RRB Nr. 19/2015
Agglomerationsprogramme 2. Generation Obersee und Schaffhausen, Ermächtigung zur Unterzeichnung der Leistungsvereinbarung
6. Januar 2015Deutsch4 min
Source zh.ch
Agglomerationsprogramme 2. Generation Obersee und Schaffhausen, Ermächtigung zur Unterzeichnung der Leistungsvereinbarung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Januar 2015
19. Agglomerationsprogramme 2. Generation Obersee und Schaffhausen, Ermächtigung zur Unterzeichnung der Leistungsvereinbarung
Erwägungen
1. Ausgangslage Für die Agglomerationsprogramme des Bundes, 2. Generation, wur- den das Agglomerationsprogramm Obersee mit Einbezug der Zürcher Gemeinden Bubikon, Dürnten, Rüti und Richterswil sowie das Agglo- merationsprogramm Schaffhausen mit Einbezug der Zürcher Gemein- den Dachsen, Flurlingen, Feuerthalen und Laufen-Uhwiesen erstellt. Mit Beschluss Nr. 538/2012 (Agglomerationsprogramm Obersee) und mit Be- schluss Nr. 575/2012 (Agglomerationsprogramm Schaffhausen) stimmte der Regierungsrat der Einreichung dieser Programme beim Bund zu. Mit Beschluss der eidgenössischen Räte vom 16. September 2014 wur- den die finanziellen Mittel für das Programm der 2. Generation frei- gegeben und die Beitragssätze für die einzelnen Programme festgelegt. Sowohl das Agglomerationsprogramm Schaffhausen wie auch das Agglo- merationsprogramm Obersee erhielten einen Beitragssatz von 40% zu- gesprochen. Im Rahmen des vorgängigen Prüfprozesses durch das Eid- genössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommu- nikation (UVEK) waren die beitragsberechtigten Projekte bezeichnet worden. Träger der Programme sind der Verein Agglo Obersee und der Verein Agglomeration Schaffhausen. Der Kanton Zürich trat mit RRB Nr. 1026/ 2009 dem Verein Agglo Obersee und mit RRB Nr. 1426/2006 dem Ver- ein Agglomeration Schaffhausen bei.
2. Auswirkung auf den Kanton Zürich Die Schwerpunkte der beitragsberechtigten Projekte dieser Agglome- rationsprogramme liegen ausserhalb des Kantons Zürich. Betreffend das Gebiet des Kantons Zürich hat der Bund beim Agglomerationsprogramm Obersee für folgende Projekte in Richterswil Beiträge zugesichert: Massnahme Beitragsberechtigte Bundesbeitrag Gesamtkosten (in Mio. Franken) (in Mio. Franken) Buspriorisierung 0,23 0,09 öV-Umsteigeknoten 3,12 1,25 Zugang/Querung am Bahnhof 1,09 0,44
Dazu können Kostenanteile an Veloparkierungsanlagen aus dem Paket öffentliche Veloparkierung kommen, wofür über das gesamte Gebiet der Agglomeration Obersee bei Gesamtkosten von 3,81 Mio. Franken ein Bundesbeitrag von 1,52 Mio. Franken eingestellt ist. Beim Agglomerationsprogramm Schaffhausen hat der Bund folgende Beiträge zugesichert: Massnahme Beitragsberechtigte Bundesbeitrag Gesamtkosten (in Mio. Franken) (in Mio. Franken) Aufwertung Zürcherstrasse Feuerthalen 0,84 0,34 Veloverbindung Uhwiesen–Rheinfall 2,53 1,00 Verbesserung Verkehrssicherheit, 0,42 0,17 Hauptstrasse Langwiesen
3. Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen Für die Umsetzung der Agglomerationsprogramme schliesst das UVEK, gestützt auf die Agglomerationsprogramme und den Finanzbe- schluss der Bundesversammlung sowie nach Anhörung der Eidgenössi- schen Finanzverwaltung, mit den Trägerschaften je eine Leistungsverein- barung ab (Art. 24 Abs. 1 Verordnung über die Verwendung der zweck- gebundenen Mineralölsteuer vom 7. November 2007 [MinVV; SR 725. 116.21]). Die Leistungsvereinbarung regelt die Modalitäten der Umset- zung des Programms und bildet hierfür den Rahmen. Die Leistungsver- einbarungen liegen als Entwürfe vor. Die Volkswirtschaftsdirektion ist zu deren Unterzeichnung zu ermächtigen. Die Beiträge des Bundes werden an die Kantone zuhanden der Träger- schaft ausgerichtet. Deshalb wird, gestützt auf die unterzeichnete Leis- tungsvereinbarung, pro Massnahme eine Finanzierungsvereinbarung zwi- schen dem Bund, vertreten durch das dafür zuständige Bundesamt, dem für die Massnahme zuständigen Kanton und dem Verein Agglo Obersee bzw. dem Verein Agglomeration Schaffhausen abgeschlossen. Die entspre- chenden Entwürfe für die Finanzierungsvereinbarungen liegen vor, müs- sen aber noch bereinigt werden. Die Volkswirtschaftsdirektion ist zur Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarungen für die Massnahmen der Agglomerationsprogramme Obersee bzw. Schaffhausen (2. Genera- tion) zu ermächtigen, soweit Massnahmen im Kanton Zürich betroffen sind.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Volkswirtschaftsdirektion wird ermächtigt, die Leistungsverein- barungen mit dem UVEK für die Agglomerationsprogramme Obersee und Schaffhausen (2. Generation) zu unterzeichnen.
II. Die Volkswirtschaftsdirektion wird ermächtigt, die Finanzierungs- vereinbarungen betreffend Massnahmen zu den Agglomerationsprogram- men Obersee bzw. Schaffhausen (2. Generation) zu unterzeichnen, soweit die Massnahmen den Kanton Zürich betreffen.
III. Mitteilung an die Regierungsräte der Kantone St. Gallen, Schwyz und Schaffhausen sowie an den Verein Agglo Obersee, Geschäftsstelle, Zentrum für Regionalmanagement Obersee Linth, Oberseestrasse 10, 8640 Rapperswil, den Verein Agglomeration Schaffhausen, Geschäfts- stelle, Beckenstube 7, 8200 Schaffhausen, die Mitglieder des Regierungs- rates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi