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Entscheid

RRB Nr. 1929/2008

Fachstelle für Sexualpädagogik "Lust und Frust", Beitragsberechtigung, Anerkennung

9. Dezember 2008Deutsch4 min

Source zh.ch

Fachstelle für Sexualpädagogik "Lust und Frust", Beitragsberechtigung, Anerkennung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. Dezember 2008

1929. Fachstelle für Sexualpädagogik «Lust und Frust»

Erwägungen

(Beitragsberechtigung und -erhöhung) An der Volksschule sind die Lehrpersonen im Rahmen der Zielsetzung des Lehrplans für die Volksschule des Kantons verpflichtet, Aspekte der Sexualerziehung und der HIV/AIDS-Prävention in ihren Unterricht einzubauen. Das Konzept HIV/AIDS-Prävention an Mittel- und Berufs- fachschulen vom 19. Januar 2007 sieht vor, dass Schülerinnen und Schü- ler mindestens einmal während ihrer Schulzeit das Thema HIV/AIDS- Prävention behandeln. Dabei werden die Schulen von der Fachstelle Suchtprävention des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes unterstützt. Der Kantonsrat hat am 2. April 2007 ein neues Gesundheitsgesetz (GesG, LS 810.1) verabschiedet, das auf den 1. Juli 2008 in Kraft gesetzt wurde. Dieses verpflichtet den Kanton und die Gemeinden u. a., dafür besorgt zu sein, dass Schülerinnen und Schüler der Volks-, der Mittel- und der Berufsfachschulen dazu angeleitet werden, ihre Gesundheit zu fördern und Erkrankungen zu verhindern. Die Schulärztinnen und Schulärzte, im Verbund mit anderen Fachstellen, haben die Schulen in der Gesundheitsförderung und in der Gesundheitsberatung zu unter- stützen. Die Hauptverantwortung für die Durchführung der HIV/AIDS-Prä- vention an der Volksschule obliegt den Lehrpersonen. Viele geben jedoch an, von dieser Aufgabe überfordert zu sein. Es besteht deshalb der Wunsch, für den Unterricht vermehrt externe Fachpersonen beiziehen zu können. Um eine qualitativ bessere HIV/AIDS-Prävention an den Schulen zu gewährleisten, schlägt die Fachkommission für Aidsfragen u. a. vor, die bestehenden schulexternen Angebote auszubauen. Im Kanton Zürich ist die Fachstelle für Sexualpädagogik «Lust&Frust» die Koordinations- und Anlaufstelle für alle Fragen der Sexualpädago- gik. Diese wird gemeinsam von der Zürcher Aids-Hilfe und vom Schul- ärztlichen Dienst der Stadt Zürich geführt. Die Fachstelle berät einerseits Fachpersonen und Schulen in der HIV/AIDS-Prävention, anderseits Jugendliche in Fragen rund um ihre Sexualität. Der Betrieb der Fachstelle wird durch die Zürcher Aids-Hilfe, private Sponsoren, das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich (Fr. 105 000 pro Jahr) und durch die Bildungsdirektion (Fr. 75 000 pro Jahr) finanziert.

Mit Verfügung vom 23. August 2004 sprach die Bildungsdirektion der Fachstelle «Lust&Frust» einen jährlichen Unterstützungsbeitrag von Fr. 75 000 zu, der zu gleichen Teilen vom Amt für Jugend und Berufsbe- ratung, vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt sowie vom Volks- schulamt getragen wurde. Am 26. Mai 2008 beschloss der Bildungsrat, die HIV/AIDS-Präven- tion an den Schulen zu verstärken. Dazu gehört auch eine Verbesserung der bestehenden schulexternen Angebote mit der Fachstelle «Lust&Frust». Angesichts der anspruchsvollen Aufgabe ist die Nachfrage der Schulen nach externen Unterstützungsleistungen im Bereich der HIV/AIDS- Prävention in den letzten Jahren stetig gestiegen. Seit einiger Zeit über- steigt das Interesse die Kapazitäten der Fachstelle bei Weitem. Die Leis- tungen der Fachstelle sind ausgewiesen. Um die Angebote und damit die Qualität der HIV/AIDS-Prävention aufrechtzuerhalten, ist es gerecht- fertigt, das kantonale Leistungsangebot zu erweitern und den jähr- lichen Unterstützungsbeitrag des Kantons von Fr. 75 000 auf Fr. 135 000 zu erhöhen. Daran beteiligen sich das Amt für Jugend und Berufsbera- tung, das Mittelschul- und Berufsbildungsamt sowie das Volksschulamt mit je Fr. 45 000. Die Voraussetzungen für die Beitragsberechtigung gemäss § 28 des Jugendhilfegesetzes vom 14. Juni 1981 und § 56 der Verordnung zum Jugendhilfegesetz vom 21. Oktober 1981 sind erfüllt. Die benötigten Mittel für die Jahre 2009–2012 sind im Budgetentwurf 2009 und im KEF 2009–2012 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Fachstelle für Sexualpädagogik «Lust und Frust» wird im Sinne von § 4 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 ab 1. Januar 2009 als beitragsberechtigt anerkannt.

II. Die Beitragsberechtigung ist befristet bis 31. Dezember 2012.

III. Vor Ablauf der Beitragsberechtigung, spätestens jedoch bis 31. März 2012, ist ein begründetes Gesuch um Verlängerung einzureichen.

IV. Der Fachstelle für Sexualpädagogik wird ab 2009 eine jährliche Subvention von Fr. 135 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 7000, Bildungsverwaltung, zugesichert. Der Betrag wird mit je Fr. 45 000 dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt, dem Amt für Jugend und Berufsberatung sowie dem Volksschulamt belastet.

V. Die Ausrichtung der Subvention ist an die Bedingung geknüpft, dass Jahresrechnung und Jahresbericht der Bildungsdirektion vorgelegt werden.

VI. Mitteilung an die Zürcher Aids-Hilfe, Birmensdorferstrasse 169, Postfach 8018, 8036 Zürich, den Schulärztlichen Dienst der Stadt Zürich, Parkring 4, 8002 Zürich, sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi