Lexipedia

Entscheid

RRB Nr. 190/2025

KdK, Entlastungspaket 2027, Konsultation

26. Februar 2025Deutsch5 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Februar 2025

190. Konferenz der Kantonsregierungen, Bundesgesetz über

Erwägungen

das Entlastungspaket 2027, Konsultation Das Eidgenössische Finanzdepartement hat am 29. Januar 2025 die Ver- nehmlassung zum Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 eröff- net. Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) erarbeitet zu dieser Vorlage eine gemeinsame Stellungnahme der Kantonsregierungen und konsultiert die Kantone zu einem entsprechenden Entwurf. Um dem Defizit des Bundeshaushalts entgegenzuwirken, hat der Bun- desrat gestützt auf Empfehlungen einer externen Expertengruppe ein Entlastungspaket mit 59 Massnahmen erarbeitet. Dadurch soll der Bun- deshaushalt ab 2027 um 2,7–3,6 Mrd. Franken entlastet werden. Von den Massnahmen bedingen 36 eine Gesetzesänderung und wurden in einem Mantelerlass zusammengefasst. Die meisten Massnahmen setzen auf der Ausgabenseite an, insbesondere mittels Kürzungen von Subventio- nen und anderen Bundesbeiträgen an Kantone sowie Private. Viele Mass- nahmen betreffen Verbundaufgaben von Bund und Kantonen und gehen finanziell zulasten der Kantone (Lastenverschiebung), soweit diese die betroffenen Verbundaufgaben nicht entsprechend reduzieren. Gemäss erläuterndem Bericht können sich Massnahmen in der Grössenordnung von 1 Mrd. Franken (bezogen auf 2027) auf die Kantone auswirken. Die genauen Auswirkungen auf den Kanton Zürich werden von der Finanz- direktion bei den Direktionen und der Staatskanzlei im Hinblick auf die Ausarbeitung der Vernehmlassungsantwort des Kantons Zürich er- hoben. Einige Massnahmen fallen zudem in den Bereich des gemeinsam von Bund und Kantonen eingeleiteten Projekts zur Aufgabenteilung «Entflechtung 27». Im Entwurf der Stellungnahme der KdK wird insbesondere die reine Lastenverschiebung auf die Kantone abgelehnt und auf den begrenzten finanzpolitischen Spielraum der Kantone sowie die Überschneidungen mit dem Projekt «Entflechtung 27» eingegangen.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen, Haus der Kan- tone, Speichergasse 6, Postfach, 3001 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an mail@kdk.ch): Mit Schreiben vom 7. Februar 2025 haben Sie uns eingeladen, zum Ent- wurf für eine gemeinsame Stellungnahme der Kantonsregierungen zum Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 Stellung zu nehmen. Wir danken für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt: Wir sind damit einverstanden, dass die KdK eine gemeinsame Stel- lungnahme der Kantonsregierungen zum Entlastungspaket 2027 ver- abschiedet. Den vorliegenden Entwurf der gemeinsamen Stellungnahme unterstützen wir grundsätzlich. Im Einzelnen stellen wir die folgenden Anträge: Aufgrund des deutlich besseren Rechnungsergebnisses des Bundes- haushalts als geplant soll der Bundesrat die Entwicklung der Finanz- planjahre sowie die Notwendigkeit und der Umfang von Sparmassnah- men im Bundeshaushalt erneut analysieren. Antrag: Die Stellungnahme ist am geeigneten Ort mit folgendem Text zu ergänzen: «Die Notwendigkeit und der Umfang von Sparmassnah- men im Bundeshaushalt sind aufgrund des deutlich besseren Rechnungs- ergebnisses des Bundes als erwartet neu zu beurteilen». Der Bundesrat ist aufzufordern, die vorgeschlagenen Sparmassnah- men zunächst in den zuständigen Direktorenkonferenzen mit den Kan- tonen gemeinsam zu erörtern. Antrag: Die Stellungnahme ist am geeigneten Ort mit folgendem Text zu ergänzen: «Die vorgeschlagenen Sparmassnahmen sind durch den Bundesrat gemeinsam mit den Kantonen in den zuständigen Direkto- renkonferenzen zu besprechen.» Den Ausführungen in Ziff. 6, wonach die Kantone in verschiedenen Gebieten ein Potenzial für Einsparungen sehen, stimmen wir zu. Es ist zum heutigen Zeitpunkt verfrüht, einzelne Sparmassnahmen explizit zu erwähnen, da entsprechende Analysen in den Kantonen erst im Gang sind und die oben erwähnte Erörterung in den Direktorenkonferenzen noch aussteht. Einzelne Beispiele von Sparmassnahmen sollten deshalb nicht erwähnt werden. Antrag: die Passage in Ziff. 6 «beispielsweise im Asylbereich, im Um- welt- und Energiebereich oder im Gesundheitswesen» ist wegzulassen.

Die Ausführungen zur angespannten finanzpolitischen Situation der Kantone sollten noch verdeutlicht werden. Der Kanton Zürich befindet sich in einer Investitionspriorisierung und muss zahlreiche Projekte ver- schieben, weil seine Finanzierungsrechnung negativ ist. Antrag: Die finanzpolitische Situation der Kantone ist im Entwurf weiter zu verdeutlichen. Bezogen auf die Priorisierung des Projekts «Entflechtung 27» wird im Entwurf (Ziff. 12) richtigerweise argumentiert, dass die Aufgaben zwischen Bund und Kantonen zuerst entflochten werden müssen, bevor Sparmassnahmen ergriffen werden. Folgerichtig wäre demnach, dass der Bund erst Sparmassnahmen im Mandatsbereich des Projekts «Entflech- tung 27» ergreift, nachdem das Projekt abgeschlossen ist. In Ziff. 13 wird hingegen eine Erstreckung des Zeitplans des Entflechtungsprojekts ge- fordert, bis beim Bund mehr Klarheit über die Sparmassnahmen bestehe. Diese Forderung ist nicht stringent mit der vorangehenden Argumen- tation und passt nicht zur klaren Ablehnung von Sparmassnahmen im Aufgabenbereich des Entflechtungsprojekts im Fazit (Ziff. 14). Antrag: Ziff. 13 ist wie folgt anzupassen: «Die Kantonsregierungen beantragen deshalb eine Erstreckung des Zeitplans. Die Arbeiten […] auswirken., dass der Bund zuerst die Entflechtung angeht und auf die Massnahmen im Entlastungspaket verzichtet, die in den Bereich des Pro- jekts ‹Entflechtung 27› fallen.» Es ist unseres Erachtens verfrüht, bereits jetzt ein Kantonsreferendum in die Diskussion einzubringen. Antrag: Auf Ziff. 16 des Entwurfs ist zu verzichten.

II. Dieser Beschluss ist bis zur Verabschiedung der gemeinsamen Stel- lungnahme der Kantone an der Plenarversammlung der KdK vom 14. März 2025 nicht öffentlich.

III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates (nach Ver- öffentlichung gemäss Dispositiv II), die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli