RRB Nr. 1917/2009
Ersatz von PC und Bildschirmen, Ausgabe, Bewilligung
2. Dezember 2009Deutsch4 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. November 2009
1917. Direktion der Justiz und des Innern
Erwägungen
(Ersatz von PC und Bildschirmen)
Ausgangslage In der Direktion der Justiz und des Innern sind 1550 PC-Arbeits- plätze, Bildschirme, Desktop- und Laptop-Geräte in Betrieb, die peri- odisch ersetzt werden müssen. Letztmals wurden die Geräte im Jahr 2005 erneuert. Sie sind nun wiederum altershalber zu ersetzen. Im Ein- klang mit der KITT-Weisung, die eine einheitliche Nutzungsdauer von fünf Jahren für PC-Arbeitsplätze vorschreibt, sollen nun vorerst die Desktop-Geräte und Bildschirme bis Mitte 2010 gegen leistungsfähige- re Geräte ausgetauscht werden. Ein weiteres Zuwarten würde sich aus Performancegründen negativ auf die Geschäftslast der Bereiche und Ämter auswirken. Die Geräte sind am Ende ihrer Lebensdauer und verursachen ungebührlich viele Ausfälle, was zu Zusatzkosten und er- heblichen Arbeitszeitausfällen führt. Softwaremässig wird auf den alten Geräten noch das Betriebssystem Windows XP eingesetzt, zusammen mit Office 2003. In Abstimmung mit dem KITT wird bereichweise die Aktualisierung der Betriebssysteme und Office-Umgebungen geplant. Zum Einsatz kommen soll nun das Betriebssystem Windows 7 und die bereits in einigen Direktionen im Einsatz stehende Office Suite 2007, die aber vertraglich bereits vorli- zenziert ist und zu keinen Zusatzkosten führt. Die Abstimmung der Austauschformate ist direktionsübergreifend geregelt. Als wesentliche Neuerung im Ersatzprojekt 2010 ist zu erwähnen, dass die Beschaffung der neuen Geräte in Zusammenarbeit mit der Baudirektion erfolgt, die ihre Geräte ebenfalls altershalber ersetzen muss. Die weitgehend gemeinsame Planung der Ersatzinvestition wird zudem über eine einheitliche GATT/WTO-Ausschreibung zusätzliche Synergieeffekte auslösen, die direktionsübergreifende Vorteile bringt.
Wirtschaftlichkeit Es handelt sich als Ersatzinvestition um eine gebundene Ausgabe, da damit nur die bestehenden PC-Arbeitsplätze altershalber durch eine neuere Generation von Geräten mit aktuellem Betriebssystem (aber grundsätzlich mit gleicher Funktionalität) ersetzt werden (§ 37 Abs. 2 lit. a CRG). Die Wirtschaftlichkeit und Verhältnismässigkeit der eingesetz-
ten Hard- und Software wurde bereichs- und amtsspezifisch im Rah- men der allgemeinen Informatikeinführung geprüft. Die Gegebenhei- ten haben sich in Bezug auf den Mitteleinsatz nicht verändert und die betrieblichen Folgekosten bleiben im bisherigen Umfang. Die vielfälti- gen Arbeitsabläufe im Umfeld der Direktionen sind aber heute ohne geeignete und leistungsfähige Informatikunterstützung nicht mehr denk- bar. Ein Ersatz der gesamten Flotte bringt zudem sehr grosse betriebli- che und wirtschaftliche Vorteile mit sich. Da nun zudem gleich über zwei Direktionen hinweg über 2400 Arbeitsplätze gemeinsam beschafft werden können, ist mit besseren Einkaufsbedingungen zu rechnen, die aber erst aufgrund der Ergebnisse des GATT/WTO-Ausschreibever- fahrens quantifizierbar sind. Zwecks Sicherstellung eines wirtschaft- lichen Betriebes wird wiederum eine umfassende Garantieleistung über die volle Betriebsdauer von fünf Jahren angestrebt.
Weiteres Vorgehen Die detaillierten Ausschreibungsunterlagen der Direktion der Justiz und des Innern sowie der Baudirektion werden unter Beizug der kdmz zusammengefasst und es wird eine gemeinsame GATT/WTO-Ausschrei- bung geplant. 2009 2010 Monate 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
IST-Analyse und Bedürfniserhebung Pflichtenheft / Submission Ausschreibung / Evaluation Tests / Paketierungen Pilot Schulungen Rollout
Für das Vorhaben ist die Bewilligung einer Ausgabe von Fr. 3 000 000 erforderlich. Investitionskosten nicht aktivierbar aktivierbar Total Hardware (1500 Desktop-Geräte/Bildschirme) 2 800 000 externe Dienstleistungen für Rollout 200 000 Total (einschliesslich 7,6% MWSt) 200 000 2 800 000 3 000 000 Die notwendigen Mittel wurden aufgrund von Erfahrungswerten ge- schätzt und sind im Budgetentwurf 2010 auf dem Konto 2201.41.5064 eingestellt. Die Abteilung Informatik der Direktion der Justiz und des Innern ist verrechnungspflichtig und die anteilmässigen Kosten werden den Bezügern über die jährliche interne Verrechnung belastet.
Stellungnahme KITT Die Notwendigkeit der Ersatzinvestition ist unbestritten. Das KITT hat den Antrag der beiden Direktionen an seiner Sitzung vom 6. No- vember 2009 gutgeheissen und begrüsst dieses gemeinsame Beschaf- fungsvorhaben.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Zur Beschaffung von 1500 PC/Bildschirmen für die Arbeitsplätze in den Ämtern und Bereichen der Direktion der Justiz und des Innern wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 3 000 000 zulasten der Leistungs- gruppe Nr. 2201, Generalsekretariat JI: Führungsunterstützung / Zent- rale Dienstleistungen, bewilligt. Davon gehen Fr. 2 800 000 zulasten der Investitionsrechnung und Fr. 200 000 zulasten der Erfolgsrechnung.
II. Die Direktion der Justiz und des Innern wird ermächtigt, das Aus- schreibungsverfahren nach GATT/WTO gemeinsam mit der Baudirek- tion durchzuführen und nach Abschluss die entsprechenden Verträge abzuschliessen.
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Di- rektion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi