zugute.

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Stellenplan der Finanzverwaltung wird mit Wirkung ab 1. März 2025 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in mbA 21

II. Der Stellenplan des Amtes für Informatik wird mit Wirkung ab 1. März 2025 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in mbA 21

III. Mitteilung an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli